AS 2004 1451
Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer (Ursprungsregelnverordnung, VUZPE)
Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer (Ursprungsregelnverordnung, VUZPE)
Änderung vom 5. März 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Ursprungsregelnverordnung vom 17. April 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Einleitungssatz
1 Die Zollpräferenzen nach der Zollpräferenzenverordnung vom 29. Januar 19972
werden gewährt, wenn:
Art. 4 Abs. 4
4 Soweit die Europäische Gemeinschaft und Norwegen für die Gewährung von
Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer Bestimmungen anwenden, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, gelten Ursprungserzeugnisse der Kapitel 25–97 des Harmonisierten Systems der Europäischen Gemeinschaft und Norwegens3 als Ursprungserzeugnisse eines begünstigten Landes, wenn sie in die- sem Land be- oder verarbeitet worden sind und dabei mehr als eine Minimalbehand- lung nach Artikel 7 erfahren haben.
Art. 15 Abs. 1
1 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement kann mit der Zustimmung des
Eidgenössischen Finanzdepartements zugunsten der am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländer nach Anhang 2 Teil 2 der Zollpräferenzenverordnung vom 29. Januar 19974 zeitlich befristete Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung bewilligen, wenn die Entwicklung bestehender oder die Ansiedlung neuer Industrien dies rechtfertigt. Zu diesem Zweck stellt das betreffende begünstig- te Land der Schweiz Antrag.
2004-0158 1451
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Art. 32 Abs. 2 Bst. d
2 Bei der Ausstellung des Ersatzursprungszeugnisses ist Folgendes zu beachten:
d. In die Felder 3–9 sind sämtliche im ursprünglichen Zeugnis enthaltenen Angaben einschliesslich des allfälligen Vermerks nach Artikel 25 Absatz 2 zu übertragen, die für die wiederausgeführten Ursprungserzeugnisse gelten.
2bis Können die schweizerischen Zollbehörden nachweisen, dass das betreffende Dokument gefälscht, verfälscht oder der angegebene Ursprung der Erzeugnisse unwahr ist, auch wenn die zuständige Regierungsstelle des begünstigten Landes die Echtheit des Ursprungsnachweises und der darin enthaltenen Angaben bestätigt, so werden die Zollpräferenzen nicht gewährt. Die zuständige Regierungsstelle des begünstigten Landes wird entsprechend informiert.
II Die Anhänge 1, 3 und 6 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.
III Diese Änderung tritt am 1. April 2004 in Kraft.
5. März 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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Anhang 1 (Art. 6)
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um dem hergestellten Erzeugnis die Ursprungseigenschaft zu verleihen
Einleitende Bemerkungen Bemerkung 1 In der Liste sind für alle Erzeugnisse die Bedingungen festgelegt, die zu erfüllen sind, damit diese Erzeugnisse als in ausreichendem Mass be- oder verarbeitet im Sinne von Artikel 6 gelten können.
Bemerkung 2
2.1 Die ersten beiden Spalten in dieser Liste beschreiben die hergestellten
Erzeugnisse. In der ersten Spalte steht die Nummer oder das Kapitel nach dem Harmonisierten System, in der zweiten Spalte die Warenbezeichnung, die im Harmonisierten System für diese Nummer oder dieses Kapitel ver- wendet wird. Für jede Eintragung in den ersten beiden Spalten ist in Spalte 3 (Kapitel 1–24 des Harmonisierten Systems) bzw. Spalte 3 oder 4 (Kapitel 25–97 des Harmonisierten Systems) eine Regel vorgesehen. Steht vor der Eintragung in der ersten Spalte ein «ex», so bedeutet dies, dass die Regel in Spalte 3 oder 4 nur für denjenigen Teil der Nummer oder des Kapitels gilt, der in Spalte 2 genannt ist. Bei allen Nummern oder Teilen einer Nummer, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, gilt die Regel des Wechsels der Nummer nach Artikel 6 Absatz 1 (Kapitel 1–24 des Harmonisierten Sys- tems).
2.2 In Spalte 1 sind in bestimmten Fällen mehrere Nummern zusammengefasst
oder mehrere Kapitel angeführt; dementsprechend ist die dazugehörige Warenbezeichnung in Spalte 2 in allgemeiner Form enthalten. Die entspre- chende Regel in Spalte 3 oder 4 bezieht sich dann auf alle Waren, die nach dem Harmonisierten System in die Nummern des Kapitels oder in jede der Nummern einzureihen sind, die in Spalte 1 zusammengefasst sind.
