Beratungsstelle im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten ist die Opferhilfe-Beratungsstelle des kantonalen Sozialamtes. Die Regierung kann bei Bedarf weitere Institutionen als Beratungsstellen anerkennen. *
Sofern erforderlich, ist die Beratungsstelle ermächtigt, andere Institutionen oder Personen beizuziehen. *
Die Beratungsstelle ist zur Beratung und Hilfeleistung verpflichtet und bleibt dafür verantwortlich, auch wenn sie mit anderen Institutionen oder Personen zusammenarbeitet. *
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