Für Beratungssitzungen im Rahmen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung erhebt das Amt von Erwachsenen, welche ausserhalb des Kantons wohnhaft sind, eine Kostenbeteiligung von 150 Franken pro Beratungsstunde. *
Bei ausgewiesener finanzieller Notlage kann das Amt auf schriftliches und begründetes Gesuch hin auf eine Kostenbeteiligung verzichten. *
Für Beratungen von Personen, welche innerhalb des Kantons wohnhaft sind, wird keine Gebühr erhoben. *
Für Beratungssitzungen im Rahmen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Auftrag Dritter schliesst das Amt mit diesen eine Leistungsvereinbarung ab und erhebt von denselben eine Kostenbeteiligung von 150 Franken pro Beratungsstunde. *