2.3 Sind in dieser Liste verschiedene Regeln angeführt, die auf verschiedene
Erzeugnisse einer Nummer anzuwenden sind, so enthält jede Eintragung die Bezeichnung desjenigen Teils der Nummer, auf den sich die entsprechende Regel in Spalte 3 oder 4 bezieht.
2.4 Sind zu einer Eintragung in den ersten beiden Spalten Ursprungsregeln
sowohl in Spalte 3 als auch in Spalte 4 angeführt, so kann der Exporteur zwischen der Regel in Spalte 3 und der Regel in Spalte 4 wählen. Ist in Spal- te 4 keine Ursprungsregel angeführt, so ist die Regel in Spalte 3 anzuwen- den.
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Bemerkung 3
3.1 Die Bestimmungen von Artikel 6 für Erzeugnisse, welche die Ursprungs-
eigenschaft erworben haben und zur Herstellung anderer Erzeugnisse verwendet werden, gelten ohne Rücksicht darauf, ob die Ursprungseigenschaft in dem Unternehmen erworben wurde, in dem diese Erzeugnisse verwendet werden oder in einem anderen Unternehmen im begünstigten Land oder in der Schweiz. Beispiel: Ein Motor der Nr. 8407, für den die Regel in dieser Liste vorsieht, dass der Wert der verwendbaren Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft 40 % des Ab-Werk-Preises nicht übersteigen darf, wird aus vorgeschmiedetem, legier- tem Stahl der Nr. ex 7224 hergestellt. Wenn dieser vorgeschmiedete Stahl im begünstigten Land oder in der Schweiz aus einem Ingot ohne Ursprungseigenschaft geschmiedet wurde, hat er bereits die Ursprungseigenschaft durch die Regel der Nr. ex 7224 die- ser Liste erworben. Bei der Berechnung der Wertanteile für den Motor kann der geschmiedete Stahl daher als Ursprungserzeugnis angerechnet werden, ohne Rücksicht darauf, ob er im gleichen oder in einem anderen Unterneh- men hergestellt wurde. Der Wert des Ingots ohne Ursprungseigenschaft wird daher nicht zu den bei der Herstellung des Motors verwendeten Vormateria- lien ohne Ursprungseigenschaft gerechnet.
3.2 Die Regel in dieser Liste legt das Mindestausmass der erforderlichen Be-
oder Verarbeitungen fest, ein darüber hinausgehender Herstellungsvorgang verleiht ebenfalls die Ursprungseigenschaft; umgekehrt verleiht ein weniger weit gehender Herstellungsvorgang nicht die Ursprungseigenschaft. Wenn daher eine Regel vorsieht, dass Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft einer bestimmten Verarbeitungsstufe verwendet werden kann, ist auch die Verwendung von Vormaterial dieser Art auf einer niedrigeren Verarbei- tungsstufe zulässig, nicht aber die Verwendung von solchem Vormaterial auf einer höheren Verarbeitungsstufe.
3.3 Wenn eine Regel besagt, dass «Vormaterialien jeder Nummer» verwendet
werden können, können unbeschadet der Regel 3.2 Vormaterialien jeder Nummer (auch die der hergestellten Ware) verwendet werden, wenn die besonderen Beschränkungen beachtet werden, welche die Regel gegebenen- falls enthält. Jedoch bedeutet der Ausdruck «Herstellen aus Vormaterialien jeder Num- mer, einschliesslich aus anderen Vormaterialien der Nummer ...» oder «Her- stellen aus Vormaterialien jeder Nummer, einschliesslich aus anderen Vor- materialien derselben Nummer wie der hergestellten Ware», dass Vor- materialien jeder Nummer verwendet werden können, mit Ausnahme derjenigen, welche die selbe Warenbeschreibung haben wie diejenige, die sich aus Spalte 2 ergibt.
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3.4 Wenn eine Regel in dieser Liste vorsieht, dass ein Erzeugnis aus mehr als
einem Vormaterial hergestellt werden kann, bedeutet dies, dass eines oder mehrere dieser Vormaterialien verwendet werden können; es müssen aber nicht alle verwendet werden. Beispiel: Die Regel für Gewebe der Nrn. 5208 bis 5212 sieht vor, dass natürliche Fasern verwendet werden können, dass aber chemische Vormaterialien – neben anderen – ebenfalls verwendet werden können. Das bedeutet nicht, dass beide verwendet werden müssen; man kann sowohl die einen als auch die anderen oder beide verwenden.
