Lexipedia

AS 2011 4035

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)

Änderung vom 24. August 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Beilage geändert.

II Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

24. August 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 431.012.1

2011-0231 4035

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

Anhang (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3)

Liste der statistischen Erhebungen

Statistiken Nr. 8, 22, 23, 24, 25, 26, 34, 35, 37, 39, 40, 57, 58, 59, 60, 62, 73, 75, 76, 99, 101, 121, 122, 161, 171, 173 und 179

8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen, Gerichte, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstands- wesen Besondere Bestimmungen: –

4036

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und

Unternehmensregisters (BUR)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquiva- lente (VZÄ), Geschlecht und Natio- nalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirt- schaftlichen Tätigkeit; Auslandver- flechtung, Aussenhandel; Rechts- form, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unter- nehmen oder Arbeitsstätten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über

100 Beschäftigten vierteljährlich, für

andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jähr- lich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts- stellen, Gemeinden, Verbände

4037

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachfüh- rung des Betriebs- und Unterneh- mensregisters verwendet. In Abwei- chung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unter- nehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeord- neten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.

4038

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

23. Statistik der Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftslage

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform), Anzahl Exportunter- nehmen, Anzahl Importunterneh- men, demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgrün- dungen, Bestand aktiver Unterneh- men, Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschafts- wachstum) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenfassung der Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister, AHV- Ausgleichskassen, Eidgenössische Zollverwaltung, Aktualisierungs- erhebungen des BUR Befragte: – Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenös- sische Zollverwaltung

4039

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte statistische Identifika- tionsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschafts- zweige (NOGA-Code) und der Hinweis, ob es sich um den Haupt- sitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unter- nehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössen- klassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeits- stätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröf- fentlicht werden.

4040

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

24. Betreibungs- und Konkursstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Konkurseröffnungen, -erledigungen; Konkursverluste in Franken; Anzahl Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzug und Verwertun- gen; es muss jeweils angegeben werden, ob es sich um Konkurse von Unternehmen oder Konkurse von Einzelpersonen handelt. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden Besondere Bestimmungen: Auflösungen von Gesellschaften gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind bei der Anzahl Konkurse nicht eingeschlossen.

4041

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

25. Statistik der Produzenten- und Importpreise

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnen- markt und für den Export; Import- preise Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft Besondere Bestimmungen: –

4042

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter

Verbraucherpreisindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Konsumentenpreise und bezeich- nende Merkmale von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Liegen Verkaufsdaten in elektroni- scher Form vor, so sind die Befrag- ten verpflichtet, diese in der benötig- ten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

4043

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

34. Haushaltsbudgeterhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Struktur- daten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonder- themen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung Befragte: Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4044

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen

(Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitglie- dern, Indikatoren zu den Lebens- bedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere sozio- demografische und sozioökono- mische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Datenerhebung aus Steuer- und Sozialversicherungsregistern Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra- gung), kantonale und kommunale Steuerbehörden (Registererhebung) und ZAS (Registererhebung) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privat- haushalten (Befragung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.

4045

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebs- strukturdaten. Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, koordiniert mit der Erhebung zur Umsetzung agrar- politischer Massnahmen, gestützt auf die Landwirtschaftliche Daten- verordnung vom 7. Dez. 1998; SR 919.117.71). Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Grunderhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst Periodizität: Bei den Betrieben mit Direktzahlun- gen jährlich, für die anderen Betriebe alle zwei bis drei Jahre; ergänzende Erhebungen in den Jahren 2013 und 2016 Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: Die Kantone liefern die administrati- ven Daten zur Statistik bis spätestens 30. September jedes Kalenderjahres.

