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AS 2004 609

Bundesbeschluss über die Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft und mit Norwegen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

Bundesbeschluss über die Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft und mit Norwegen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

vom 14. März 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik

2001 enthaltene Botschaft,

beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 14. Dezember 2000 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemei- nen Präferenzsystems; b. Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 19./23. Januar 2001 zwischen Norwegen und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz

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