510.911
Verordnung
über die militärischen Informationssysteme
(MIV)
vom 16. Dezember 2009 (Stand am 1. Juli 2020)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20081 über die militärischen Informationssysteme (MIG),
auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952 (MG),
auf Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20023 (BZG)
und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20004 (BPG),5
verordnet:
1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbesondere in der Armee und der Militärverwaltung, durch:6
Behörden des Bundes und der Kantone;
Kommandanten und Kommandostellen der Armee (militärische Kommandos);
die übrigen Angehörigen der Armee;
7Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen oder für das VBS erfüllen.
Art. 2 Grundsätze der Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Personendaten und Verbund der Informationssysteme8
Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für:
die Bearbeitung von nicht besonders schützenswerten Personendaten nach dieser Verordnung;
die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme und Überwachungsmittel.
Zum Verbund der Informationssysteme gemäss Artikel 4 MIG gehören auch die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.9
Art. 2a10 Inhaber der Datensammlungen und verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung
(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG)
Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist Inhaberin der Datensammlung und für den Datenschutz verantwortliches Bundesorgan die in Anhang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit.
Art. 2b11 Technische Zusammenführung der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung
(Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG)
Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:
sie gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung oder einer ihr untergeordneten Verwaltungseinheit betrieben werden;
für alle betreffenden Informationssysteme dieselbe Verwaltungseinheit die Inhaberin der Datensammlung und das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan ist;
für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und
in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme aufgezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.
2. Kapitel Personalinformationssysteme
1. Abschnitt Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes12
Art. 3 Kostentragung
Der Bund trägt unter Vorbehalt von Absatz 3 die Kosten:13
14des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);
der Benützung des PISA durch die beteiligten Organe des Bundes;
der gesicherten und verschlüsselten Datenübermittlung zwischen dem Bund und den übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG.
Die übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG tragen unter Vorbehalt von Absatz 3 die Kosten, die ihnen durch die Anwendung und den Weiterausbau des PISA entstehen.15
Die Kosten desjenigen Teils des PISA, der zur Führung der Kontrolle über die Schutzdienstpflichtigen dient, werden gemäss BZG getragen.16
Art. 417 Daten
(Art. 14 MIG)
Die im PISA enthaltenen Personendaten sind in Anhang 1a aufgeführt.
Die Daten nach Anhang 1a Ziffern 1.8 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erhoben.
Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab Zuteilung in die Formation dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefonnummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben:
für befristete Einsätze herangezogen werden;
Ausbildungen erteilen;
an Ausbildungen teilnehmen;
als Rechnungsführer tätig sind.
Art. 5 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung18, die Kreiskommandanten und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.19
Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom 20. Juni 199720 (WG) die Meldungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).21
Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, militärische Kommandos sowie Dritte, die Daten nach Militärrecht, Wehrpflichtersatzabgaberecht, Militärversicherungsrecht, Militärstrafrecht, Zivildienstrecht oder Zivilschutzrecht bearbeiten, sind verpflichtet, diese Daten den beschaffenden Stellen und Personen nach Absatz 1 kostenlos zu melden.22
Die für die Einwohnerregister oder vergleichbaren kantonalen Personenregister zuständigen Behörden melden dem zuständigen Kreiskommandanten zuhanden der Gruppe Verteidigung bezüglich der Stellungspflichtigen nach den Artikeln 11 und 27 des Militärgesetzes vom 3. Februar 199523 (MG):24
25am Ende eines Jahres die Schweizer Bürger, die während des Jahres das 17. Altersjahr vollendet haben, mit Namen, Vornamen, Wohnadresse und AHV-Versichertennummer;
die Hinterlegung oder die Herauslösung der Ausweisschriften;
die Änderung der Wohnadresse innerhalb der Gemeinde;
26die Aufnahme von Männern im militärdienstpflichtigen Alter in das Schweizer Bürgerrecht;
Änderungen des Namens;
Änderungen im Bürgerrecht;
den Eintritt des Todes;
27...
Die schweizerischen Vertretungen im Ausland melden der Gruppe Verteidigung:
die Stellungspflichtigen im Ausland;
den Eintritt des Todes im Ausland von Schweizern im wehrpflichtigen Alter.
Die Betreibungs- und die Konkursämter melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich Unteroffiziere, Offiziere und Fachoffiziere, die leichtsinnig oder betrügerisch in Konkurs fallen oder fruchtlos gepfändet werden. Sie geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über bisherige und hängige Betreibungs- und Konkursverfahren gegen Militärdienstpflichtige.
Die Untersuchungsbehörden und die Gerichte geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über hängige und abgeschlossene Strafverfahren gegen Stellungspflichtige und Angehörige der Armee, sofern die Auskunft benötigt wird zur Erwägung eines Aufgebotsstopps, einer Nichtrekrutierung, eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung, einer Mutation, einer Einberufung zu Ausbildungsdiensten für einen höheren Grad oder zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Abgabe28 der persönlichen Waffe.29
Das Oberauditorat meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige:
angeordnete militärgerichtliche Voruntersuchungen und vorläufige Beweisaufnahmen;
rechtskräftige Einstellungsverfügungen;
rechtskräftige militärgerichtliche Urteile;
die Aufhebung von Abwesenheitsurteilen;
von der Militärjustiz verhängte Disziplinarstrafen.
Das Bundesamt für Justiz meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige unverzüglich:
die rechtskräftigen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wegen eines Verbrechens oder Vergehens sowie die freiheitsentziehenden Massnahmen;
den Widerruf eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges;
die Aufhebung einer freiheitsentziehenden Massnahme, deren Ersatz durch eine andere solche Massnahme sowie den Vollzug einer Reststrafe.
Die mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen betrauten Institutionen melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich den Eintritt und die Entlassung von Stellungspflichtigen oder Militärdienstpflichtigen.
2. Abschnitt Medizinisches Informationssystem der Armee
Art. 6 Daten
(Art. 26 MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).
Die im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 2 aufgeführt.
Art. 7 Datenbeschaffung
Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei:
den Stellungspflichtigen aus ärztlichen Fragebogen am Orientierungstag; aus psychologischen und psychiatrischen Fragebogen sowie weiteren medizinischen Befragungen und Untersuchungen am Rekrutierungstag, aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;
den Militärdienst-, Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;
den Militärärzten und Militärärztinnen der Untersuchungskommissionen aus sanitätsdienstlichen Formularen;
den Truppenärzten und Truppenärztinnen aus sanitätsdienstlichen Formularen;
den angestellten Ärzten und Ärztinnen, Waffenplatz-Ärzten und ‑Ärztinnen sowie Waffenplatz-Spezialärzten und -ärztinnen aus ärztlichen Unterlagen und sanitätsdienstlichen Formularen;
den zivilen Ärzten und Ärztinnen, die Stellungspflichtige, Militärdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige behandeln, aus ärztlichen Unterlagen;
dem Bundesamt für Zivildienst (ZIVI)30 und den von ihm beigezogenen Vertrauensärzten und -ärztinnen;
der Militärversicherung aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;
dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;
31der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungsergebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;
32den Stellen und Personen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG, die ernstzunehmende Anzeichen oder Hinweise zu Hinderungsgründen für die Abgabe der persönlichen Waffe oder der Leihwaffe melden.
3. Abschnitt Daten weiterer Personalinformationssysteme
Art. 8 Informationssystem Rekrutierung
(Art. 20 MIG)
Die im Informationssystem Rekrutierung (ITR) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 3 aufgeführt.
Art. 9 Informationssysteme Patientenerfassung
(Art. 32 MIG)
Die in den Informationssystemen Patientenerfassung (ISPE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 4 aufgeführt.
Art. 10 Falldokumentationsdatenbank Psychologisch-pädagogischer Dienst
(Art. 38 MIG)
Die in der Falldokumentationsdatenbank des Psychologisch-pädagogischen Dienstes (FallDok PPD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 5 aufgeführt.
Art. 10a33 Informationssystem Flugmedizin
(Art. 44 MIG)
Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 5a aufgeführt.
Art. 11 Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement
(Art. 50 MIG)
Die im Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement (EAAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 6 aufgeführt.
Art. 12 Informationssystem Sozialer Bereich
(Art. 56 MIG)
Die im Informationssystem Sozialer Bereich (ISB) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 7 aufgeführt.
Art. 13 Informationssystem Personal Verteidigung
(Art. 62 MIG)
Die im Informationssystem Personal Verteidigung (IPV) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 8 aufgeführt.
Art. 14 Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze
(Art. 68 MIG)
Die im Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze (PERAUS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 9 aufgeführt.
4. Abschnitt Informationssystem Auslandkontakte
Art. 15 Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungsverfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juni 200934 über internationale militärische Kontakte, der Auswertung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.35
Die Gruppe Verteidigung36 betreibt das OpenIBV.
Art. 16 Daten
Die im OpenIBV enthaltenen Personendaten sind im Anhang 10 aufgeführt.
Art. 1737 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.
Art. 18 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des OpenIBV den für die Auslandkontakte zuständigen Stellen und Personen, den direkten und indirekten Vorgesetzten der betroffenen Person sowie der Bundesreisezentrale durch Abrufverfahren zugänglich.
Art. 19 Datenaufbewahrung
Die Daten des OpenIBV werden nach Abschluss des Auslandkontakts längstens während fünf Jahren aufbewahrt.
5. Abschnitt Informationssystem Humanitäre Minenräumung
Art. 20 Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Humanitäre Minenräumung (IHMR) dient der Bewirtschaftung des Personalpools für Einsätze in der humanitären Minenräumung.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das IHMR.
Art. 21 Daten
Die im IHMR enthaltenen Personendaten sind im Anhang 11 aufgeführt.
Art. 22 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IHMR bei den Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufnahme in den Personalpool.
Art. 23 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IHMR dem Chef oder der Chefin Humanitäre Minenräumung durch Abrufverfahren zugänglich.
Art. 24 Datenaufbewahrung
Die Daten des IHMR werden bis zum Ausscheiden aus dem Personalpool aufbewahrt.
6. Abschnitt Informationssystem Verifikationseinsätze
Art. 25 Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Verifikationseinsätze (IVE) dient dem Einsatz von Personen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze leisten.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das IVE.
Art. 26 Daten
Die im IVE enthaltenen Personendaten sind im Anhang 12 aufgeführt.
Art. 27 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IVE bei den Personen, die sich für Verifikationseinsätze zur Verfügung stellen.
Art. 28 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IVE nur seinen für die Einsätze zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.
Art. 29 Datenaufbewahrung
Die Daten des IVE werden nach dem Ausscheiden aus dem Personalpool längstens fünf Jahre aufbewahrt.
