AS 2000 2427
Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport
Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport
Änderung vom 25. September 2000
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 21. Oktober 19871 über die Förderung von Turnen und Sport wird wie folgt geändert:
Art. 1 Grundsatz
1 Die Kantone sorgen dafür, dass an den Schulen der Primar- und Sekundarstufe I
sowie an allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe II im Rahmen der ordent- lichen Unterrichtszeit durchschnittlich wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht erteilt werden. 2 Sie sorgen dafür, dass durch qualitativ guten Sportunterricht die koordinativen und konditionellen Fähigkeiten sowie die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler entwicklungsspezifisch gefördert werden. 3 In Ergänzung zum Sportunterricht sorgen die Kantone für zusätzliche Schulsport- angebote wie Sporttage, Sportlager oder Projektwochen zum Thema Sport.
4 Der Sportunterricht basiert auf einem vom Eidgenössischen Departement für Ver-
teidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Departement) erlassenen Rahmenlehr- plan. Die Kantone sind vor Erlass des Rahmenlehrplanes anzuhören. Ihren Stellung- nahmen ist Rechnung zu tragen.
Art. 1a Anrechnung zusätzlicher Schulsportangebote 1 Zusätzliche Schulsportangebote können an den Unterricht nach Artikel 1 Absatz 1 höchstens zur Hälfte angerechnet werden.
2 Pro Tag können dabei höchstens vier Lektionen angerechnet werden.
3 Der Durchschnitt nach Artikel 1 Absatz 1 kann sich auf der Sekundarstufe I auf
zwei Jahre, auf der Sekundarstufe II auf drei Jahre beziehen. In jedem Fall sind min- destens zwei Lektionen pro Woche zu unterrichten.
4 Zusätzliche Schulsportangebote können nur angerechnet werden, wenn sie vorgän-
gig für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch erklärt worden sind. Sie sind in der Stundentafel auszuweisen.
1 SR 415.01
1999-5699 2427
Förderung von Turnen und Sport AS 2000
II Diese Änderung tritt am 1. November 2000 in Kraft.
25. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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