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425.185

Anerkennung der Fähigkeitsprüfungen für Sekundarlehrer und Fachlehrer auf Sekundarschulstufe an der Universität Zürich

Vom 07.02.1983 (Stand 07.02.1983)

Präambel

Regierungsbeschluss vom 7. Februar 1983

Art. 1

Absolventen, welche sieh gemäss Paragraph 6 des Reglementes über die Fähigkeitsprüfungen für Sekundarlehrer und für Fachlehrer auf der Sekundarschulstufe vom 26. Januar 1982 des Kantons Zürich auf das Sekundarlehramt im Kanton Graubünden vorbereitet und die entsprechende Schlussprüfung an der Universität Zürich bestanden haben, sind als Sekundarlehrer gemäss Artikel 43 des Schulgesetzes des Kantons Graubünden[1] wählbar, wenn sie zudem im Besitze des Bündner Primarlehrerpatentes oder einer Lehrbewilligung der Regierung sind.

Egress

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Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
07.02.1983 07.02.1983 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 07.02.1983 07.02.1983 Erstfassung -