3.5 Wenn eine Regel in dieser Liste vorsieht, dass ein Erzeugnis aus einem
bestimmten Vormaterial hergestellt werden muss, so schliesst diese Bedin- gung selbstverständlich die Verwendung anderer Vormaterialien nicht aus, die ihrer Natur nach nicht unter diese Regel fallen können (bezüglich Texti- lien siehe auch Bemerkung 6.2). Dies gilt jedoch nicht für Erzeugnisse, die zwar nicht aus einem bestimmten in der Liste aufgeführten Vormaterial hergestellt werden können, wohl aber aus einem gleichartigen Vormaterial auf einer niedrigeren Verarbeitungs- stufe. Beispiel: Bei einem aus Vliesstoff hergestellten Kleidungsstück des ex Kapitels 62 ist die Verwendung nur von Garnen ohne Ursprungseigenschaft zulässig; obwohl Vliesstoffe normalerweise nicht aus Garnen hergestellt werden kön- nen, darf man jedoch nicht von Vliesstoffen ausgehen. In solchen Fällen müsste das zulässige Vormaterial normalerweise eine Stufe vor dem Garn liegen, d.h. auf der Stufe der Fasern.
3.6 Sind in einer Regel in dieser Liste als Höchstwert für die zulässigen Vorma-
terialien ohne Ursprungseigenschaft zwei Prozentsätze vorgesehen, so dür- fen diese nicht zusammengezählt werden. Der Gesamtwert aller Vormateria- lien ohne Ursprungseigenschaft darf den höchsten der vorgesehenen Pro- zentsätze niemals überschreiten. Darüber hinaus dürfen die einzelnen Prozentsätze bezüglich der jeweiligen Vormaterialien, für die sie vorgesehen sind, nicht überschritten werden.
Bemerkung 4
4.1 Der in dieser Liste verwendete Begriff «natürliche Fasern» bezieht sich auf
alle Fasern, die nicht künstlich oder synthetisch sind; er ist auf die Verarbei- tungsstufen vor dem Spinnen beschränkt und schliesst auch Abfälle ein. Soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, umfasst er daher auch Fasern, die gekrempelt, gekämmt oder auf andere Weise bearbeitet, aber noch nicht gesponnen sind.
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4.2 Der Begriff «natürliche Fasern» umfasst Rosshaar der Nr. 0503, Seide der
Nrn. 5002 und 5003, Wolle, feine und grobe Tierhaare der Nrn. 5101–5105, Baumwolle der Nrn. 5201–5203 und andere pflanzliche Spinnstoffe der Nrn. 5301–5305.
4.3 Die Begriffe «Spinnmasse», «chemische Materialien» und «Materialien für
die Papierherstellung» stehen in dieser Liste als Beispiel für alle nicht in die Kapitel 50–63 einzureihenden Vormaterialien, die für die Herstellung künst- licher oder synthetischer Fasern oder Garne oder solcher aus Papier verwen- det werden können.
4.4 Der in dieser Liste verwendete Begriff «synthetische oder künstliche Spinn-
fasern» bezieht sich auf synthetische oder künstliche Spinnfasern oder auf Abfälle der Nrn. 5501–5507.
Bemerkung 5
5.1 Wird bei einem Erzeugnis in dieser Liste auf diese Bemerkung verwiesen, so
werden die in Spalte 3 der Liste vorgesehenen Bedingungen auf alle bei der Herstellung dieses Erzeugnisses verwendeten textilen Grundmaterialien nicht angewendet, die zusammengenommen 10 % oder weniger des Gesamtgewichts aller verwendeten textilen Grundmaterialien ausmachen (siehe auch die Bemerkungen 5.3 und 5.4).