7. Abschnitt Informationssystem Pontoniere
Art. 30 Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Pontoniere (IPont) dient der Ausstellung militärischer Leistungsausweise, der Kontrollführung über die Leistungsprüfungen der Pontonierkurse 1–4 und über den militärischen Schiffsführerausweis, der Kontrolle von Entschädigungen im Bereich der vordienstlichen Ausbildung sowie der Rekrutierung als Pontonier.
Die Gruppe Verteidigung38 betreibt das IPont.
Art. 31 Daten
Die im IPont enthaltenen Personendaten sind im Anhang 13 aufgeführt.
Art. 32 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IPont über die freiwillige vordienstliche Ausbildung der angehenden Pontoniere bei den Pontonier- und Wasserfahrvereinen und den angehenden Pontonieren.
Art. 33 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des IPont auf Anfrage den für das Pontonierwesen zuständigen Kommandos, den Pontonier- und Wasserfahrvereinen, den Pontonieroffizieren, den Pontonierinstruktoren und den Rekrutierungszentren bekannt.
Sie kann die Daten durch Abrufverfahren zugänglich machen.
Art. 3439 Datenaufbewahrung
Die Daten des IPont werden während zehn Jahren ab Erfassung aufbewahrt.
8. Abschnitt40 Informationssystem Auslandeinsatzadministration
Art. 34a41 Verantwortliches Organ
Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadministration (HYDRA).
Art. 34b Zweck
Das HYDRA dient der Gruppe Verteidigung42 für:
die Administration des Dienstbüchleins bei Auslandeinsätzen von Angehörigen der Armee;
bei Erstellung von Auslandauszeichnungen für Personen, die an friedenserhaltenden Missionen teilnehmen;
die Urlaubsadministration;
die Registrierung von Meldungen von Vorfällen an die Militärversicherung.
Art. 34c Daten
Die im HYDRA enthaltenen Daten sind im Anhang 13a aufgeführt.
Art. 34d Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das HYDRA:
bei den betreffenden Personen;
aus dem PERAUS.
Art. 34e Datenbekanntgabe
Die Daten des HYDRA werden ausschliesslich innerhalb der Gruppe Verteidigung bearbeitet. Eine Datenbekanntgabe findet nicht statt.
Art. 34f Datenaufbewahrung
Die Daten im HYDRA werden längstens bis zum Erreichen der Altersgrenze für einen Friedensförderungseinsatz aufbewahrt.
3. Kapitel Führungsinformationssysteme
1. Abschnitt Führungsinformationssysteme nach MIG43
Art. 35 Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst
(Art. 74 MIG)
Die im Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 14 aufgeführt.
Die Daten des IES-KSD werden im Rahmen der Tauglichkeitsbeurteilung in Rekrutierungszentren den zuständigen externen Gutachterinnen und Gutachtern bekannt gegeben.
Art. 3644
Art. 3745 Informationssystem Administration für Dienstleistungen
(Art. 86 und 87 Bst. a MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Mai 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2020 2035).
Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 16 aufgeführt.
Die betreffende Person kann den militärischen Kommandos die Daten auch über ein von der Gruppe Verteidigung betriebenes elektronisches Portal übermitteln.46
Art. 3847 Informationssystem Kompetenzmanagement48
(Art. 92 MIG)
Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 17 aufgeführt.49
Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:50
dem PISA;
dem Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS);
51dem Informationssystem Personaldatenmanagement (IPDM).
Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:52
der betreffenden Person für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;
den zivilen und militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben;
53den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Art. 3954
Art. 40 Führungsinformationssystem Heer
(Art. 104 MIG)
Die im Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 19 aufgeführt.
Art. 41 Führungsinformationssystem Luftwaffe
(Art. 110 MIG)
Die im Führungsinformationssystem Luftwaffe (FIS LW) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 20 aufgeführt.
Art. 42 Führungsinformationssystem Soldat
(Art. 116 MIG)
Die im Führungsinformationssystem Soldat (IMESS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 21 aufgeführt.
2. Abschnitt ...
Art. 43–4755
3. Abschnitt Auftragsinformationssystem
Art. 48 Zweck und verantwortliches Organ
Das Auftragsinformationssystem (AIS) dient der Verwaltung der Benutzer und deren Konten des Datennetzwerkes des VBS.56
Bestimmte, nicht besonders schützenswerte Personendaten des AIS (Anhang 23 Ziff. 1, 2, 4, 5 und 14) werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des AIS bearbeitet.57
Die Gruppe Verteidigung betreibt das AIS.58
Art. 49 Daten
Die im AIS enthaltenen Personendaten sind in Anhang 23 aufgeführt.
Art. 5059 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das AIS aus dem PISA und bei den Stellen und Personen, die Angehörige der Armee einsetzen.
Art. 51 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung60 macht die nachstehenden Daten des AIS zugänglich:
den Benutzern und Benutzerinnen des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1–27;
den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 28–32;
dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;
dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1.61
Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des AIS externen Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.62
Art. 52 Datenaufbewahrung
Die Daten des AIS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechtes aufbewahrt.
3a. Abschnitt63 Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System
Art. 52a Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System (PEGASUS) dient der Verwaltung von Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerks des VBS sowie der automatischen Erstellung der technischen Identitäten dieser Personen für den Zugang zu unterschiedlich klassifizierten Plattformen und Informationssystemen dieses Datennetzwerks.
Die Daten des PEGASUS nach Anhang 23a Ziffern 1, 2, 4, 5, 8, 16 und 26 werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des PEGASUS bearbeitet.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das PEGASUS.
Art. 52b Daten
Die im PEGASUS enthaltenen Personendaten sind im Anhang 23a aufgeführt.
Art. 52c Datenbeschaffung
Die Daten des PEGASUS werden beschafft:
aus dem Strategischen Informationssystem Logistik (SISLOG);
aus dem PISA;
aus dem nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung vom 19. Oktober 201664 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) unter der Verantwortung des Generalsekretariats des VBS betriebenen Identitätsverwaltungs-System;
aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.
Art. 52d Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PEGASUS zugänglich:
den Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerkes des VBS: die Daten nach Anhang 23a Ziffern 1–28 und 35;
den für die Verwaltung des Datennetzwerkes des VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23a Ziffern 29–37; die Daten nach Ziffer 36 dürfen nur für Konfigurationszwecke verwendet werden und nicht über Benutzerschnittstellen ersichtlich sein;
dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;
dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;
den Plattformen und Informationssystemen des Datennetzwerkes des VBS, für welche die Benutzerinnen und Benutzer sowie deren technische Identitäten im PEGASUS verwaltet werden: die für den Zugang zu diesen Plattformen und Informationssystemen benötigten Daten.
Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des PEGASUS berechtigten externen Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.
Art. 52e Datenaufbewahrung
Die Daten nach Anhang 23a Ziffer 37 sind spätestens ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung zu vernichten.
Die übrigen Daten des PEGASUS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechts aufbewahrt.
4. Abschnitt Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure
Art. 53 Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure (SD-PKI) dient der Verwaltung der Zertifikate und Schlüssel der Benutzerinnen und Benutzer:
der Informatik der Waffensysteme und der Führungs- und Einsatzsysteme der Armee, und
65...
Die Gruppe Verteidigung betreibt das SD-PKI.
Art. 54 Daten
Die im SD-PKI enthaltenen Personendaten sind in Anhang 24 aufgeführt.
Art. 55 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das SD-PKI aus dem PISA und dem AIS.
Art. 56 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des SD-PKI den für die Authentisierung der Benutzerinnen und Benutzer sowie die Ausstellung des persönlichen Schlüsselträgers zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.66
Die Benutzerinnen und Benutzer erhalten einen persönlichen Schlüsselträger, der ihren Namen, Vornamen und die Zertifikate enthält.
Art. 57 Datenaufbewahrung
Die Daten des SD-PKI werden längstens während zehn Jahren nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats aufbewahrt.
5. Abschnitt67 Militärisches Dosimetriesystem
Art. 57a68 Zweck und verantwortliches Organ
Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.
Art. 57b69 Daten
Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.
Art. 57c Datenbeschaffung
Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS beschaffen die Daten für das MDS:70
bei den betreffenden Angehörigen der Armee aus dem PISA;
bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS oder bei deren Vorgesetzten;
durch den Einsatz elektronischer Dosimeter.
Art. 57d Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:71
72den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln sowie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);
den für die Messung und Kontrolle zuständigen Angehörigen der Armee sowie den entsprechenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS für ihren Bereich.
Art. 57e73 Datenaufbewahrung
Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.
6. Abschnitt74 Geolokalisierungssysteme
Art. 57f
Die Gruppe Verteidigung kann zum Zweck der zeitgerechten Dienstleistungserbringung den Standort der Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen und Kommunikationsgeräten mittels ausschaltbarer Geolokalisierungssysteme bestimmen.75
Aufgezeichnete Standortdaten werden innerhalb von 24 Stunden vernichtet.
4. Kapitel Ausbildungsinformationssysteme
1. Abschnitt Ausbildungsinformationssysteme nach MIG76
Art. 58 Informationssysteme von Simulatoren
(Art. 122 MIG)
Die in Informationssystemen von Simulatoren enthaltenen Personendaten sind im Anhang 25 aufgeführt.
Art. 5977 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)
(Art. 128 MIG)
Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 26 aufgeführt.
2 Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV beschafft werden, soweit dies in Anhang 26 vorgesehen ist.78
Art. 60 Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis
(Art. 134 MIG)
Die im Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis (ISGMP) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 27 aufgeführt.
Art. 61 Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen
(Art. 140 MIG)
Die im Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen (MIFA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 28 aufgeführt.
Art. 61a79 Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung
Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.
2. Abschnitt Informationssystem Führungsausbildung
Art. 62 Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskontrolle, der Analyse der Ausbildungsresultate und der Prüfungsorganisation.80
Die Gruppe Verteidigung betreibt das ISFA.
Art. 63 Daten
Die im ISFA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 29 aufgeführt.
Art. 64 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das ISFA:
bei der betreffenden Person;
bei den militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person;
bei den zuständigen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung;
aus dem PISA.
Art. 65 Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des ISFA durch Abrufverfahren den Stellen und Personen zugänglich:81
die für die Eingabe der Daten in das ISFA zuständig sind;
82die für die Koordination der Prüfungen für die einzelnen Module zuständig sind.
Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben:
83der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module zuständigen zivilen Stelle;
den im ISFA erfassten Personen als persönlicher Ausbildungsnachweis.
Art. 6684 Datenaufbewahrung
Die Daten des ISFA werden nach der Erfassung längstens während zehn Jahren aufbewahrt.
Art. 66a–66e85
Art. 66f–66j86
5. Kapitel Sicherheitsinformationssysteme
1. Abschnitt Sicherheitsinformationssysteme nach MIG87
Art. 67 Informationssystem Personensicherheitsprüfung
(Art. 146 MIG)
Die im Informationssystem Personensicherheitsprüfung (SIBAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 30 aufgeführt.
Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD bekannt gegeben:
dem FABIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2;
dem MIL PLATTFORM: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.88
Art. 6889 Informationssystem Industriesicherheitskontrolle
(Art. 152 MIG)
Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISKO) enthaltenen, aus dem SIBAD bezogenen Personendaten sind in Anhang 31 Ziffern 1–16, die enthaltenen Firmendaten in Anhang 31 Ziffern 17–50 aufgeführt.
Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutzbeauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.
Art. 69 Informationssystem Besuchsanträge
(Art. 158 MIG)
Die im Informationssystem Besuchsanträge (SIBE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 32 aufgeführt.
Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbeitung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.90
Art. 70 Informationssystem Zutrittskontrolle
(Art. 164 MIG)
Die im Informationssystem Zutrittskontrolle (ZUKO) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 33 aufgeführt.
Art. 70bis91 Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit
(Art. 167a MIG)
Die im Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 33bis aufgeführt.
2. Abschnitt92 Elektronisches Alarmierungssystem
Art. 70a93 Zweck und verantwortliches Organ
Das elektronische Alarmierungssystem (e-Alarm) dient dem Aufgebot der Mitglieder von Krisenstäben sowie der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das e-Alarm.
Art. 70b94 Daten
Die im e-Alarm enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.
Art. 70c Datenbeschaffung
Die für das e-Alarm verantwortlichen Personen beschaffen die Daten:95
der Mitglieder von Krisenstäben: bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS;
der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen: aus dem PISA.
Art. 70d Datenbekanntgabe
Folgende Daten des e-Alarm werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:96
sämtliche Daten: den verantwortlichen Militärbehörden und den zuständigen militärischen Kommandos;
die im Alarmfall für das elektronische Aufgebot notwendigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen: den mit dem elektronischen Aufgebot beauftragten Dritten.
Art. 70e Datenaufbewahrung
Die im e-Alarm erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:97
zum Ausscheiden der Mitglieder aus dem jeweiligen Krisenstab;
zur Entlassung der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen aus der Militärdienstpflicht oder bis zu deren Umteilung.
3. Abschnitt98 Flugsicherheitsmeldesystem
Art. 70f Zweck und verantwortliches Organ
Das elektronische Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management» (HARAM) dient der Bearbeitung von Meldungen über besondere Vorkommnisse, aussergewöhnliche Ereignisse und Sicherheitslücken im Bereich der militärischen Flugoperationen.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.99
Art. 70g Daten
Die im HARAM enthaltenen Daten sind im Anhang 33b aufgeführt.
Art. 70h Datenbeschaffung
Die Daten im HARAM werden beschafft bei:
Personen, welche die Sicherheitsberichte der Luftwaffe bei aussergewöhnlichen Ereignissen, besonderen Vorkommnissen und Sicherheitslücken bei Flugoperationen nutzen;
der Flugsicherheit der Luftwaffe.
Art. 70i Datenbekanntgabe
Zugang zu den personenbezogenen Daten des HARAM hat ausschliesslich die Abteilung Flugsicherheit der Luftwaffe.
Art. 70k Datenaufbewahrung
Personenbezogene Daten werden zehn Jahre nach der Meldung anonymisiert und ohne zeitliche Befristung aufbewahrt.
4. Abschnitt100 Informationssystem «Führung ab Bern»
Art. 70l Zweck und verantwortliches Organ
Das FABIS dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zu folgenden Zwecken bearbeitet:
biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;
Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum FABIS.101
Die Gruppe Verteidigung betreibt das FABIS.
Art. 70m Daten
Die im FABIS enthaltenen Daten sind im Anhang 33c aufgeführt.
Art. 70n102 Datenbeschaffung
Die Daten des FABIS werden beschafft:
bei den zum FABIS zugangsberechtigten Personen;
bei den militärischen Kommandos;
bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;
103aus dem AIS und dem PEGASUS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;
aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.
Art. 70o104 Datenbekanntgabe
Die Daten des FABIS werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:
den für den technischen Betrieb des FABIS zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;
den für die Administration der FABIS-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Art. 70p105 Datenaufbewahrung
Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.
Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.
5. Abschnitt106 MIL PLATTFORM
Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ
Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet:
biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;
Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.
Art. 70r Daten
Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.
Art. 70s Datenbeschaffung
Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft:
bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen;
bei den militärischen Kommandos;
bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;
107aus dem AIS und dem PEGASUS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;
aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.
Art. 70t Datenbekanntgabe
Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:
den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;
den für die Administration der MIL PLATTFORM-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Art. 70u Datenaufbewahrung
Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.
Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.
6. Kapitel Übrige Informationssysteme
1. Abschnitt Übrige Informationssysteme nach MIG108
Art. 71109 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE)
(Art. 170 MIG)
Die im SCHAWE enthaltenen Personendaten sind in Anhang 34 aufgeführt.
Art. 72110 Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG)
(Art. 176 MIG)
Die im SISLOG enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 aufgeführt.
Art. 72bis111 PSN
(Art. 179c MIG)
Die im PSN enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35bis aufgeführt.
Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Informationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.
Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.
Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt:
der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG;
dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.
Art. 72ter112 Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration (VVAdmin)
(Art. 179i MIG)
Die im VVAdmin enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35ter aufgeführt.
2. Abschnitt ...
Art. 72a–72e113
3. Abschnitt ...
Art. 72f–72f quinquies 114
4. Abschnitt ...
Art. 72g–72g sexies 115
4a. Abschnitt116 Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke
Art. 72gsepties Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke (PSA) dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des zivilen und militärischen Personals der Armeeapotheke sowie der Übermittlung von Personendaten an das PSN.
Die Gruppe Verteidigung betreibt das PSA.
Art. 72gocties Daten
Die im PSA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35cbis aufgeführt.
Art. 72g noniesDatenbeschaffung
Die Daten im PSA werden beschafft:
bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Armeeapotheke und deren Vorgesetzten;
aus dem IPDM;
bei Dritten.
Art. 72gdecies Datenbekanntgabe
Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PSA folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:
den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Gruppe Verteidigung für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;
den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Bereich;
den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet werden.
Die Gruppe Verteidigung gibt zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufgaben bekannt:
alle im PSA enthaltenen Personendaten mit Ausnahme der Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft nach Anhang 35cbis Ziffern 2.2, 2.3 und 8.3: dem PSN in unveränderter Form über eine Schnittstelle;
die Daten der Zeitwirtschaft nach Anhang 35cbis Ziffern 2.2 und 8.3: dem IPDM.
Art. 72gundecies Datenaufbewahrung
Die Personendaten des PSA werden nach Austritt eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin längstens während zehn Jahren aufbewahrt.
5. Abschnitt117 Hilfsdatensammlungen
Art. 72h Zweck und verantwortliches Organ
Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos dürfen zur Bewirtschaftung von Adressen, Lehrgängen und Ressourcen in dafür notwendigen Hilfsdatensammlungen nicht besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, sofern die Bearbeitung internen Zwecken dient. Diese Hilfsdatensammlungen dienen der Organisation der Arbeitsabläufe sowie der Planung und Führung von Schulen, Kursen und Anlässen und bedürfen keiner eigenständigen Grundlage.
Art. 72hbis Daten
In den Hilfsdatensammlungen dürfen ausschliesslich die für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendigen Daten nach Anhang 35d bearbeitet werden.
Art. 72hter Datenbeschaffung
Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos beschaffen die Daten:
von Angehörigen der Armee bei den betreffenden Personen oder aus dem PISA;
bei den betreffenden Angestellten des VBS oder bei deren Vorgesetzten;
von Dritten bei den betreffenden Personen oder über offen zugängliche Quellen.
Art. 72hquater Datenbekanntgabe
Die Daten von Hilfsdatensammlungen können den zuständigen Personen der Gruppe Verteidigung und den berechtigten militärischen Kommandos durch Abrufverfahren zugänglich gemacht werden.
Art. 72hquinquies Datenaufbewahrung
Die Daten in Hilfsdatensammlungen dürfen nach Abschluss der Schule, des Kurses oder des Anlasses und nach Auflösung des Lieferanten- und Arbeitsverhältnisses längstens während zwei Jahren aufbewahrt werden.
6. Abschnitt118 Informationssystem historisches Armeematerial
Art. 72i Zweck und verantwortliches Organ
Das Informationssystem historisches Armeematerial (ISHAM) dient der Verwaltung von historischem Material der Schweizer Armee, das als Kulturgut ausgeschieden wurde. Es dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:
der Registrierung des historischen Materials der Schweizer Armee;
der Registrierung qualifizierter Museen sowie von Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen;
der Kontrolle der Abgabe von historischem Material der Schweizer Armee an qualifizierte Museen, Sammler, Sammlerinnen und Traditionsvereine;
der regelmässigen Kontrolle der Abgabeauflagen bis zur Rückgabe von historischem Material der Schweizer Armee;
der Kontrolle der Annahme von historischem Material der Schweizer Armee durch die Zentralstelle historisches Material der Schweizer Armee (ZSHAM) von qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen bis zu dessen Rückgabe.
Die Gruppe Verteidigung119 betreibt das ISHAM.
Art. 72ibis Daten
Die im ISHAM enthaltenen Daten sind im Anhang 35e aufgeführt.
Art. 72iter120 Datenbeschaffung
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Personendaten für das ISHAM bei den qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen. Sie beschafft die Materialdaten bei der Logistikbasis der Armee (LBA) und dem Bundesamt für Rüstung (armasuisse).
Art. 72iquater Datenbekanntgabe
Die Daten des ISHAM sind ausschliesslich den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der ZSHAM zugänglich.
Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des ISHAM den Strafuntersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden bekannt, sofern dies für die Untersuchung notwendig ist.
Sie gibt die Daten von qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen mit deren Einverständnis der armasuisse bekannt.
Art. 72iquinquies Datenaufbewahrung
Personenbezogene Daten werden nach der Rückgabe des historischen Materials an die ZSHAM längstens während zwei Jahren aufbewahrt.
7. Abschnitt121 Informationssystem über das Personal der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung
Art. 72j Verantwortliches Organ
Die armasuisse betreibt für die Verwaltungseinheiten des VBS, die nicht der Gruppe Verteidigung angehören, das Informationssystem über das Personal der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung (PSB) und stellt es diesen zur Verfügung.
Art. 72jbis Zweck
Das PSB dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des Personals der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung, der Abwicklung der Supportprozesse Finanzen und Logistik sowie der Erfüllung der Aufgaben des Immobilienmanagements.
Art. 72jter Daten
Die im PSB enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35f aufgeführt.
Art. 72jquater Datenbeschaffung
Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung beschaffen die Daten für das PSB:
bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Verwaltungseinheiten;
bei den direkten Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
aus dem IPDM.
Art. 72jquinquies Datenbekanntgabe
Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung machen die Daten des PSB folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:
den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Verwaltungseinheiten für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;
den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Bereich;
den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet werden;
bei Übertritten des Personals innerhalb des VBS den neu zuständigen Personalfachstellen und Vorgesetzten nach den Buchstaben b und c.
