AS 2020 2815
Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
Übereinkommen vom 10. Dezember 1976 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
SR 0.515.06; AS 1988 1888
Geltungsbereich am 15. Mai 2020, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Palästina 29. Dezember 2017 B 29. Dezember 2017 Vereinigte Staaten*2 17. Januar 1980 17. Januar 1980 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Ver- einten Nationen: http://untreaty.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1988 1888, 1990 1304, 2004 2989,
2005 4995, 2010 2263, 2013 1077 und 2018 301.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege). 2 Neue Publikation auf Grund einer Erklärung, welche dieser Staat mit Bezug auf das Übereinkommen abgegeben hat.
2020-1464 2815
Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung AS 2020 umweltverändernder Techniken. Übereink.
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