AS 2022 190
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) (Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF)
Änderung vom 1. Oktober 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. August 20201, beschliesst:
I Das Bundesgesetz vom 18. März 20162 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird wie folgt geändert:
Art. 7 Bst. d Das Verarbeitungssystem dient dazu: d. Bearbeitungsfunktionen, einschliesslich Analysefunktionen, wie Visualisie- rung, Alarmierung oder Sprechererkennung, für die im System gespeicherten Daten anzubieten;
Art. 8 Bst. d und e Das Verarbeitungssystem enthält: d. die Daten, insbesondere Personendaten, die für die Geschäftsabwicklung und -kontrolle sowie für die Bearbeitungsfunktionen benötigt werden; e. Ergebnisse aus der Bearbeitung von Daten, die im Rahmen einer Überwa- chung des Fernmeldeverkehrs nach diesem Gesetz erhoben wurden, ein- schliesslich der Analyse, wie Visualisierung, Alarmierung oder Sprecherer- kennung.