AS 2001 2517
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Albanien
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Albanien
vom 3. Oktober 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 20002, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 12. November 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizeri-
schen Eidgenossenschaft und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 22. Juni 2000 Nationalrat, 3. Oktober 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
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