Sie geben die Daten des PSB dem IPDM bekannt.
Art. 72jsexies Datenaufbewahrung
Die Personaldaten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verwaltungseinheit ausserhalb der Gruppe Verteidigung längstens während zehn Jahren aufbewahrt.
7. Kapitel ...
Art. 73122
8. Kapitel Überwachungsmittel
Art. 74 Zulässige Überwachungsmittel
Die Armee und die Militärverwaltung dürfen nur Überwachungsmittel einsetzen, die ordentlich beschafft wurden oder sich in der Evaluation, Truppenerprobung oder Einführung befinden und deren Einsatz zum konkreten Auftrag verhältnismässig ist.
Die zivilen Behörden erbringen bei der Einreichung eines Gesuches um Einsatz von luftgestützten Überwachungsmitteln den Nachweis, dass die Rechtsgrundlagen nach Artikel 183 Absatz 2 MIG bestehen. Die Gruppe Verteidigung überprüft den Nachweis. Fehlen die Rechtsgrundlagen, so wird das Gesuch nicht bewilligt.
3 Die Gruppe Verteidigung berichtet dem VBS jährlich zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte summarisch über:123
a. 124den Zweck sowie die Dauer und Anzahl der Einsätze nach Artikel 181 Absatz 2 MIG;
b. die Art der verwendeten Überwachungsmittel;
c. 125die Art der Behörden, zugunsten derer die Einsätze erfolgt sind.
Art. 75 Verdeckter Einsatz
Überwachungsmittel dürfen verdeckt eingesetzt werden, wenn sonst die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wäre; insbesondere:
wenn Informationen beschafft werden müssen, die bei einem offenen Einsatz nicht preisgegeben würden;
126zum Schutz der Stellen und Personen, die die Überwachungsmittel einsetzen;
wenn ein offener Einsatz unmöglich ist.
Art. 76 Datenbekanntgabe
Als für die Strafverfolgung von Bedeutung gelten Daten über:
Handlungen, die strafbar sein könnten;
Informationen, die zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.
9. Kapitel Schlussbestimmungen
Art. 77 Änderung bisherigen Rechts
Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang 36 geregelt.
Art. 77a127 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Januar 2017
Der Führungsstab der Armee informiert die Angehörigen der Armee, die am 1. Januar 2018 in Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen eingeteilt sein sollen, und den zuständigen Kommandanten über diese Einteilung, sobald diese bekannt ist.
Die betroffenen Angehörigen der Armee melden dem für sie zuständigen Kommandanten Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.
Art. 78 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b gilt längstens bis am 30. Juni 2011.
Inhaber der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung
(Art. 2a)
Informationssystem | Bestimmungen MIG/MIV | Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verantwortliches Organ | |
|---|---|---|---|
PISA | Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes | Art. 12–17 MIG, Art. 3–5 MIV, Anhang 1a MIV | Kommando |
ITR | Informationssystem Rekrutierung | Art. 18–23 MIG, Art. 8 MIV, Anhang 3 MIV | Kdo Ausb |
EAAD | Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement | Art. 48–53 MIG, | Kommando Operationen (Kdo Op) |
IPV | Informationssystem Personal Verteidigung | Art. 60–65 MIG, | Armeestab |
PERAUS | Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze | Art. 66–71 MIG, | Kdo Op |
OpenIBV | Informationssystem Auslandkontakte | Art. 15–19 MIV, Anhang 10 MIV | Kdo Ausb |
IHMR | Informationssystem Humanitäre Minenräumung | Art. 20–24 MIV, Anhang 11 MIV | A Stab |
IVE | Informationssystem Verifikationseinsätze | Art. 25–29 MIV, Anhang 12 MIV | A Stab |
IPont | Informationssystem Pontoniere | Art. 30–34 MIV, Anhang 13 MIV | Kdo Ausb |
HYDRA | Informationssystem Auslandeinsatzadministration | Art. 34a–34f MIV, Anhang 13a MIV | Kdo Op |
MIL Office | Informationssystem Administration für Dienstleistungen | Art. 84–89 MIG, | Kdo Ausb |
FIS HE | Führungsinformationssystem Heer | Art. 102–107 MIG, Art. 40 MIV, | Kdo Op |
FIS LW | Führungsinformationssystem Luftwaffe | Art. 108–113 MIG, Art. 41 MIV, | Kdo Op |
IMESS | Führungsinformationssystem Soldat | Art. 114–119 MIG, Art. 42 MIV, | Kdo Op |
AIS | Auftragsinformationssystem | Art. 48–52 MIV, Anhang 23 MIV | Führungsunterstützungsbasis |
PEGASUS | Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System | Art. 52a–52e MIV, Anhang 23a MIV | FUB |
SD-PKI | Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure | Art. 53–57 MIV, Anhang 24 MIV | FUB |
MDS | Militärisches Dosimetriesystem | Art. 57a–57e MIV, Anhang 24a MIV | Kdo Ausb |
– | Geolokalisierungssysteme | Art. 57f MIV | FUB |
– | Informationssysteme von Simulatoren | Art. 120–125 MIG, Art. 58 MIV, Anhang 25 MIV | Kdo Ausb |
LMS VBS | Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS) | Art. 126–131 MIG, Art. 59 MIV, Anhang 26 MIV | Kdo Ausb |
ISGMP | Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis | Art. 132–137 MIG, Art. 60 MIV, Anhang 27 MIV | A Stab |
MIFA | Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen | Art. 138–143 MIG, Art. 61 MIV, | LBA |
SPHAIR-Expert | Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung | Art. 143a–143f MIG, Art. 61a MIV, | Kdo Op |
ISFA | Informationssystem Führungsausbildung | Art. 62–66 MIV, Anhang 29 MIV | Kdo Ausb |
ZUKO | Informationssystem Zutrittskontrolle | Art. 162–167 MIG, Art. 70 MIV, Anhang 33 MIV | FUB |
JORASYS | Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit | Art. 167a–167f MIG, Art. 70bis MIV, Anhang 33bis MIV | Kdo Op |
e-Alarm | Elektronisches Alarmierungssystem | Art. 70a–70e MIV, Anhang 33a MIV | Kdo Op |
HARAM | Elektronisches Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management» | Art. 70f–70k MIV, Anhang 33b MIV | Kdo Op |
FABIS | Informationssystem «Führung ab Bern» | Art. 70l–70p MIV, Anhang 33c MIV | Kdo Op |
MIL PLATTFORM | Informationssystem «Militärische Plattform» | Art. 70q–70u MIV, Anhang 33d MIV | Kdo Op |
SISLOG | Strategisches Informationssystem Logistik | Art. 174–179 MIG, Art. 72 MIV, | LBA |
PSN | Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung | Art. 179a–179f MIG, Art. 72bis MIV, | A Stab |
VVAdmin | Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration | Art. 179g–179l MIG, Art. 72ter MIV, | Kdo Ausb |
PSA | Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke | Art. 72gsepties–72gundecies MIV, Anhang 35cbis MIV | A Stab |
ISHAM | Informationssystem historisches Armeematerial | Art. 72i–72iquinquies MIV, Anhang 35e MIV | A Stab |
Daten des PISA
(Art. 4 Abs. 1, 2 und 4)
1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen
sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder
für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden
1.1 Personalien
AHV-Versichertennummer
Name
Vorname
Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)
Geschlecht
Ausgeübter Beruf
Wohnadresse
Wohngemeinde
Heimatgemeinde(n)
Heimatkanton(e)
Muttersprache
Datum der Änderungen der Personalien
Einbürgerung nach dem 20. Altersjahr mit Datum
13a. Geburtsort und -land
13b. Körpergrösse
13c. Augen- und Haarfarbe
13d. Passfoto
13e. Telefon- und Telefaxnummern
13f. E-Mail-Adresse
13g. Postzustelladresse
1.2 Kontrolldaten
Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde
Nachforschung über den Aufenthalt
Frühere Wohngemeinde(n)
Auslandurlaub
Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt
Status als Grenzgänger/in
Vermisstenerklärung
1.3 Rekrutierungsdaten
Daten zur Ausstellung des Marschbefehls für den Orientierungstag und die Rekrutierung
Wunschzeitpunkt der Rekrutierung
Rekrutierungsdatum
Rekrutierungskanton
Tauglichkeit, mit Datum und Angabe der Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit
25a. Medizinisch bedingte Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag)
Bestandener Sehtest
Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufe I
Truppengattung, Dienstzweig oder Dienst sowie Funktion
Verwaltende Stelle
Zeitpunkt der Rekrutenschule und Zuteilung in eine Rekrutenschule
Information über die Absolvierung des Orientierungstages
Anzahl geleistete Rekrutierungstage
Tauglichkeit für den Zivilschutz, mit Datum und Angabe der Grundfunktion im Zivilschutz
1.4 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung
Zugehörigkeit zu einer Truppengattung, einem Dienst oder einem Dienstzweig sowie zum Generalstab oder Rotkreuzdienst, mit Datum
Einteilungsformation mit Datum der Einteilung
Formationsdaten, Gliederung mit Bezeichnung, Texten und Nummern, Funktionen, Graden, Sollbeständen
Einheitsdaten mit Sprachcode, Angabe der kontrollführenden Stelle, der Militärleitzahl sowie der für die besonderen Aufgaben zuständigen Kantone
Zugseinteilung in der Formation
Grad oder Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung oder Ernennung
Stellendaten bei höheren Unteroffizieren und Offizieren
Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim
Funktion mit Datum der Übernahme
Neueinteilung und Versetzung, mit Datum
Besondere militärische Ausbildung
Besondere Ausrüstung, mit Angabe allfälliger Nummer der Gegenstände
Hinterlegung oder Abnahme der Ausrüstung (inkl. Taschenmunition) mit Datum
46a. Abgabe, Hinterlegung, Rücknahme, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe sowie Übernahme ins Eigentum
46b. Abgabe, Rücknahme, Abnahme und Entzug der Leihwaffe
46c. die mit Abgabe, Hinterlegung, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe oder Leihwaffe zusammenhängenden Abklärungen und Umstände
46d. Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG
Militärische Fach- oder Fähigkeitsausweise, mit Jahr des Erwerbs oder der Erneuerung
Erstmalige Verleihung einer Auszeichnung
Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufen II–IV und Z
Eignungsprüfung und Personensicherheitsprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung
50a. Integritätsprüfung mit Empfehlung (erfüllt/nicht erfüllt) und Datum der Prüfung von Angehörigen der Armee für die Funktion eines Truppenrechnungsführers oder einer Truppenrechnungsführerin
Daten zur Ausstellung des militärischen Führerausweises sowie Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines militärischen Führerausweises
Besondere Bezeichnung der Angehörigen der Armee, die Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten
Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der Verordnung vom 29. März 2017129 über die Strukturen der Armee
Status der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission
Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag)
Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst oder zum Zivildienst, mit Datum des Eingangs des Gesuches bei der Entscheidstelle
Prüfung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung oder einer Enthebung vom Kommando oder von der Funktion (Ausschluss pendent)
Daten für die Vorbereitung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder aus dem Rotkreuzdienst
Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Tod sowie Dienstbemerkung und Information zum Todeszeitpunkt wie «Verstorben im GAD», «Verstorben im FDT», «Verstorben im Auslandeinsatz» oder «Verstorben ausser Dienst»
1.5 Dienstleistungen
Daten für die Ausstellung des Marschbefehls (militärisches Aufgebotstableau und Detailangaben)
Verschiebung und Dispensation von Dienstleistungen mit Angabe des Grundes und des Jahres der Verschiebung oder der Dispensation
Nichteinrücken in Dienstleistungen, Entlassung am Einrückungstag oder vorzeitige Entlassung, mit Angabe des Grundes
Nicht bestandener Ausbildungsdienst mit Angabe der Art des Dienstes und des Grundes des Nichtbestehens
Dienstleistungen im Einzelnen, mit Angaben über: Datum, Schule, Lehrgang, Kurs oder Übung sowie Art des Dienstes, Anzahl der geleisteten und der anrechenbaren Tage sowie Grund für die nicht anrechenbaren Tage, Nachholung, Vorausleistung oder freiwillige Dienstleistung
Vorschlag für die Ausbildung zu einem höheren Grad oder für eine neue Funktion, mit Angaben über Art, Herkunft und Datum des Vorschlags, Zeitpunkt, Art und Verlauf der Weiterausbildung (Planungsmodul unteres Milizkader), vorgesehene Schule oder Lehrgang sowie Funktion, Grad und Einteilung im höheren Grad
Gesamtnote der Qualifikationen von Angehörigen der Armee mit Mannschaftsgraden sowie von Unteroffizieren
Anzahl der Diensttage, die der Militärdienstpflichtige bereits geleistet hat und noch leisten muss
Schulungsprogramme, Kontingente, Kursanmeldung, -übersicht und Warteliste
Karriere- und Laufbahnplanung, -ziele, -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile
1.6 Status nach Militärgesetz
Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4 und 18 MG oder Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin
Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern nach Artikel 5 MG
Zuteilung und Zuweisung von Personen an die Armee nach Artikel 6 MG
Befreiung von der Rekrutierung nach Artikel 9 MG
Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG
77a. Status als Spezialist oder Spezialistin nach den Artikeln 13 und 104a MG
Zulassung zum waffenlosen Militärdienst nach Artikel 16 MG
Befreiung vom Ausbildungsdienst und vom Assistenzdienst nach Artikel 17 MG
Ausschluss von der Militärdienstleistung nach den Artikeln 21–24 MG
Enthebung vom Kommando oder von der Funktion nach Artikel 24 MG
Dienstuntauglichkeit
Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG; mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin
Dispensation vom Assistenz- und Aktivdienst nach Artikel 145 MG, mit Angabe des Datums der Anordnung, der Nummer des Antragstellers und der unentbehrlichen Tätigkeit
Zulassung zum Zivildienst nach Artikel 10 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 1995130
Aufhebung einer Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern oder einer Befreiung von der Militärdienstpflicht
Wiederzulassung zur Militärdienstpflicht
Status als militärisches Personal oder als Richter oder Ersatzrichter nach Militärstrafprozess vom 23. März 1979131
Datum der Statusbegründung oder -änderung
89a. Einteilung in Einsatzgruppen im Zusammenhang mit der Funktionsbewertung
1.7 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen
Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler, die ausserhalb der Dienstzeit begangen werden, mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass
Militärgerichtliche Handlungen (Beweisaufnahmen, Voruntersuchungen)
Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzuges und Vollzugskanton
92a. Gemeldete Daten über hängige Strafverfahren
92b. Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG
Ausschluss aus der Armee gestützt auf das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927132
Degradation
Antritt des Strafvollzuges und Entlassung aus dem Strafvollzug
Datum des Urteils
Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November 2017133 über die Militärdienstpflicht
97a. Meldungen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG
1.8 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)
Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)
99. –101. ...
101 a. Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse samt Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adresse
Freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht
Sperrung der Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG
103a. Zahlungsverbindung
1.9 Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung
Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelnen Geschäftsvorfälle und mutierender Dienststelle
Elektronisches Dokumenten-Management samt Korrespondenz zum Dienstverschiebungs-, Kontroll- und Qualifikationswesen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Personensicherheitsprüfung
Daten für die Kaderselektion und die Kontrolle des Verfahrens für das Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee
1.10 Ausbildungsgutschriften
Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben zur Ausbildung)
Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags (inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung)
Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften
Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszahlungen, verbleibendes Restguthaben)
2 Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben
2.1 Personalien
AHV-Versichertennummer*
Name*
Vorname*
Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)*
Geschlecht*
Ausgeübter Beruf
Wohnadresse*
Wohngemeinde*
Heimatgemeinde(n)
Heimatkanton(e)
Staatsangehörigkeit (für Personen nach Art. 15 Abs. 1 Bst. e BZG134)
Muttersprache*
Arbeitgeber und Adresse*
2.2 Kontrolldaten
Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde
Nachforschung über den Aufenthalt
Frühere Wohngemeinde(n)
Auslandurlaub
Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt
Status als Grenzgänger
Vermisstenerklärung
2.3 Rekrutierungsdaten
Rekrutierungsdatum
Anzahl geleistete Rekrutierungstage
Tauglichkeit für den Zivilschutz
Grundfunktion*
Punktzahl Sport
Bestandener Sehtest
Zeitpunkt der Grundausbildung
2.4 Einteilung, Grad und Funktion
Zivilschutzorganisation / Kanton*
Einheit / Formation*
Fachgebiet*
Grad*
Funktion(en)*
Funktionsstufe*
Besondere Ausbildung im Zivilschutz*
Verleihung einer Auszeichnung
Kaderempfehlung
Personensicherheitsüberprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung
Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)*
Freiwillige Schutzdienstleistung*
Verfügbarkeit (verfügbar, eingeschränkt verfügbar [mit zeitlichen Angaben], nicht verfügbar)
Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission
Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit
Entlassung aus der Schutzdienstpflicht*
Tod
Alarmierung
Persönliche Ausrüstung
2.5 Dienstleistungen
Bezeichnung Dienstanlass
Code, (Referenz-)Nummer Dienstanlass
Schule
Art des Dienstes
Gesetzliche Grundlage für Aufgebot
Einrückungsdatum und -zeit
Einrückungsort
Entlassungsdatum und -zeit
Entlassungsort
Dienstverschiebung, Urlaub
Dienstperiode (von ... bis)
Mutationen
Diensttage
Diensttage gesamt (aller bisher geleisteten Diensttage, History Dienstleistungen)
Qualifikationen
2.6 Leistungsprofil
Körpergrösse
Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit
Brillenträger / Kontaktlinsenträger
2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)
Telefonnummer(n)*
E-Mail-Adresse(n)*
Zivile und militärische Fahrausweise
Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)
Zahlungsverbindung*
Postzustelladresse*
Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse (mit Telefon, E-Mail-Adresse)
2.8 Strafen
Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass
72a. Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzugs, Vollzugskanton, Antritt des Vollzugs und Entlassung aus dem Vollzug
Ausschluss aus dem Zivilschutz
Degradation
Aufgebotsstopp
2.9 Diverses
76. Zivilschutzausweis (inkl. Foto)
77. Geschäftskontrolle (Angaben über die im PISA durchgeführten administrativen Vorgänge)
78. Elektronisches Dokumenten-Management (zentrales Archiv PISA)
79. Daten für Kaderselektion (Karriereplanung, -ziele und -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile)
80. Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben*
* gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben
Daten des MEDISA
(Art. 6)
Personalien:
Name;
Vorname;
Adresse;
AHV-Versichertennummer.
Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklusive:
medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdiensttauglich);
Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Gründen.
Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):
familiäre Krankheiten;
schulische und berufliche Situation;
Suchtanamnese;
Krankheiten und Unfälle;
persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten;
Name des aktuellen Hausarztes oder der aktuellen Hausärztin.
Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rekrutierung erfasst werden:
anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Fragebogen [Formular 3.4] erwähnten medizinischen Problemen);
Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang);
Hör- und Sehfähigkeit;
medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]);
EKG, Blutdruckmessungen;
Lungenfunktionstest;
psychologische und psychiatrische Daten:
– Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen),
– medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen;
körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).
Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:
Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie);
Impfungen.
Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. ausführlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG).
Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztinnen:
Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stellungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst;
medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen.
Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:
Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psychologinnen, Sozialdienst usw.;
Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw.
Amtliche Dokumente (Auswahl):
Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat);
Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).
Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen:
zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit;
bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Angehörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst.
Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):
medizinische Anfrage der Militärversicherung;
Wehrpflichtersatz;
Zivilschutz.
Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen:
Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch das ZIVI oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle;
Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8;
Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähigkeit;
Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.
Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand beziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung notwendig sind:
aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS;
aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe oder Leihwaffe.
Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärzten im Zusammenhang mit Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; enthalten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission.
Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt).
Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psychologischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.
Daten des ITR
(Art. 8)
Personalien:
Name.
Vorname.
AHV-Versichertennummer.
Geburtsdatum.
Muttersprache.
Adresse.
Beruf.
Heimatort.
Notfallangaben.
Rekrutierungsspezifische Daten:
Organisationsdaten wie:
Rekrutierungs- und Betriebszyklen;
Merkmale zum automatischen Gruppieren;
Gruppen- und Laufnummern.
Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum).
Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis.
Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit.
Dauer der Rekrutierung/der Abklärung.
Status der Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung erstellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/versandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/administrativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen).
Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen und Codes der Kontrolle Dienstpflicht.
Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskontingenten.
Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyklus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.
Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten:
Gesundheitszustand:
Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body Mass Index {BMI}, Bauchumfang]);
Elektrokardiogramm;
Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atemschutzgeräten;
Hörvermögen;
Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen;
Intelligenztest;
Textverständnistest;
Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktuellen psychischen Belastungen und Ressourcen;
freiwillige Laboruntersuchungen (Blutbild und Impfungen).
Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten.
Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen.
Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit.
Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe.
Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüglich:
Marschieren, Tragen, Heben;
Knie-/Fussbeschwerden;
Atemwegproblemen;
Hautproblemen/Allergien;
Platzangst.
Medizinische Tauglichkeit.
Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 19–23 dieses Anhangs ergibt.
Resultate der Eignungsprüfung für Fahrer (A- und B-Test).
Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermittlung erforderlichen Daten wie:
Führungsmotivation;
kognitive Leistungsfähigkeit;
Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten;
Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit;
Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität;
Bewertung der Präsentationsübung.
Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive den Angaben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“).
Tägliches Sportverhalten.
Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung vorgesehene Personal).
Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung).
Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):
berufliche und schulische Ausbildung;
Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse);
Sprachkenntnisse;
Brillenträger, Kontaktlinsenträger;
Linkshänder, Linkszieler;
Führerausweis, Fahrerwunsch;
Zuteilungswünsche;
persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Interesse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militärdienstes als Durchdiener oder an waffenlosem Dienst;
Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule.
Zuteilungsdaten:
Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:
Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzuteilung;
Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht;
vorgesehene spezielle Verwendungen.
Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen bestehend aus:
Funktion;
Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses.
Daten des ISPE
(Art. 9)
Personalien
Art der Visite
Diagnose
Entscheid über den Ort der Behandlung
Ein- und Austrittsdaten der Patientinnen und Patienten
verfügte Dispensationen
durchgeführte Untersuchungen
Daten der FallDok PPD
(Art. 10)
Name
Vorname
Adresse
Geburtsdatum
AHV-Versichertennummer
Einteilung
Grad
Funktion
Ausbildung in der Armee
Arbeitsort
Ausbildung
Beruf
Familie
sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft
Finanzielle Situation
Sprachkenntnisse
Resultate von psychologischen Tests
Aktuelle Situation Rekrutenschule
Schulen
Daten des MEDIS LW
(Art. 10a)
Name
Vorname
Adresse
Geburtsdatum
AHV-Versichertennummer
Einteilung und Grad
Funktion
Ärztlicher Fragebogen
Berichte externer Spezialisten und Spezialistinnen
Anamnestische Angaben zum Gesundheitszustand sowie dem flugmedizinischen und flugpsychologischen Verlauf
Befunde aus den flugmedizinischen und flugpsychologischen Untersuchungen
Befunde der laborchemischen Untersuchung sowie der medizinischen Tests
Röntgenbilder und deren Befunde
Korrespondenz und Überweisungsdokumente
Angaben über flugmedizinische und flugpsychologische Massnahmen, die getroffen wurden
Entscheide zur Einteilung sowie zur Flug- und Sprungtauglichkeit
Daten des EAAD
(Art. 11)
Name
Vorname
Grad
AHV-Versichertennummer
militärische Einteilung
Truppengattung, Dienst oder Dienstzweig
Funktion
Besondere militärische Ausbildung
Wohnadresse und -gemeinde
Geburtsdatum und -ort
Heimatgemeinde und -kanton
Muttersprache
Erlernter und ausgeübter Beruf
Zivilstand
Resultate der Eignungsprüfungen mit Datum
Daten über die Durchführung und das Ergebnis von Personensicherheitsüberprüfungen
Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000135
Zusätzlich bei einer Anstellung im AAD 10:
Angaben zum Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag
Arbeitsort
Daten der Grundbereitschaft für Auslandeinsätze (Impfstatus, Blutgruppe), die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind
Daten über die Verwendung, insbesondere die Teilnahme an Auslandeinsätzen, Kursen und Auslandkommandierungen
Daten über die erworbenen Brevets und Ausbildungen mit Erwerbsdatum, Resultat und Verfalldatum
Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst
Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten:
Detailangaben über Personaldokumente (Pass, ID, Führerschein, Fahrzeugausweis, Personalausweis etc.)
besondere zivile Kenntnisse und Ausweise (wie Sprachen, Spezialausbildung)
Notfalladressen der engsten Angehörigen
Telefon- und Telefaxnummern
E-Mail-Adresse
Adressen des Zahn- und Hausarztes
Daten der Karriere- und Nachfolgeplanung
weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
Daten des ISB
(Art. 12)
Name
Vorname
Adressen (privat, militärisch)
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Geburtsdatum
AHV-Versichertennummer
Einteilung
Grad
Funktion
Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvierung der Kaderschule
Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“)
Sprachkenntnisse
Geschlecht
Erlernter Beruf
Ausgeübte berufliche Tätigkeit
Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss
Gegenwärtiger und letzter Arbeitgeber
Angaben zum Zivilstand
Lebens-/Ehepartner (Name, Vorname)
Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft
Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand)
Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit)
Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partner, Ausgaben, Vermögen, Schulden, etc.) inklusive Belege
Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnisse des Betroffenen)
Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenweite, Schuhnummer)
Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben)
Zuständiger Berater des Sozialdienstes der Armee
Bericht und Antrag des Beraters des Sozialdienstes der Armee
Ort/Datum der Erhebung
Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, finanzielle Unterstützung, etc.)
Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständiger Berater)
Kontoangaben
Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum)
Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
Daten des IPV
(Art. 13)
Personalien
Daten über das Arbeitsverhältnis, den Arbeitsort, die Personalkategorie und die Funktionsbewertung
Daten über Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung in der Armee und im Zivilschutz
Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz
Daten über den militärischen Status und über die Zulassung zum Zivildienst
Daten über die berufliche Laufbahn sowie Daten zur Nachfolgeeignung und Nachfolgeplanung
Daten über die beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie Assessments
Daten über die Sprachkenntnisse
Dienstleistungsplanung mit den geplanten Einsätzen, Ausbildungen und ferienbedingten Abwesenheiten
Daten für die Lohnberechnung
Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
Daten über die Organisation der Gruppe Verteidigung und den Stellenplan
Berufliche sowie Aus- und Weiterbildungsinteressen
Daten des PERAUS
(Art. 14)
Ergebnisse der Rekrutierung für den Friedensförderungsdienst
Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Qualifikation in der Armee und im Zivilschutz
Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz
medizinische und psychologische Daten über den Gesundheitszustand
Resultate von medizinisch-technischen Untersuchungen und medizinisch-psychologischen Tests
andere personenbezogene Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden oder zu behandelnden Person beziehen
Passnummer
beruflicher und militärischer Lebenslauf
Angaben zu den Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder auf einer Personalbeurteilung beruhende Entscheide
von Partnerorganisationen abgegebene Qualifikationen der betreffenden Person
Daten über die Durchführung und das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung
Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000136
Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst
Religionszugehörigkeit
Name
Vorname
Geburtsdatum
Heimatort
Staatsangehörigkeit
Zivilstand
AHV-Versichertennummer
Wohnadresse
Notfalladressen
Daten des OpenIBV
(Art. 16)
Angaben zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit)
Notfalladresse/Notfallkontakt
Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit, Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)
AHV-Versichertennummer/ausländische Sozialversicherungsnummer
Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass)
Angaben für Spesenvergütung
Anlass
ausländische Stelle
NATO Security Clearance
Ziel und Zweck des Auslandanlasses
Begründung, Mehrwert
Konsequenzen bei Nichtgenehmigung
Kosten
Reisemittel
Bekleidung (Uniform, zivil)
Reisebericht
Daten des IHMR
(Art. 21)
nicht besonders schützenswerte Daten aus dem Lebenslauf
Name
Vorname
Grad
Geburtsdatum
Einteilung
Schule
Sprachkenntnisse
zivile Weiterbildungen
militärische Weiterbildungen
Daten des IVE
(Art. 26)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Grad
Adresse
AHV-Versichertennummer
Arbeitsort
Beruf
Sprachkenntnisse
Passdaten
bisherige Einsätze
absolvierte Ausbildungskurse für Verifikatoren/Verifikatorinnen
Daten des IPont
(Art. 31)
Personalien
Adresse
Telefonnummer
Nationalität und Heimatort
Rekrutierungsvorschlag
Pontonierkurs
Entschädigungen
Militärdiensttauglichkeit (ja/nein)
Personalien, Adressen, Telefonnummern und AHV-Versichertennummern der Inspektoren und Inspektorinnen der Leistungsprüfungen
Daten des HYDRA
(Art. 34c)
Name
Vorname
Adresse
Muttersprache
Geburtsdatum
AHV-Versichertennummer
PERAUS-Nummer
Einsatzdaten mit Missionsbezeichnungen und -dauer
Einteilung und militärischer Grad im nationalen Einsatz
Militärischer Grad im internationalen Einsatz
Erfassungsdatum
Standort des Dienstbüchleins
Notizen
Auslandeinsatzauszeichnungen
Angaben zur Militärversicherung (MV-Referenznummer, Vorfalldatum und Arbeitsunfähigkeitsdauer)
Zeitraum und Beiträge der Pensionskasse
Daten des IES-KSD
(Art. 35)
Zivile und militärische Daten, die zur Planung, Vorbereitung oder im Einsatz des KSD notwendig sind.
Zivile und militärische Daten der am KSD beteiligten Personen:
Daten über Fähigkeiten, Aufgaben und Verfügbarkeit für den KSD;
Daten über den Einsatz.
Zivile und militärische Daten der Medizinalpersonen:
Daten über die zivile oder militärische Funktion und Ausbildung;
Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz;
Daten über den militärischen Status sowie über die Zulassung zum Zivildienst;
Daten nach Artikel 51 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20061137, die für die Sicherstellung des medizinischen und technischen Betriebs von sanitäts- und veterinärdienstlichen Einrichtungen sowie der Rettungs- und Blutspendedienste des Gesundheitswesens unentbehrlich sind;
Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden.
4. Zivile und militärische Daten der Patienten:
Personenstatus (vermisst, unverletzt, verletzt, tot);
sanitätsdienstliche Daten;
Patientendaten der elektronischen Patientenkarte sowie des Patientenleitsystems (PLS);
Transportprotokoll;
Signalement;
Änderungsjournal.
Daten des MIL Office
(Art. 37)
Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.)
