AS 2004 2967
Ordnung für die internationale Eisenbahnförderung gefährlicher Güter
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
1. Gegen die vom Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter an
seiner 39. Tagung vom 18. bis 21. November 2002 in Bern gefassten Beschlüsse wird nicht Widerspruch erhoben.
2. Die auf den 1. Januar 2004 in der Anlage I der Ordnung für die internatio-
nale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)1 zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeför- derung von Gütern (CIM) durchgeführten Änderungen sind vom Bundesrat mit Beschluss vom 28. Mai 2003 genehmigt worden.
13. April 2004 Bundeskanzlei
1 Das RID (Anlage I zur CIM; SR 0.742.403.1) wird weder in der AS noch in der SR
veröffentlicht. Separatdrucke mit Einschluss der genannten Änderungen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
2004-0624 2967
Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) AS 2004