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X AG - andere

2023-15 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/finma/2023-15/de/x-ag-andere

Consultà ils 31 avust 2026

  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Cas d’enforcement da la FINMA (resumaziuns)
Funtauna

X AG - andere

Rubrum

X AG - andere

Partei: X AG

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: andere

Massnahmen: Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten war.

Rechtskraft: Auf eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten; vgl. Urteil BVGer B-1751/2023 vom 23.5.2023 (rechtskräftig).

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 21.02.2023

Zusammenfassung

Aufgrund von Hinweisen auf ein potenziell aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten der X AG leitete die FINMA eine formlose Vorabklärung ein. Die FINMA erbat die X AG in diesem Rahmen um Angaben zu ihrer Tätigkeit, wie namentlich die Art und den Umfang der von ihr erbrachten Dienstleistung im Bereich der Verwaltung von digitalen Vermögenswerten. Die X AG reagierte auf das Schreiben mit dem Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit der Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme frühstens 30 Tage nach erfolgter Akteneinsicht.