822.22
Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Annahme von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und dessen Anhanges
vom 8. Oktober 1999 (Stand am 23. Januar 2001)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 164 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Mai 19992, beschliesst:
Art. 1
Der Bundesrat wird ermächtigt, Änderungen des Übereinkommens vom1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und dessen Anhanges zu genehmigen oder solchen zuzustimmen, sofern sie nicht unter das Staatsvertragsreferendum fallen.
Art. 2
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Das Gesetz gilt während 15 Jahren.
Datum des Inkrafttretens:1. Februar 20013 AS 2001 136