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AS 1999 1709

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Anhang zum Zolltarifgesetz

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Anhang zum Zolltarifgesetz

vom 26. Mai 1999

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 9a des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861, verordnet:

Art. 1 Änderung des Zolltarifs Die Tarifnummern und die Texte im Anhang 1 (Teil 1a) zum Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986 werden gemäss Beilage2 geändert.

Art. 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.

26. Mai 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

10456 Der Bundeskanzler: François Couchepin

1 SR 632.10 2 Der Generaltarif wird nicht in der AS veröffentlicht (vgl. AS 1995 1829). Diese Änderun- gen werden zu einem späteren Zeitpunkt in den bei der EDMZ, Sektion Bewirtschaftung, 3003 Bern, erhältlichen Sonderdruck des Generaltarifs aufgenommen. Der aktuelle Stand des Generaltarifs kann bei der Oberzolldirektion, 3003 Bern, eingesehen und bezogen werden. Die Änderungen werden ebenfalls in den gestützt auf Artikel 15 Absatz 2 des Zolltarif- gesetzes vom 9. Oktober 1986 herausgegebenen Gebrauchszolltarif (D.3) übernommen, der auf den 1. Januar 2000 von der Oberzolldirektion, 3003 Bern, neu publiziert wird und dort eingesehen und bezogen werden kann.

1999-4358 1709