5.2 Diese Toleranz kann jedoch nur auf Mischerzeugnisse angewendet werden,
die aus zwei oder mehr textilen Grundmaterialien hergestellt sind. Textile Grundmaterialien sind: – Seide, – Wolle, – grobe Tierhaare, – feine Tierhaare, – Rosshaar, – Baumwolle, – Materialien für die Papierherstellung und Papier, – Flachs, – Hanf, – Jute und andere textile Bastfasern, – Sisal und andere textile Agavefasern, – Kokos, Abaca, Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, – synthetische Filamente, – künstliche Filamente, – elektrische Leitfilamente, – synthetische Spinnfasern aus Polypropylen, – synthetische Spinnfasern aus Polyester, – synthetische Spinnfasern aus Polyamid, – synthetische Spinnfasern aus Polyacrylnitril,
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– synthetische Spinnfasern aus Polyimid, – synthetische Spinnfasern aus Polytetrafluorethylen, – synthetische Spinnfasern aus Poly(phenylen sulfid), – synthetische Spinnfasern aus Poly(vinyl chlorid), – andere synthetische Spinnfasern, – künstliche Spinnfasern aus Viskose, – andere künstliche Spinnfasern, – Polyurethangarne mit Zwischenstücken aus elastischen Polyetherseg- menten, auch umsponnen, – Polyurethangarne mit Zwischenstücken aus elastischen Polyesterseg- menten, auch umsponnen, – Erzeugnisse der Nr. 5605 (Metallgarne), bestehend aus einer Seele aus Aluminiumfolie oder aus Kunststofffolie, auch mit Aluminiumpulver überzogen, die durch Kleben mit durchsichtigem oder farbigem Kleb- stoff zwischen zwei Lagen Kunststofffolie eingefügt ist, – andere Erzeugnisse der Nr. 5605. Beispiel: Ein Garn der Nr. 5205, das aus Baumwollfasern der Nr. 5203 und aus syn- thetischen Spinnfasern der Nr. 5506 hergestellt ist, ist ein Mischgarn. Daher können synthetische Spinnfasern ohne Ursprungseigenschaft, welche die Ursprungsregeln nicht erfüllen (die das Herstellen aus chemischen Vormate- rialien oder Spinnmasse verlangen), bis zu 10 % des Gewichts des Garns verwendet werden. Beispiel: Ein Kammgarngewebe aus Wolle der Nr. 5112, das aus Kammgarn aus Wol- le der Nr. 5107 und aus Garn aus synthetischen Spinnfasern der Nr. 5509 hergestellt ist, ist ein Mischgewebe. Daher kann synthetisches Garn, das die Ursprungsregeln nicht erfüllt (die das Herstellen aus chemischen Vormate- rialien oder Spinnmasse verlangen), oder Kammgarn aus Wolle, das den Ursprungsregeln nicht entspricht (die das Herstellen aus Naturfasern, weder gekrempelt noch gekämmt oder anderweit für das Spinnen vorbereitet, ver- langen), oder eine Mischung aus diesen beiden Garnarten bis zu 10 % des Gewichts des Gewebes verwendet werden. Beispiel: Ein getuftetes Spinnstofferzeugnis der Nr. 5802, das aus Baumwollgarn der Nr. 5205 und aus Baumwollgewebe der Nr. 5210 hergestellt ist, ist nur dann ein Mischerzeugnis, wenn das Baumwollgewebe selbst ein Mischgewebe aus Garnen ist, die in zwei verschiedenen Nummern eingereiht werden, oder wenn die verwendeten Baumwollgarne selbst Mischerzeugnisse sind.
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Beispiel: Wenn das betreffende getuftete Spinnstofferzeugnis aus Baumwollgarn der Nr. 5205 und aus synthetischem Gewebe der Nr. 5407 hergestellt worden ist, sind die verwendeten Garne zwei verschiedene textile Grundmaterialien und ist das getuftete Spinnstofferzeugnis folglich ein Mischerzeugnis.
5.3 Diese Toleranz erhöht sich auf 20 % für Erzeugnisse aus Polyurethangarnen
mit Zwischenstücken aus elastischen Polyethersegmenten, auch umsponnen.
5.4 Diese Toleranz erhöht sich auf 30 % für Erzeugnisse aus Streifen mit einer
Breite von nicht mehr als 5 mm, bestehend aus einer Seele aus Aluminium- folie oder aus einem Kunststofffilm, auch mit Aluminiumpulver beschichtet, die mit durchsichtigem oder gefärbtem Leim zwischen zwei Lagen Kunst- stoff geklebt ist.
Bemerkung 6
6.1 Im Falle von Spinnstofferzeugnissen, die in dieser Liste mit einer auf diese
Bemerkung verweisenden Fussnote bezeichnet sind, können textile Vor- materialien, ausgenommen Futter und Einlagestoffe, die nicht die Regel erfüllen, die in Spalte 3 dieser Liste für die betreffenden Konfektionswaren vorgesehen ist, dennoch verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie zu einer anderen Nummer gehören als das hergestellte Erzeugnis und dass ihr Wert
8 % des Ab-Werk-Preises des hergestellten Erzeugnisses nicht überschreitet.
6.2 Vormaterialien, die nicht zu den Kapiteln 50–63 gehören, können ohne
Rücksicht darauf, ob sie Spinnstoffe enthalten oder nicht, unbeschränkt ver- wendet werden. Beispiel: Wenn eine Regel in der Liste vorsieht, dass für ein bestimmtes Textiler- zeugnis, wie etwa lange Hosen, Garn verwendet werden muss, schliesst dies nicht die Verwendung von Metallgegenständen wie etwa Knöpfen aus, weil die Knöpfe nicht zu den Kapiteln 50–63 gehören. Aus demselben Grund ist auch die Verwendung von Reissverschlüssen nicht ausgeschlossen, obwohl diese in der Regel Spinnstoffe enthalten.
