943.033.1
Verordnung des EJPD über die anerkannten Formate im Bereich der elektronischen öffentlichen Beurkundung
vom 2. Dezember 2011 (Stand am 1. Januar 2012)
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 23. September 20111 über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV), verordnet:
Art. 1
Anerkannte elektronische Formate nach Artikel 3 Absatz 2 EÖBV sind die im Anhang aufgeführten Versionen des Dateiformats PDF/A.
Eingelesene Papierdokumente müssen gleich gut lesbar sein wie das Original.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2012 in Kraft AS 2011 6265
Anerkannte elektronische Formate
Bezeichnung des Dateiformats Zugrunde liegende technische Norm2
2 Die technischen Normen für PDF/A-1 und PDF/A-2 können unter www.iso.org kostenpflichtig bezogen oder beim Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, kostenlos eingesehen werden.