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X AG - andere

2024-39 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/finma/2024-39/de/x-ag-andere

Consultà ils 31 avust 2026

  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Cas d’enforcement da la FINMA (resumaziuns)
Funtauna

X AG - andere

Rubrum

X AG - andere

Partei: X AG

Bereich: Amtshilfe

Thema: andere

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 16.07.2024

Zusammenfassung

Die FINMA wurde von einer ausländischen Behörde im Rahmen der internationalen Amtshilfe (Art. 42 ff. FINMAG) um Informationen der X AG im Zusammenhang mit einer Untersuchung wegen Verdachts auf Verletzung von Finanzmarktrecht, namentlich Marktmanipulation, ersucht. Im Auskunftsverfahren (Art. 42a FINMAG) reagierte die X AG nicht auf die eingeschriebenen und zugestellten Editionsschreiben der FINMA. In ihrer Editionsverfügung kam die FINMA zum Schluss, dass sie gemäss Art. 42a Abs. 1 FINMAG von jeglichen Informationsinhaberinnen und -inhabern Informationen verlangen kann und sämtliche Amtshilfevoraussetzungen gemäss Art. 42 FINMAG erfüllt sind. Die X AG sei folglich verpflichtet, im Auskunftsverfahren mitzuwirken.