4046

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Waldflächen, Holznutzung, Pflanzungen der Betriebe; ab einer Waldfläche von 50 ha zusätzlich Informationen zu Beschäftigten, Einnahmen, Ausgaben und Investitionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung. Bei den Betrieben mit Betriebsabrechnung werden die notwendigen Informationen elektronisch den Buchhaltungs- grundlagen entnommen. Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantons- forstämter, Kreis- und Revierförs- ter/innen, Forstbetriebsleiter/innen Besondere Bestimmungen: –

4047

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung im Jahr 2008, Stich- proben in den Jahren 2009–2012 Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichproben- erhebungen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt Besondere Bestimmungen: –

4048

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

57. Neurentenstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule sowie Meldungen über Renten- bezüge der 1. Säule Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, ZAS Besondere Bestimmungen: –

4049

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, verfüg- bare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klient/innen als Gesamtheit; Angaben zu den einzel- nen Angestellten und Klient/innen Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März

1994 über die Krankenversicherung

(KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone

4050

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten wer- den durch das BAG nach Leistungs- erbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung; KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressa- ten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

4051

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

59. Krankenhausstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungs- möglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestell- ten, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuch- haltung, Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlös- trägerrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistun- gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten wer- den durch das BAG nach Leistungs- erbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

4052

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Angebot und Tätigkeits- gebiet; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klient/innen; Betriebsbuchhaltung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Organisationen, Betriebe und selbst- ständigerwerbende Pflegefachfrauen und -männer, die Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Muta- tionen von Organisationen und Betrieben sowie der Leistungs- erbringer. Für die Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stel- len, müssen nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben werden. Die nach Arti- kel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröf- fentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Ver- fügung gestellt.

4053

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und ver- wandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die diagnosti- schen und operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweizerischen Ausgabe der ameri- kanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten wer- den durch das BAG nach Leistungs- erbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

4054

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und

Hochschulabsolventen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studium, Erwerbssuche nach Stu- dienabschluss, weiterer Erwerbsver- lauf unter besonderer Berücksichti- gung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiogra- fischer Werdegang Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweize- rischen Register der Studierenden SHIS, Individualdaten inkl. AHV- Versichertennummer Befragte: Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Tech- nische Hochschulen, Fachhochschu- len, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4055

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

75. Stipendien und Darlehen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer Befragte: Kantonale Stipendiendienststellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Interkantonale Stipendien- konferenz (IKSK ), Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.

4056

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung etc.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, BBT, Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen Besondere Bestimmungen: –

4057

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

99. Statistik der Personen und der Haushalte (STATPOP)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Regis- terharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsver- ordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Gebur- ten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wech- sel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohn- bevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4058

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computerge- stützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Individualda- ten inkl. AHV-Versichertennummer Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2011 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4059

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

121. Sentinella

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Konsultationen bei praktizierenden Ärzt/innen über verschiedene, ins- besondere infektiöse Krankheiten (z.B. Grippe, Keuchhusten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung (anonym) Befragte: Arztpraxen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Fakultäre Instanz für Allgemein- medizin der Universität Bern Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm

4060

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Kom- plikationen häufiger Erkrankungen bei hospitalisierten Kindern (konge- nitale Röteln, akute schlaffe Läh- mung usw.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Pädiatrische Ausbildungskliniken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Besondere Bestimmungen: Artikel 1, 3 und 27 des Epidemien- gesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) sowie die Artikel 10 und 16 der Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1)

4061

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden

Erhebungsorgan: Bundesamt für Wohnungswesen Erhebungsgegenstand: Anrufungen von Schlichtungs- behörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Halbjährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Justizdirektionen/ kantonale Obergerichte Besondere Bestimmungen: –

4062

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung

Erhebungsorgan: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschafts- aktivität und Produktgruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS Besondere Bestimmungen: –

4063

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

173. Statistiken zur Kulturfinanzierung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Statistische Erhebungen zur Kultur- finanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und durch Privathaushalte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung der Auswertun- gen der Eidgenössischen Finanzver- waltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS Befragte: öffentliche Hand, Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Finanzverwaltung Besondere Bestimmungen: –

4064

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

179. Betriebliche Weiterbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betrieblich unterstützte unterneh- mensinterne und -externe Weiterbil- dung, Weiterbildungskosten und - finanzierung, Stellenwert der Wei- terbildung im Unternehmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen, private Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals im Herbst 2011 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4065

Statistikerhebungsverordnung AS 2011

4066