6.3 Der Wert der nicht zu den Kapiteln 50–63 gehörenden Vormaterialien muss
aber bei der Berechnung des Wertes der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft berücksichtigt werden, wenn eine Prozentregel gilt.
Bemerkung 7
7.1 Als «begünstigte Verfahren» im Sinne der Nrn. ex 2707, 2713–2715,
ex 2901, ex 2902 und ex 3403 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren;
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e) die Raffination mit Selektiv-Lösungsmitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwe- felsäureanhydrid und anschliessender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle und Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; i) die Isomerisation.
7.2 Als «begünstigte Verfahren» im Sinne der Nrn. 2710, 2711 und 2712 gelten:
a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösungsmitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwe- felsäureanhydrid und anschliessender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; i) die Isomerisation; k) nur für Schweröle der Nr. ex 2710: das Entschwefeln unter Verwen- dung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (Methode ASTM D 1266-59 T); l) nur für Erzeugnisse der Nr. 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Schweröle der Nr. ex 2710: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Nr. ex 2710 mit Wasserstoff (z.B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfah- ren; n) nur für Heizöl der Nr. ex 2710: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Erzeugnisse nach ASTM D 86 bis 300 °C ein- schliesslich der Destillationsverluste weniger als 30 RHT übergehen; o) nur für Schweröle, andere als Gasöl und Heizöl der Nr. ex 2710: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung. p) nur für Produkte in Rohform der Nr. ex 2712 (andere als Vaselin, Ozo- kerit, Montanwachs oder Torfwachs, Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT): die Entölung durch fraktionierte Kristalli- sation.
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7.3 Im Sinne der Nrn. ex 2707, 2713–2715, ex 2901, ex 2902 und ex 3403
verleihen einfache Behandlungen wie Reinigen, Klären, Entsalzen, Abschei- den des Wassers, Filtern, Färben, Markieren, Erzielung eines bestimmten Schwefelgehalts durch Mischen von Erzeugnissen mit unterschiedlichem Schwefelgehalt, alle Kombinationen dieser Behandlungen oder ähnliche Behandlungen nicht die Ursprungseigenschaft.
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Liste Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 0711 Kapern vorläufig haltbar Herstellen unter Verwen- gemacht (z. B. durch dung von Kapern, die Schwefeldioxid oder Ursprungserzeugnisse anderen vorläufig kon- sind servierenden Stoffen), jedoch in diesem Zustand zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
ex 0712 Pilze, Knoblauch, Zwie- Herstellen unter Verwen- beln, Tomaten, getrock- dung von Gemüsen, die net, auch in Stücke oder Ursprungserzeugnisse Scheiben geschnitten, sind oder anders zerkleinert oder in Pulverform, aber nicht weiter zubereitet
ex 0811 Tropische Früchte5, nicht Herstellen aus Vormate- gekocht oder in Wasser rialien, die Ursprungser- oder Dampf gekocht, zeugnisse sind gefroren, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen ex 0812 Tropische Früchte5 Herstellen aus Früchten, vorläufig haltbar gemacht die Ursprungserzeugnisse (z.B. durch Schwefel- sind dioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwe- feldioxid oder anderen vorläufig konservierenden Stoffen), jedoch in diesem Zustand zum unmittelba- ren Genuss nicht geeignet
5 Tropische Früchte: Acajounuss, Aki, Anchovy-Birne (Grias cauliflora), Annonen
(cachimans, chérimoles, coeurs de boeuf, pommes-cannelles), Asiminen, Avocadobirne, Betelnuss, Bilimbi, Brotfrucht, Champederes (Artocarpuschampeden), Durian, Feijoa, Guave, Honigbeere (Melicocca bijugata), Jackfrucht, Jambuse (Rosenapfel), Jujube, Kaktusfeige, Karambola, Kokosnuss, Kolanuss, Litchi, Loquat (japanische Mispel), Macadamianuss, Mammiapfel, Mango, Mangostane, Papaya, Paranuss, Passionsfrucht, Rambutan, Sapote (weisse Sapote, grosse Sapote), Spondias (Balsampflaume), Sternapfel (cainities), Tamarinde.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 0813 Früchte, ausgenommen Herstellen aus Früchten, Kernobst, Steinobst die Ursprungserzeugnisse (ganz) Hagebutten und sind Holunderbeeren, getrock- net, andere als solche der Nrn. 0801 bis 0806; Mischungen von getrock- neten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels ex 1106 Bananenmehl Herstellen aus Bananen, die Ursprungserzeugnisse sind
1108 Stärke; Inulin Herstellen aus
Ursprungserzeugnissen der Kapitel 7 und 10
ex 1504 Fette und Öle und ihre Die zur Herstellung Fraktionen, von Fischen verwendeten Vormateria- oder Meeressäugetieren, lien müssen Ursprungser- auch raffiniert, aber nicht zeugnisse der Kapitel 2 chemisch modifiziert, zu und 3 sein. technischen Zwecken ex 1506 Klauenöl, Knochenfett, Die zur Herstellung Knochenöl, zu techni- verwendeten tierischen schen Zwecken Vormaterialien des Kapitels 2 müssen Ursprungserzeugnisse sein.
