proj/2013/41/cons_1
Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)
Weiterentwicklung der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV)
Teilrevision 2014 (mit Inkraftsetzung auf den 01.07.2014)
Kosten-Nutzen-Prognosen
Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsächwicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterungen möglich)
1 AB 48.3 - - Korrektur eines per Rollstuhlplätze / Zugang zum
Revision 2012 "hinein- Speisewagen analog TSI PRM gerutschten" redaktionellen Fehlers
2 AB 66.1 - - Klarere Formulierung Einstieg für Rollstühle
3.
4 AB 18M und 18.2/47 - - Bessere Abstimmung Nur technische Bereinigung der
mit der neu erstellten aktuellen Vorschrift im Zusam- RTE 20512 und dem menhang mit Erkenntnissen aus vorhandenen, "alten" der VöV-AGr RTE 20512 "LRP-M- Kommentar Nr.3 zur Spur" EBV
5. AB 44.b - - klare Beurteilungs- Da die Abstände für Paralellfühgrundlage für Abstän- rung, Annäherung und Kreuzung de bei Paralellführung, von bahneigenen UL mit FL- Annäherung und Anlagen heute auf Basis einer Kreuzung von UL mit "nur" in den LeV-Erläuterungen FL-Anlagen. beruhen (also nicht hoheitlich sind), werden dies sinngemäss in die AB-EBV übernommen.
Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)
Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsächwicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterungen möglich)
AB 44.c, Ziff. 5.2.1 + 5.9.2 gering bis unbe- - Angleichung der best. Nur Konkretisierung der bisherideutend schweizerischen Vor- gen Regelungen. Die praktischen schriften (AB-EBV AB Auswirkungen bei N-Spur- 44.c, Ziff 5.9.2) an die Gleichstrombahnen wird als geentspr. europäischen ring bis unbedeutend eingestuft. Vorschriften S-Spur- Gleichstrombahnen sind (SN EN 50119, Ziffer gar nicht betroffen, da sie nicht 5.1.3) für teil- und inte- unter die IOP-Anforderung fallen. roperable Strecken.
AB 44.c, Ziff. 10.1.5 - - Um nicht Mehrkosten In Zusammenhang mit der "Protozu generieren möchte typfertigung" der Gefahrenhinweidas BAV den SBB- se hat SBB festgestellt, dass die Vorschlag in die AB- Produktionskosten bei Fertigung EBV unter AB 44.c, gem. AB 44.c, Ziffer 10.1.5 der Ziffer 10.1.5 aufneh- Ausgabe 2012 (Symbol und men Schrift übereinander) teuer zu stehen kommt als ein von ihr eingereichter, "dar-stellerisch" angepasster Vorschlag.
AB 45 - - Die einzeln noch vor- Nur Ergänzung der einzuhaltenhandenen 33 kV- den Sicheheitsabstände und Si- Anwendungen sind cherheitsmassnahmen bei Arbeinun ebenfalls eindeu- ten an/in der Nähe von 33 kVtig in der AB-EBV- Anwendungen. Tabelle definiert.
9 AB 16/17 Meterspur - - Angleichung der AB Die Weiterentwicklung der AB
16/17 Meterspur auf 16/17 Meterspur umfasst folgenden Stand der AB de Themen: 16/17 Normalspur - Ergänzung der Trassie- Bundesamt für Verkehr / Abteilung Infrastruktur / Sektion Zulassung und Regelwerke 2 Weiterentwicklung der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) / Teilrevision 2014 (mit Inkraftsetzung auf den 01.07.2014)
Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)
Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsächwicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterungen möglich) (Ausgabe 01.07.2012) rungsmerkmale auf der Grundlage des neu Die Weiterentwicklung erstellten R RTE 22546, übernimmt die hoheit-
Ergänzungen zur lichen Inhalte aus der Trassierung von gemeinsam von BAV Strassenbahnen, und VöV erarbeiteten
Einarbeitung der Trassie- Regelung R RTE rungsmerkmale für 22546. Anschlussgleise Es findet keine Verschärfung der Vorschriften statt.
10. AB 23.1 Die bisher festgelegten Die AB 23.1 ist für Wege und Mindestabstände zwi- Strassen neben schen Bahn und Normal-, Meter-, und Spezial- Strasse werden durch spurbahnen anwendbar. Sie ent- Sicherheitsabstände hält Bestimmungen für neue und und Schutzmassnah- bestehende Anlagen. men abgelöst, die auf die betrieblichen Verhältnisse abgestimmt sind. Die AB erlaubt die Unter-scheidung zwischen neuen und bestehenden Parallelführungen. Sie schafft die Grundlage für die Anwen-dung der Norm SN 671 253.
Bundesamt für Verkehr / Abteilung Infrastruktur / Sektion Zulassung und Regelwerke 3 Weiterentwicklung der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) / Teilrevision 2014 (mit Inkraftsetzung auf den 01.07.2014)
Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)
Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsächwicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterungen möglich)
AB 35 Die AB 35 ist neu und Die AB 35 ist für alle Arten von beschreibt die Anfor- Gleisabschlüssen auf Normal-, der-ungen an Gleisab- Meter-, und Spezialspurbahngleischlüsse: Sie gewähr- sen anwendbar. leistet Rechts- und Planungssicherheit für die Infrastrukturbetreiber. Sie enthält die Grundlagen für den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Gleisabschlüssen.
Anhang Nr. 1 zu den AB zu Art Die Evaluierung er- Der Anhang Nr. 1 ist für alle neu- 27 gänzen-der Schutz- en Bauten neben Normal-, Meter-, massnahmen bei und Spezialspurbahnen anwend- Neubauten erfolgt neu bar. mit der gleichen Methodik wie bei bestehenden Bauten.
AB 25 Die Überarbeitung Die AB 25 ist die Grundlage für umfasst einerseits die die Dimensionierung der Tragim Rahmen der Ent- schichten der Fahrbahn (Unterflechtung erfolgte Auf- bau und Schotter) unter Berücknahme der als hoheit- sichtigung der unterschiedlichen lich identifizierten Be- Anforderungen für Normal- und stimmungen aus der Meterspurbahnen. Weiter werden gleichzeitig in Überar- in der AB 25 die wichtigsten zu beitung befindlichen beachtenden Bestimmungen bei Regelung R RTE der Projektierung der Fahrbahn- 21110 (ehemals SBB- entwässerung sowie von Däm-
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Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)
Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsächwicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterungen möglich) Reglement 211.1, auf men, Einschnitten, Stützbauwerwelches bisher direkt ken, Banketthalterungen und verwiesen wurde) und Schutzbauten aufgeführt. andererseits die Aufnahme von aktuell in der Praxis angewendeten, relevanten Regeln.
14. AB 49 -> Nachweis, dass das Alle nicht interoperablen Fahr- Bremsensystem ther- zeuge; Für interoperable Fahrmisch in der Lage ist zeuge ist der gleiche Nachweis zwei Bremsungen nach TSI gefordert. hintereinander aufzunehmen. Dieser Nachweis fehlte bisher.
AB 50 -> Anpassung auf die Alle Fahrzeuge heutige Situation mit den EVU und den sich veränderten Anforderungen bezüglich Ausrüstungsgegenstände.
AB 37c Allgemeines Die Änderungen präzisieren die Berechnung von Räumzeit und Sichtweite und dienen damit der Verbesse-
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Kosten-Nutzen-Prognosen (Stand: 29.04.2013)
Überarbeitungs-Paket Tendenz der Grundsätzlicher Annahmen zur Kos- Beschrieb des Nut- ggfs. weitere Erläuterungen (= revidierte AB): Kostenent- Schätzwert be- tengenauigkeit oder zens der Revision (z.B. Auflistung der hauptsächwicklung züglich oder -bandbreite des (auch Verweis oder lich betroffenen Objekte) (, oder : : Schätzwertes: Link auf Erläuterungen möglich) rung der Rechtssicherheit.
AB 37c.3 Die Änderungen präzisieren die Regeln für Bedarfsschranken und dienen damit der Verbesserung der Rechtssicherheit.
AB 38.2 Aufnahme des neuen Nationalen Standard Zugbeeinflussung in der AB-EBV. Voraussetzung für die Durchsetzung des Stand der Technik auf Strecken welche nicht zu ETCS migrieren.
AB 39.3.a Aufnahme einer Zielvorschrift zum Einsatz geeigneter Mittel für den spurbewirkten Flankenschutz dient der Verbesserung der Rechtssicherheit.
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