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AS 2005 3333

Notenaustausch vom 25./30. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Verlängerung der Simplonkonzession und der entsprechenden Vereinbarungen

Notenaustausch vom 25./30. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Verlängerung der Simplonkonzession und der entsprechenden Vereinbarungen

In Kraft getreten am 1. Juni 2005

Übersetzung1

Ministerium für Rom, den 30. Mai 2005 auswärtige Angelegenheiten der Republik Italien Rom Schweizerische Botschaft Rom

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bezeugt der Schweizerischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Nr. 922 vom 25. Mai 2005, die den folgenden Inhalt hat, zu bestätigen: «Die Schweizerische Botschaft in Rom bezeugt dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik seine Hochachtung und beehrt sich, dem Ministerium den folgenden Vorschlag zu einem Abkommen zwischen den beiden Staaten zu unterbreiten, mit dem die heutige Regelung der Simplonkonzes- sion aus dem Übereinkommen von 1896 sowie die in diesem Zusammenhang ste- henden Übereinkommen verlängert werden sollen. ‹In Anbetracht der Tatsache, dass – das Übereinkommen vom 22. Februar 1896 betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von der schweizerisch-italienischen Grenze nach Iselle sowie die Übereinkunft vom 16. Mai 19032 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Übertragung der von der italienischen Regierung der Jura-Simplon-Bahn-Gesellschaft erteilten Konzession für den Bau und Betrieb der Simplonbahn auf den Bund am 31. Mai 2005 auslaufen werden, – das neue Abkommen über die Erneuerung der Simplonkonzession und den Betrieb der Bahnstrecke bis Domodossola nicht vor Ablauf der bestehenden Konzession in Kraft treten kann, beschliessen die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Italienische Republik, diese Konzession und das Übereinkommen sowie die entsprechenden Vereinbarun- gen zu verlängern, bis die erneuerte Simplonkonzession und das entsprechende

1 Übersetzung des italienischen Originaltextes (RU 2005 3333).

2 SR 0.742.140.23

2005-1048 3333

Verlängerung der Simplonkonzession und der entsprechenden Vereinbarungen. AS 2005 Notenaustausch mit Italien

Übereinkommen in Kraft treten, längstens jedoch um vier Jahre vom 1. Juni 2005 an gerechnet.› Bei Annahme dieses Vorschlags durch die Regierung der Italienischen Republik hat die Botschaft die Ehre vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwort des Ministe- riums für auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik ein Abkommen zwischen den beiden Staaten bilden. Das Abkommen wird anwendbar sein, vorbe- hältlich der geltenden verfassungsrechtlichen Verfahren in beiden Ländern, bis die erneuerte Simplonkonzession sowie das entsprechende Übereinkommen in Kraft treten, jedoch höchstens vier Jahre vom 1. Juni 2005 an gerechnet. Die beteiligten Verwaltungen können das vorliegende Abkommen auf provisorischer Basis ab Auslaufen der Konzession anwenden.

Die Schweizerische Botschaft in Rom benutzt diesen Anlass, um dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Italien seine Hochachtung zu versi- chern.»

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Botschaft mitzu- teilen, dass die italienische Regierung der Note, deren Wortlaut vorgehend wieder- gegeben ist, zustimmt.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diesen Anlass, um die Schweizerische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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