1508–1514 Kokosöl, Palmkernöl und Herstellen aus pflanz- und ex 1515 andere Pflanzenöle lichen Vormaterialien, die (ausgenommen Leinöl), Ursprungserzeugnisse zu technischen Zwecken sind ex 1602 Zubereitungen und Herstellen aus Konserven auf der Basis Ursprungserzeugnissen von Gänseleber des Kapitels 2
1704 Zuckerwaren, ohne Herstellen aus Erzeugnis-
Kakaogehalt (einschliess- sen, die nicht im lich weisser Schokolade) Kapitel 17 eingereiht sind. Die zur Verwendung zugelassenen Farb- und Aromastoffe müssen Ursprungserzeugnisse sein.
1803 Kakaomasse, auch Herstellen aus Ursprungs-
entfettet erzeugnissen der Nr. 1801
1804 Kakaobutter, Kakaofett Herstellen aus Ursprungs-
und Kakaoöl erzeugnissen der Nr. 1801
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
1805 Kakaopulver, ohne Zusatz Herstellen aus Ursprungs-
von Zucker oder anderen erzeugnissen der Nr. 1801 Süssstoffen
ex 1901 Malzextrakt; Nahrungs- Herstellen unter Verwen- mittelzubereitungen aus dung von Erzeugnissen, Mehl, Griess, Stärke oder die unter andere Malzextrakt, keinen Nummern fallen als das Kakao enthaltend oder Fertigprodukt. Es darf mit einem Gehalt an jedoch kein Zucker der Kakao von weniger als Nr. 1701 verwendet
40 Gewichtsprozent, als werden.
vollständig entfetteter Kakao berechnet, ander- weit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Waren der Nrn. 0401 bis 0404 ex 1903 Tapioka und Tapioka- Herstellen unter Verwen- ersatz aus Stärke, in Form dung von Erzeugnissen, von Flocken, Graupen, die alle Ursprungserzeug- Perlen, Krümeln oder in nisse sind ähnlichen Formen, aus- genommen die aus Kar- toffelstärke hergestellten ex 1904 Nahrungsmittel auf der Herstellen unter Verwen- Grundlage von Getreide, dung von Erzeugnissen, durch Aufblähen oder die alle Ursprungserzeug- Rösten hergestellt (z. B. nisse sind Cornflakes) ex 1905 Backwaren oder Kondito- Herstellen unter Verwen- reiwaren auch Kakao dung von Erzeugnissen, enthaltend; Hostien, leere die unter andere Num- Oblatenkapseln der für mern fallen als das Arzneiwaren verwendeten Fertigprodukt. Es dürfen Art, Siegeloblaten, keine Waren des getrocknete Teigblätter Kapitels 11 verwendet aus Mehl oder Stärke und werden ähnliche Waren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten
ex 2001 Kapern in Behältnissen Herstellen aus von nicht mehr als 5 kg Ursprungserzeugnissen sowie Früchte, mit Essig der Kapitel 7 und 8 oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ex 2002 Tomaten, in anderer Herstellen aus Weise als mit Essig oder Ursprungserzeugnissen Essigsäure zubereitet oder des Kapitels 7 haltbar gemacht
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 2004 Oliven und Spargeln in Herstellen aus anderer Weise als mit Ursprungserzeugnissen Essig oder Essigsäure des Kapitels 7 zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Nr. 2006 ex 2005 Oliven und Spargeln, in Herstellen aus anderer Weise als mit Ursprungserzeugnissen Essig oder Essigsäure des Kapitels 7 zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, andere als Erzeugnisse der Nr. 2006 ex 2006 Tropische Früchte6 Herstellen aus sowie Ananas, Schalen Ursprungserzeugnissen tropischer Früchte6 sowie der Kapitel 8 und 17 Ananas, mit Zucker haltbar gemacht (durch- tränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) ex 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Herstellen aus Marmelade, Fruchtmus Ursprungserzeugnissen und Fruchtpasten von der Kapitel 8 und 17 tropischen Früchten6 sowie Ananas durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen ex 2008 Tropische Früchte6 sowie Herstellen aus Ananas und Bananen, in Ursprungserzeugnissen anderer Weise zubereitet der Kapitel 8 und 17 oder haltbar gemacht und auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen, oder von Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen ex 2009 Gemüsesäfte sowie Herstellen aus Fruchtsäfte von tropi- Ursprungserzeugnissen schen Früchten6, Zitronen der Kapitel 8 und 17 (zu technischen Zwecken), Ananas und