Einteilung
Grad
Funktion
Ausbildung und Ausrüstung
Daten des Qualifikations- und Vorschlagswesens
Daten zu Sold- und Spesenabrechnungen
sanitätsdienstliche Befunde über Einschränkungen der Dienstfähigkeit
weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
Daten des Disziplinarstrafwesens (Strafkontrolle)
Daten zu Absenzen und Kommandierungen
Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Einheit
Daten des ISKM
(Art. 38 Abs. 1)
Vorname und Nachname*
Personalnummer*
AHV-Versichertennummer*
Geschlecht*
Familienstand*
Geburtsdatum* und Alter
Staatsangehörigkeit*
Bürgerort*
geschäftliche und private Postadresse*
geschäftliche E-Mail-Adresse* / private E-Mail-Adresse
geschäftliche Telefonnummer* / private Telefonnummer
Notfallkontakte
militärische Informationen
Grad
Funktion
Einteilung
Personalkategorie
zivile und militärische Aus- und Weiterbildung
Zertifizierungen
beruflicher Werdegang
Führungserfahrung
internationale Erfahrung
Projekterfahrung
Informatikkenntnisse
Muttersprache*
Korrespondenzsprache*
Sprachkenntnisse*
ausserberufliche Tätigkeiten
lohnrelevante Leistungsbeurteilung
Mitarbeiterprofil
Selbstkompetenzen
Sozialkompetenzen
Führungskompetenzen
Fachkompetenzen
Nachfolgeeignung und -planung
Entwicklungsmassnahmen
Potenzialerfassung
Assessments
Poolbewirtschaftung
militärische Laufbahn
Einsatzgruppen
Ab- und Einsatzkommandierungen
Stammhaus
Diensttage
Code und Bezeichnung der Planstelle*
Lohnklasse*
Beschäftigungsgrad*
Funktionsdauer*
Eintritts- und Austrittsdatum*
Mitarbeiterstatus*
Departementsbereich*
Verwaltungseinheit*
Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten
53. digitales Passfoto
* aus IPDM bezogene Daten
Daten des FIS HE
(Art. 40)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Geburtsdatum
Geschlecht
Religionszugehörigkeit
Einteilung
Grad
Funktion
Ausbildung
sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind
Daten des Führungsinformationssystems Soldat (IMESS)
weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden
Daten des FIS LW
(Art. 41)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Geschlecht
Einteilung
Grad
Funktion
Ausbildung
Passnummer
Daten, die von der betreffenden Person gemeldet werden
Daten des IMESS
(Art. 42)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Geschlecht
Einteilung
Grad
Funktion
Ausbildung
Daten über den physischen Zustand
Leistungsprofile
taktische Einsatzdaten und Bilder
Daten des AIS
(Art. 49)
Name
Vorname
Initialen
E-Mail-Adresse
Personalnummer
Funktion
Anrede
Benutzergruppe
Benutzertyp
Büro
Telefonnummern
Fax
Pager
Adresse
Verwaltungseinheit 1. Stufe
Verwaltungseinheit 2.+3. Stufe
Land
Staat
Benutzerstatus
AHV-Versichertennummer
Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen)
Öffentliche Zertifikate
Verwalter/in
Nummern der persönlichen Geräte
Netzstandort
Ort des persönlichen Verzeichnisses
Geburtsdatum
Konto Gültigkeitsdauer
Datum letzte Anmeldung
Anzahl Anmeldungen
Datum letzte Passwortänderung
Passwort
Daten des PEGASUS
Name
Vorname
Initialen
E-Mail-Adresse
Personalnummer
Geburtsdatum
Funktion
Anrede
Benutzergruppe
Benutzertyp
Benutzerstatus
Büro
Telefonnummern
Fax
Pager
Adresse
Arbeitgeber
Verwaltungseinheit 1. Stufe
Verwaltungseinheit 2. und 3. Stufe
Land
Staat (Kantone etc.)
AHV-Versichertennummer
Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen)
Öffentliche Zertifikate
Verwalter/in
Nummern der persönlichen Geräte und Ausweise
Netzstandort
Ort des persönlichen Verzeichnisses
Konto Gültigkeitsdauer
Datum letzte Anmeldung
Anzahl Anmeldungen
Datum letzte Passwortänderung
Passwort
Zutritts- und Zugangsberechtigungen
Telefonie-Optionen (Wahlberechtigungen)
Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung vom 4. März 2011138 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) und Datum der Rechtskraft der einer zugangsberechtigten Person eröffneten Sicherheitserklärung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a PSPV; Zeitpunkt der nächsten Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 18 Absatz 1 PSPV
Folgende biometrische Daten (Templates) einer Person: Handvenenmuster, Irisbild, Fingerabdruck
Daten des SD-PKI
(Art. 54)
Name
Vorname
E-Mail-Adresse
Personalnummer
AHV-Versichertennummer
Adresse
Verwaltungseinheit
Zertifikate
Daten des MDS
(Art. 57b)
Name
Vorname
Geschlecht
AHV-Versichertennummer
Einteilung
Dosimeternummern
Dosimetermeldungen (Dosiswerte, Status des Dosimeters)
Grenz- und Warnschwellen
Daten der Informationssysteme von Simulatoren
(Art. 58)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Einteilung
Grad
Funktion
Ausbildung
Qualifikation
Ausrüstung in der Armee
Daten über die an den Simulatoren absolvierten Ausbildungen und deren Ergebnisse
Bild- und Filmaufnahmen
Daten des LMS VBS
(Art. 59)
1. AHV-Versichertennummer
2. Personalnummer*
3. Name*
4. Vorname*
5. Arbeitsort / Dienstort (Postleitzahl)*
6. Geburtsdatum*
7. E-Mail-Adresse*
8. Mobiltelefonnummer
9. Muttersprache
10 Korrespondenzsprache*
11. Organisationseinheit*
12. Linienvorgesetzter
13. Funktion*, Stellenprofil*
14. Kaderstufe/Einsatzgruppe
15. Geschlecht*
16. Einteilung
17. Dienst bei
18. Grad
19. Ausbildungsrelevante Daten (Spezialausbildungen, Auszeichnungen, Brevets)
20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt»)
21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen)
22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen
23. Lokale Personenidentifikatoren*
24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS
25. Fahrberechtigungskategorien
26. Pontonierkurs
27. Zivile und militärische Aus- und Weiterbildung
28. Selbstkompetenzen
29. Sozialkompetenzen
30. Führungskompetenzen
31. Fachkompetenzen
* Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.
Daten des ISGMP
(Art. 60)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Beruf
Funktion
Einsatzbereich
Daten über die Absolvierung der Aus- und Weiterbildung
Daten des MIFA
(Art. 61)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Ausbildung
Beruf
Heimatort
Muttersprache
Fahrberechtigungskategorien
Daten des SPHAIR-Expert
(Art. 61a)
Personalien, Adresse und Zivilstand
E-Mail-Adresse
Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung
AHV-Versichertennummer
Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort
Sprachkenntnisse
Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee
Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen
Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklärungsschritte
Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Piloten und Pilotinnen oder Fallschirmaufklärer/innen
Angaben über die Kleidergrösse
Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)
Daten des ISFA
(Art. 63)
Militäradresse
Beginn der Dienstleistung
Ende der Dienstleistung
Kandidatennummer
AHV-Versichertennummer
Geschlecht
Grad
Name
Vorname
Wohnadresse
Wohnort
Heimatort
Heimatkanton
Geburtsdatum
Prüfungssprache
Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Experte)
Eigenleistung (Einreichdatum, formell erfüllt / formell nicht erfüllt)
Prüfungsergebnisse pro Modul (erbracht / nicht erbracht / nicht teilgenommen)
Daten des SIBAD
(Art. 67)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Nationalität
Heimatort
Arbeitgeber und dessen Adresse
Zivilstand
Geburtsort
Geburtsdatum
Datum der Einbürgerung
Aufenthalt in der Schweiz seit
Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
Funktion
die für die Personensicherheitsprüfung erhobenen Daten nach Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997139 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
die Risikoanalyse
Prüfergebnis (inklusive Prüfstufe und Erteilungs-/Verfalldatum)
Geschäftskontrolle
Auftraggeber und dessen Adresse
Projekt
Daten des ISKO
(Art. 68)
Personendaten (bezogen aus SIBAD)
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Nationalität
Heimatort
Arbeitgeber und dessen Adresse
Zivilstand
Geburtsort
Geburtsdatum
Datum der Einbürgerung
Aufenthalt in der Schweiz seit
Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
Funktion
Auftraggeber und dessen Adresse
Projekt
Firmendaten
Firma
Dossiernummer
Name
Adresse
Telefon
Fax
E-Mail-Adresse
Internetadresse
Geheimschutzbeauftragter
Anrede
Name
Vorname
Geschlecht
E-Mail-Adresse
Prüfungsdaten
Datum der Vorabklärung
Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)
Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk)
Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk)
Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe)
Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch)
Akten
Exemplarnummer
Absender/in
Aktendatum
Versanddatum
Kontrolldatum
Rückgabedatum
Bezeichnung
Aufträge
Bezeichnung (Hauptauftrag)
Auftraggeber/in
Bezeichnung (Aufträge)
Klassifikation
Meldungsdatum
Gültigkeitsbeginn
Gültigkeitsende
Kurzbezeichnung (Branche)
Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)
Daten des SIBE
(Art. 69)
Name
Vorname
AHV-Versichertennummer
Nationalität
Arbeitgeber und dessen Adresse
Geburtsort
Geburtsdatum
Funktion
Passnummer
Entscheid über die Personensicherheitsprüfung
Daten des ZUKO
(Art. 70)
Daten im Personenstamm
Name
Vorname
Nationalität
AHV-Versichertennummer
ausländische Sozialversicherungsnummer
Geburtsdatum
Datum der Personensicherheitsprüfung
Schutzzonenprüfungsstufe
Militärischer Grad
Militärische Einteilung
Departement
Organisation
Firma
besondere biometrische Personenmerkmale wie Irisbild, Fingerabdruck, Handabdruck oder Stimmerkennung
14a. Unterschrift
14b. Sprache
Daten im ZUKO Personenstamm
Personen Nummer
Ausweis Nummer
Ausweis Nummer Besucher (Besucherausweis) Smartcard Nummer
Biomerkmal(e)
Foto
Personenkategorie
Dienst bei (Einteilung)
Funktion
22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis)
Stammsatzverwaltung
Daten im berechtigten ZUKO-Personenstamm
Zutrittsberechtigung
Daten im bewilligten ZUKO-Personenstamm
Zutrittsbewilligung
Bewilligung für Anlage XY
Eintrag von Rollen- und Rollenträgerfunktionen
Rolle
Rollenträger
Anlagedaten
Zutrittsprofile
Rollenträgerprofile
Bedienstellenprofile
Anlagekonfigurationsdaten
Systemdaten
Systemkonfigurationsdaten
Logdaten
Systemlogdaten (Protokoll aller Begehungen, Mutationen, Zustandsänderungen etc.)
