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Parlamentarische Initiative. Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates. Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. Juni 2023. Stellungnahme des Bundesrates

BBl 2023 1988 · Bundesblatt

Dals 30 avust 2023

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/2023-1988/de/parlamentarische-initiative-standige-subkommission-fur-europafragen-der-aussenpolitischen-kommission-des-nationalrates-bericht-der-aussenpolitischen-kommission-des-nationalrates-vom-19-juni-2023-stellungnahme-des-bundesrates

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Funtauna

Act che resulta: Geschäftsreglement des Nationalrates (AS 2023 673)

Fatschenta parlamentara: Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (23.446)

BBl 2023 1988

Parlamentarische Initiative. Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates. Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. Juni 2023. Stellungnahme des Bundesrates

1 Ausgangslage

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) beschloss an ihren Sitzungen vom 19. Oktober und 9. November 2020 angesichts der damaligen anstehenden Entscheide des Bundesrates zum institutionellen Rahmenabkommen eine Subkommission «Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens» einzusetzen. Die APK-N war der Auffassung, dass hinsichtlich des Rahmenabkommens rasch Mitwirkungsrechte des Parlaments erarbeitet werden müssten. Die Subkommission sollte die Fragestellung parallel zu den Schlussverhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen beraten und gesetzliche Regelungen erörtern und bewerten.

Am 26. Mai 2021 entschied der Bundesrat, die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zu beenden. Im Vorfeld dieses Entscheids konsultierte der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung. Zudem führte er ein Anhörungsverfahren mit den Kantonen durch. Die Subkommission beschloss am 2. Juni 2021 mit 3 zu 2 Stimmen, ihre Arbeit mit einem modifizierten Auftrag weiterzuführen. Die APK-N nahm den neuen Auftrag am 24. Juni 2021 mit 14 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen an. Demnach beschäftigte sich die Subkommission neu mit der Wahrung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte im Rahmen der bestehenden Abkommen mit der EU und der allfälligen Weiterentwicklung.

In der Folge analysierte die Subkommission die Rechtsübernahme und die Mitwirkungsrechte des Parlaments im Rahmen der Schengen-Dublin-Abkommen und des Luftverkehrsabkommens. Sie kam dabei zum Schluss, dass der Informationsfluss zuhanden des Parlaments verbessert werden muss, damit die Mitwirkungsrechte verstärkt werden können. Sie prüfte dabei verschiedene Optionen. Die Schaffung einer Europakommission und die Übertragung der Aufgabe, die Rechtsentwicklungen in der EU zu verfolgen, an die bestehende EFTA/EU-Delegation wurden schliesslich verworfen. Die Subkommission entschied sich für die Schaffung einer ständigen Subkommission ausgehend vom Modell der ständigen Subkommissionen der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen nach Artikel 14 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vom 3. Oktober 20031 (GRN). Als Grund führte sie namentlich an, dass eine Subkommission über die APK-N gesetzgeberische Handlungen auslösen kann. Zudem stehen einer ständigen Subkommission über die APK-N sämtliche parlamentarischen Instrumente zur Verfügung. Eine Subkommission bietet einen vertrauensvollen Rahmen für die Zusammenarbeit. Schliesslich können Subkommissionen spontan tagen und Entwicklungen zeitnah mitverfolgen.

Am 3. Mai 2023 entschied die Subkommission deshalb mit 5 zu 1 Stimmen, der APK‑N einen Antrag auf eine Kommissionsinitiative zur Schaffung einer ständigen Subkommission für Europafragen im Rahmen einer Änderung des GRN zu unterbreiten.

Die APK-N verabschiedete schliesslich am 19. Juni 2023 mit 17 zu 5 Stimmen den Bericht und Entwurf zur Änderung des GRN.

Der Entwurf zur Änderung des GRN sieht in Artikel 14 Absatz 4 vor, dass die APK-N eine ständige Subkommission für Europafragen einsetzt, die die für die Schweiz wichtigen und sich anbahnenden Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union verfolgt und der APK-N regelmässig Bericht erstattet. Gemäss dem Bericht soll sie sich in einer ersten Phase im Austausch mit der Bundesverwaltung über die laufenden Rechtsetzungsvorhaben in der EU informieren lassen. Dabei verfügt sie über die Informationsrechte nach Artikel 150 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022. Die Information der Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit soll über die APK-N erfolgen. Es wird für das Jahr 2024 von einem Sitzungsbedarf von vier Sitzungshalbtagen ausgegangen.

Falls die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erneuert werden sollten und die dynamische Rechtsentwicklung zunehmen sollte, ist eine Erhöhung des Sitzungs-Rhythmus und gegebenenfalls der Reisetätigkeit vorgesehen.

Die Subkommission soll aus einem Mitglied pro Fraktion bestehen, damit alle Fraktionen auf dem gleichen Informationsstand sind.

2 Stellungnahme des Bundesrates

Aus Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache der Räte, wie sie die Organisation und die Aufgaben ihrer Kommissionen regeln. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellungnahme.

Beim vorliegenden Geschäft, das nur den Nationalrat betrifft, soll mit einer Änderung des GRN innerhalb der APK-N eine Subkommission für Europafragen geschaffen werden. Der Bundesrat wird mit der neuen Subkommission im üblichen Rahmen zusammenarbeiten. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Parlament und Bundesrat im Bereich der Aussenpolitik wird davon nicht tangiert. Im Übrigen verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme.