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X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

2018-22 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/finma/2018-22/de/x-ag-in-liquidation-naturliche-personen-a-und-b-unerlaubte-entgegennahme-von-publikumseinlagen

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Funtauna

X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Rubrum

X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Partei: X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von zwei bzw. fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 01.03.2018

Zusammenfassung

Die X AG in Liquidation hat von mindestens 95 Privatpersonen insgesamt Nachrangdarlehen in Millionenhöhe erhalten und dazu nebst verschiedenen Onlinemedien auch Vermittler eingesetzt. Die X AG in Liquidation hat damit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Für die Ausübung der unterstellungspflichtigen Tätigkeit waren A als Geschäftsführerin und einzige Verwaltungsrätin und B als faktischer Geschäftsführer der X AG in Liquidation massgeblich verantwortlich. Die X AG in Liquidation kam zudem ihren Auskunftspflichten nicht nach (Art. 29 und 36 Abs. 3 FINMAG).