Daten des JORASYS
(Art. 70bis)
Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten
Name, Vorname
AHV-Versichertennummer
Geburtsdatum und -ort
Heimatort
Nationalität und Aufenthaltsstatus
Zivilstand
Beruf, Funktion und Arbeitgeber
Gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung
Ausweisart und -nummer
Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunftspersonen)
Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung
Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen
Einteilung, Grad und Funktion
Dienstleistungen in der Armee
Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs
Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises
Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen
Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände
Daten des e-Alarm
(Art. 70b)
Name
Vorname
Funktion in der Krisen- und Alarmorganisation V
Funktion in der Armee samt Alarmierungsgruppe
AHV-Versichertennummer
Telefonnummern
E-Mail-Adressen
Wohnadresse
Daten des HARAM
(Art. 70g)
Name
Vorname
Organisation
Funktion
E-Mail-Adresse
Beschreibung des Risikos bei einem aussergewöhnlichen Ereignis, bei einem besonderen Vorkommnis und einer Sicherheitslücke rund um Flugoperationen
Flugzeugtyp und -nummer
Namen, Vornamen und Adressen weiterer involvierter Personen und Organisationen
Daten des FABIS
(Art. 70m)
Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person
Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person erteilten Sicherheitserklärung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a PSPV140
über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das FABIS erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person
Template des Handvenenscans der zum FABIS zugangsberechtigten Person
Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum FABIS sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)
Zugangsdaten und -berechtigungen
Daten des MIL PLATTFORM
(Art. 70r)
Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person
Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person erteilten Sicherheitserklärung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a PSPV141
über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person
Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Person
Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)
Zugangsdaten und -berechtigungen
Daten des SCHAWE
(Art. 71)
über die Geschädigten und die Schädigenden
Name
Vorname
Adresse
AHV-Versichertennummer
Geburtsdatum
Geschlecht
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Korrespondenzsprache
Arbeitsort
Betreibungen
Beruf
Einkommen
Gesundheit
Finanzielle Situation
Vermögen
Kapital
Versicherungen
sanitätsdienstliche Daten
über das Schadenereignis
Angaben zum Schadensereignis
Angaben zur Schadensbemessung
Abklärungen von Sachverständigen
Daten des SISLOG
(Art. 72)
PISA-Personenidentifikationsnummer
Name
Vorname
Adresse
Kanton
AHV-Versichertennummer
Geburtsdatum
Heimatort
Heimatkanton
Beruf
Sprachkenntnisse
Geschlecht
PISA-Status
Einteilung mit Datum
Grad mit Datum
Funktion mit Datum
Zugehörigkeit zum Generalstab
Vertretung
Personalkategorie
ausländische Sozialversicherungsnummer
letzte Schule
letztes Einrückungsdatum
Daten nach den Anhängen 1–32, ausschliesslich während des Datenaustauschs nach Artikel 175 Buchstabe c MIG
Daten des PSN
(Art. 72bis Abs. 1)
Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen
1 Personalien
1.1 Name, Vorname
1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl
2 Stammdaten
2.1 AHV-Versichertennummer
2.2 Geburtsdatum
2.3 Geschlecht
2.4 Muttersprache
2.5 Beruf
2.6 Telefonnummern Geschäft und privat
2.7 Faxnummern Geschäft und privat
2.8 E-Mail-Adressen
3 Administration
3.1 Personalnummer
3.2 Gültig ab/bis
3.3 Geändert von/am
3.4 Aufgebotsgrund und -datum
3.5 Aufgeboten durch
3.6 Interne Bemerkung
3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe
3.8 Waffentyp und Waffennummer
3.9 Erledigungsdatum
3.10 Mahnung
3.11 Abtretung an LBA
3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit
3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit
3.14 Abtretung an Oberauditorat
3.15 Abtretung an Kreiskommando
3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee
3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter
4 Hinterlegung der Ausrüstung
4.1 Gültig ab/bis
4.2 Geändert von/am
4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort
4.4 Hinterlegungsnummer
4.5 Hinterlegungskostenpflicht
4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis
4.7 Rechnungsnummer
5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung
5.1 Gültig ab/bis
5.2 Geändert von/am
5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)
6 Auslandeinsatz
6.1 Gültig ab/bis
6.2 Geändert von/am
6.3 Einsatzart
6.4 Einsatzende
7 Waffe zu Eigentum
7.1 Gültig ab/bis
7.2 Geändert von/am
7.3 Material
7.4 Waffennummer
Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal
8 Administration
8.1 Dienstbüchlein erhalten von
8.2 Dienstbüchlein abgegeben an
9 Status nach Militärgesetz
9.1 Tauglichkeit mit Datum
10 Dienstbemerkungen Katalog
10.1 Dienstbemerkung Code
10.2 Gültigkeitsdatum und -status
11 Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe
11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung
11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit
11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe
11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leihwaffe
11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe
11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe
11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG
12 Waffenlos
12.1 Gültig ab/bis
12.2 Geändert von/am
12.3 Waffenlos
13 Taschenmunition
13.1 Gültig ab/bis
13.2 Geändert von/am
13.3 Taschenmunition
14 Weitere Daten
14.1 Brillenträger/in
14.2 Führerausweiskategorie
Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal
15 Stammdaten
15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit)
15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung
15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz
15.4 Noch zu leistende Diensttage
15.5 Spezialausbildung
15.6 Auszeichnungen (maximal 10)
15.7 Truppengattung
15.8 Anrechenbare Diensttage
16 Dienstvormerk
16.1 Einheit/Schule/Kurs
16.2 Art des Dienstes
16.3 Fremde Einheit
16.4 Kontrolle Dienstpflicht
16.5 Entlassungsdatum
Daten über militärisches Personal
17 Militärisches Personal
17.1 Gültig ab/bis
17.2 Geändert von/am
17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal
17.4 Gutschein militärisches Personal
Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
18 Personalgewinnung
18.1 Bewerbungsdossier
18.2 Anstellungsunterlagen
18.3 Sicherheit
19 Personalführung
19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen
19.2 Stellenbeschreibungen
19.3 Zeugnisse
19.4 Arbeitszeit
19.5 Personaleinsatz
19.6 Disziplinarwesen
19.7 Bewilligungen
19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen
20 Personalhonorierung
20.1 Lohn/Zulagen
20.2 Spesen
20.3 Prämien
20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen
20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung
21 Sozialversicherungen
21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung
21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung
21.3 Familienzulagen
21.4 Pensionskasse des Bundes
21.5 Militärversicherung
22 Gesundheit
22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt
22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit
22.3 Arztzeugnisse
22.4 Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen und Versicherungen
22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst
22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall
23 Versicherungen Allgemein
23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle
23.2 Effektenschäden
24 Personalentwicklung
24.1 Aus- und Weiterbildung
24.2 Entwicklungsmassnahmen
24.3 Qualifikationen
24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen
24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen
24.6 Kaderentwicklung
24.7 Berufliche Grundbildung
25 Austritt/Übertritt
25.1 Kündigung Arbeitgeber
25.2 Kündigung Arbeitnehmer
25.3 Pensionierung
25.4 Todesfall
25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview
25.6 Übertrittsformalitäten
26 Militärisches Personal
26.1 Einteilung/Grad/Ausrüstung
26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate
26.3 Beförderungen/Abkommandierungen
26.4 Vorruhestand
26.5 Zeitmilitär
27 Betriebliche Daten
27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan
27.2 Organisatorische Zuordnung
27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft
27.4 Leihgaben
27.5 Weitere relevante betriebliche Daten
Daten des VVAdmin
(Art. 72ter)
Name, Vorname
Geschlecht
AHV-Versichertennummer
Geburtsdatum
Adresse
Beruf
Muttersprache
Heimatgemeinde
Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg)
Einteilung
Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole
Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief)
Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiessuntauglichkeit (R-Flag)
Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)
Daten des PSA
(Art. 72gocties)
Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
1 Personalgewinnung
1.1 Anstellungsdaten* und -unterlagen
2 Personalführung
2.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen*
2.2 Arbeitszeit, Absenzen
2.3 Leistungserfassung
2.4 Personaleinsatz
2.5 Bewilligungen
2.6 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen
3 Personalhonorierung
3.1 Lohn/Zulagen*
3.2 Spesen*
3.3 Prämien*
3.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen*
3.5 Familienergänzende Kinderbetreuung*
4 Sozialversicherungen
4.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung*
4.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung*
4.3 Familienzulagen*
4.4 Militärversicherung*
5 Personalentwicklung
5.1 Aus- und Weiterbildung
6 Austritt/Übertritt
6.1 Kündigung Arbeitgeber/Arbeitgeberin*
6.2 Kündigung Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin*
6.3 Pensionierung*
6.4 Todesfall*
6.5 Austrittsformalitäten
6.6 Übertrittsformalitäten
7 Militärisches Personal
7.1 Einteilung*/Grad*/Ausrüstung
7.2 Vorruhestand*
7.3 Zeitmilitär: betriebliche Funktion*
8 Betriebliche Daten
8.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan*
8.2 Organisatorische Zuordnung*
8.3 Zeit- und Leistungswirtschaft
8.4 Leihgaben
8.5 Weitere relevante betriebliche Daten*
9 Sonstige Daten
9.1 Von der betreffenden Person freiwillig gemeldete Daten
* aus IPDM bezogene Daten
Daten der Hilfsdatensammlungen
(Art. 72hbis)
Name
Vorname
Geschlecht
Geburtsdatum
AHV-Versichertennummer
Personalnummer
Muttersprache
Nationalität
Korrespondenz-, Notfall- und E-Mailadresse
Telefon- und Fax-Nummern
Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, vorgesehene Funktion
Beruf und Titel
Zivilstand
Einrückungsart mit Fahrzeugangaben
Soldauszahlung und Bankverbindung für Soldauszahlung
Übersicht über eingereichte Unterlagen
Gruppen- und Zimmerzuteilung
Absolvierte Ausbildungen und Spezialfunktionen
Noch zu leistende Diensttage
An- und Abwesenheiten
Ausrüstung
Inventar, Bestellungen, Reservationen, Ausleihen
Ressourcenbeschreibung (Fahrzeuge, Materialien, Räume, Geräte)
Daten des Informationssystems historisches Armeematerial
(Art. 72ibis)
Daten von Museen, Sammler/innen und Traditionsvereinen
Name, Vorname
Institution, Trägerschaft, Sitz und Gründungsjahr
Adresse
Telefon, Fax, E-Mail-Adresse und Homepage
Förder- oder Gönnerverein mit Statuten
Daten zum Museumsbetrieb oder zur Sammlung
Sammlungsschwerpunkte Militaria
Mitgliedschaft beim Verband der Museen der Schweiz und weitere Mitgliedschaften
Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse der Kontaktperson
Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse des oder der Sicherheitsbeauftragten
Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Bewilligungsnummer des oder der Strahlenschutzsachverständigen
Sicherheitseinrichtungen zum Schutz vor Zerstörung und Diebstahl
Daten über Leihgaben, Schenkungen, Auflagen und Bewilligungen
Materialart, -typ, Seriennummer und Hersteller/in
Vertrag über die Leihgabe oder Schenkung
Verzeichnis der Leihgaben und Schenkungen
Verpflichtungen, Auflagen und Bewilligungen
Daten des PSB
(Art. 72jter)
Folgende Daten des IPDM gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 22. November 2017142 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals werden im PSB bearbeitet und aus dem IPDM bezogen:
– Personalmassnahmen
– Organisatorische Zuordnung
– Daten zur Person
– Abrechnungsstatus
– Anschriften
– Bankverbindung
– Reiseprivilegien
– Familie/Angehörige
– Betriebsinterne Daten
– Betriebliche Funktionen
– Datumsangaben
– Wehr-/Zivildienst
– Vorschlagswerte Arbeitszeitblatt
– Objekt
– Verknüpfung
– Verbale Beschreibung
– Vakanz
– Mitarbeitergruppe/-kreis
Änderung bisherigen Rechts
(Art. 77)
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
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