BBl 2026 1773
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Belgien
Präambel
Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Zusatzabkommens
zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen der Schweiz und Belgien
vom 19. Juni 2026
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. November 20252,
beschliesst:
Art. 1
Das Zusatzabkommen vom 16. Juli 20253 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Belgien zur Änderung des Abkommens vom 28. August 19784 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Zusatzabkommen vom 10. April 20145 geänderten Fassung wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Zusatzabkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 19. Juni 2026 Der Präsident: Stefan Engler | Nationalrat, 19. Juni 2026 Der Präsident: Pierre-André Page |
Datum der Veröffentlichung: 30. Juni 2026
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2026