AS 2003 3747
Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus
Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus
vom 20. Juni 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 103 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 20022, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 10. Oktober 19973 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus wird wie folgt geändert:
Titel Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus
Art. 1 Gegenstand Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen für die Innovation und die Zusammenarbeit im Tourismus gewähren.
Art. 2 Bst. e Der Bund konzentriert den grösseren Teil der Mittel auf wenige Vorhaben. Dabei kann er unterstützen: e. die Forschung und Entwicklung sowie deren Koordination.
1bis Bei Vorhaben nach Artikel 2 Buchstabe e kann er die Gesamtkosten über- nehmen.
Art. 5 Abs. 1 erster Satz 1 Gesuche um Finanzhilfe sind dem Staatssekretariat für Wirtschaft einzureichen. ...
2002-1870 3747
Änderung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation AS 2003 und Zusammenarbeit im Tourismus. BG
Art. 10 Abs. 1 und 2 1 Dieser Beschluss4 ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Refe- rendum.
2 Er gilt während zehn Jahren ab Inkrafttreten.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ständerat, 20. Juni 2003 Nationalrat, 20. Juni 2003 Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Präsident: Yves Christen Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 9. Oktober 2003 unbenützt abge-
laufen.5
2 Es wird auf den 1. November 2003 in Kraft gesetzt.
15. Oktober 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz