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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden. Zusatzprotokoll

10.096 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Dals 17 nov. 2010

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/curia-vista/10-096/de/grenzuberschreitende-zusammenarbeit-zwischen-gebietskorperschaften-oder-behorden-zusatzprotokoll

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Funtauna

Deliberaziuns: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden. Zusatzprotokoll (17-06-2011),

Fegl federal: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ) (BBl 2011 787),

10.096

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden. Zusatzprotokoll

Zusammenfassung

Botschaft vom 17. November 2010 über die Genehmigung des Protokolls Nr. 3 zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ)

Ausgangslage

Mit dem Protokoll Nr. 3 zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ) soll der multilaterale rechtliche Rahmen des Europarats für die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit gefestigt werden.

Aufgrund dieses Protokolls können die örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften der verschiedenen europäischen Länder Einrichtungen für die grenzüberschreitende oder interterritoriale Zusammenarbeit errichten, die als "Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit" (VEZ) bezeichnet werden. Zur Stärkung ihrer Handlungsmöglichkeiten werden die VEZ mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet und verfügen über Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Die Anwendung der im Protokoll vorgesehenen Regeln bleibt aber auch für die örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften der Vertragsstaaten fakultativ. Die bestehenden Einrichtungen werden ihre Tätigkeit weiterführen, und neben den VEZ können auch andere Einrichtungen errichtet werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)

Verhandlungen

Eintreten war in beiden Räten unbestritten.

In der Schlussabstimmung stimmte der Ständerat mit 40 zu 0 und der Nationalrat mit 162 zu 20 Stimmen dem Bundesbeschluss zu.