6 Tropische Früchte: Acajounuss, Aki, Anchovy-Birne (Grias cauliflora), Annonen
(cachimans, chérimoles, coeurs de boeuf, pommes-cannelles), Asiminen, Avocadobirne, Betelnuss, Bilimbi, Brotfrucht, Champederes (Artocarpuschampeden), Durian, Feijoa, Guave, Honigbeere (Melicocca bijugata), Jackfrucht, Jambuse (Rosenapfel), Jujube, Kaktusfeige, Karambola, Kokosnuss, Kolanuss, Litchi, Loquat (japanische Mispel), Macadamianuss, Mammiapfel, Mango, Mangostane, Papaya, Paranuss, Passionsfrucht, Rambutan, Sapote (weisse Sapote, grosse Sapote), Spondias (Balsampflaume), Sternapfel (cainities), Tamarinde.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Datteln, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen
ex 2103 Zubereitungen zum Herstellen aus Tomaten- Herstellen von Gewürz- mark, bei dem der Wert saucen und zubereitete 50 % des Ab-Werk- Gewürzsaucen; zusam- Preises der hergestellten mengesetzte Würzmittel Ware nicht überschreitet ex 2103 zubereiteter Senf Herstellen aus Senfmehl ex 2104 Zubereitungen zum Herstellen aus Vormateri- Herstellen von Suppen alien, die in eine andere oder Brühen; Suppen oder Nummer, jedoch nicht in Brühen, zubereitet die Nrn 2002, 2003, 2004 und 2005 einzureihen sind ex 2106 Angostura Aromatic Herstellen aus Vormateri- Bitter alien, die in eine andere Nummer einzureihen sind und deren Wert 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2202 Wasser, einschliesslich Herstellen aus Vormateri-
Mineralwasser und mit alien, die in eine andere Kohlensäure versetztes Nummer einzureihen Wasser, mit Zusatz von sind. Allenfalls vorhande- Zucker oder anderen ne Fruchtsäfte müssen Süssstoffen oder aromati- Ursprungserzeugnisse siert, und andere nicht- sein alkoholische Getränke ausgenommen Frucht- oder Gemüsesäfte der Nr. 2009
ex Kapitel 25 Salz; Schwefel; Erden Herstellen aus Vormateri- und Steine; Gips, Kalk alien jeder Nummer, aus- und Zement, ausgenom- genommen aus Vormate- men: rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 2504 natürlicher, kristalliner Anreicherung des Graphit, mit Kohlenstoff Kohlenstoffgehalts, angereichert, gereinigt Reinigen und Mahlen von und gemahlen kristallinem Rohgrafit ex 2515 Marmor, durch Sägen Zerteilen von Marmor, oder auf andere Weise auch bereits zerteiltem, lediglich zerteilt, in mit einer Dicke von mehr Blöcken oder in quadrati- als 25 cm, durch Sägen schen oder rechteckigen oder auf andere Weise Platten, mit einer Dicke von 25 cm oder weniger
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Zerteilen von Steinen, Sandstein und andere auch bereits zerteilten, mit Werksteine, durch Sägen einer Dicke von mehr als oder auf andere Weise 25 cm, durch Sägen oder lediglich zerteilt, in auf andere Weise Blöcken oder in quadrati- schen oder rechteckigen Platten, mit einer Dicke von 25 cm oder weniger ex 2518 Dolomit, gebrannt Brennen von nicht gebranntem Dolomit ex 2519 natürliches Magnesium- Herstellen aus Vormateri- carbonat (Magnesit), alien jeder Nummer, gebrochen, in luftdicht ausgenommen aus Vor- verschlossenen Behältnis- materialien derselben sen; Magnesiumoxid, Nummer wie die herge- auch chemisch rein, aus- stellte Ware. Jedoch darf genommen geschmolzene natürliches Magnesium- Magnesia und totgebrann- carbonat (Magnesit) te (gesinterte) Magnesia verwendet werden. ex 2520 Gips, zu zahnärztlichen Herstellen, bei dem der Zwecken besonders Wert aller verwendeten zubereitet Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2524 Asbestfasern Herstellen aus Asbestkon- zentrat ex 2525 Glimmerpulver Mahlen von Glimmer und Glimmerabfall ex 2530 Farberden, gebrannt oder Brennen oder Mahlen von gemahlen Farberden
Kapitel 26 Erze, Schlacken und Herstellen aus Vormateri- Aschen alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
