58 II 411
58 II 411
70. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. OEtober 1932 i. S. Prutiger und Lanzrein und Konsorten gegen A.-G. für Dornier-Flugzeugs, Erhöhung des Werklohnes gemäss Art. 373 Abs, 2 OR zufolge des Auftretens ausserordentlicher Umständse, die nach. den von den Beteiligten angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren (andere Beschaffenheit des vom Bauherrn dem Unternehmer zur Ausführung von Auffüllarbeiten angewiesenen Baggermaterials).
Aus dem Tatbestand :
Die Beklagte übertrug der Klägerschaft die Herrichtung ihres Flugplatzes bei Altenrhein, wozu auch Terrainauffüllungen nötig waren. Als Materialgewinnungsstelle wurde den Unternehmern der Seegrund mindestens 50 m ausserhalb dem Werftgelände angewiezen, wobei im Baubeschrieb ausdrücklich erwähnt wurde : « Das zur Gewinnung zur Verfügung stehende Material besteht laut dem Ergebnis einiger Sondierungen, die den Unternehmern zur Einsicht zur Verfügung stehen, aus Rheinletten und feinem, volletändig reinem Sand, dem stellenweise kleine Kiesel beigemengt sind.... » Bei der Ausführung der