ex Kapitel 27 mineralische Brennstoffe, Herstellen aus Vormateri- Mineralöle und Erzeug- alien jeder Nummer, aus- nisse ihrer Destillation; genommen aus Vormate- bituminöse Stoffe; Mine- rialien derselben Nummer ralwachse, ausgenommen: wie die hergestellte Ware ex 2707 Öle, in denen die aromati- Raffination und/oder ein schen Bestandteile gegen- oder mehrere begünstig- über den nichtaromati- te(s) Verfahren7 schen Bestandteilen oder gewichtsmässig überwie-
7 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
gen und die ähnlich sind andere Verfahren, bei den Mineralölen und denen alle verwendeten anderen Erzeugnissen der Vormaterialien in eine Destillation des Hoch- andere Nummer als die temperatur-Steinkohlen- hergestellte Ware einzu- teers, bei deren Destillati- reihen sind. Jedoch dürfen on bis 250 °C mindestens Vormaterialien derselben
65 RHT übergehen (ein- Nummer wie die herge-
schliesslich der Benzin- stellte Ware verwendet Benzol-Gemische), zur werden, wenn ihr Verwendung als Kraft- Gesamtwert 50 % des oder Heizstoffe Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2709 Öl aus bituminösen Schwelung bituminöser Mineralien, roh Mineralien
2710 Erdöle und Öle aus Raffination und/oder ein
bituminösen Mineralien, oder mehrere begünstig- ausgenommen rohe Öle; te(s) Verfahren8 anderweit weder genannte oder noch inbegriffene Zube- reitungen mit einem andere Verfahren, bei Gewichtsanteil an Erdölen denen alle verwendeten oder Ölen aus bituminö- Vormaterialien in eine sen Mineralien von 70 % andere Nummer als die oder mehr, in denen diese hergestellte Ware einzu- Öle den wesentlichen reihen sind. Jedoch dürfen Bestandteil bilden; Vormaterialien derselben Ölabfälle Nummer wie die her- gestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2711 Erdgas und andere gas- Raffination und/oder ein
förmige Kohlenwasser- oder mehrere begünstig- stoffe te(s) Verfahren8 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Nummer als die hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des
8 Die begünstigten Verfahren sind in der Bemerkung 7.2 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2712 Vaselin; Paraffin, mikro- Raffination und/oder ein
kristallines Erdölwachs, oder mehrere begünstig- paraffinische Rückstände te(s) Verfahren9 («slack wax»), Ozokerit, oder Montanwachs, Torf- wachs, andere Mineral- andere Verfahren, bei wachse und ähnliche, denen alle verwendeten durch Synthese oder Vormaterialien in eine andere Verfahren gewon- andere Nummer als die nene Erzeugnisse, auch hergestellte Ware einzu- gefärbt reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2713 Petrolkoks, Bitumen aus Raffination und/oder ein
Erdöl und andere Rück- oder mehrere begünstig- stände aus Erdölen oder te(s) Verfahren10 Ölen aus bituminösen oder Mineralien andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Nummer als die hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2714 Naturbitumen und Natur- Raffination und/oder ein
asphalt; bituminöse oder mehrere begünstig- Schiefer und Sande; te(s) Verfahren11 Asphaltite und Asphaltge- oder steine andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Nummer als die
9 Die begünstigten Verfahren sind in der Bemerkung 7.2 aufgeführt.
10 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
11 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2715 bituminöse Mischungen Raffination und/oder ein
auf der Grundlage von oder mehrere begünstig- Naturasphalt oder Natur- te(s) Verfahren12 bitumen, Bitumen aus oder Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech andere Verfahren, bei (z.B. Asphaltmastix, denen alle verwendeten Verschnittbitumen) Vormaterialien in eine andere Nummer als die hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 28 Anorganische chemische Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Erzeugnisse; anorgani- alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- sche oder organische genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- Verbindungen von Edel- rialien derselben Nummer lien 40 % des Ab- metallen, radioaktiven wie die hergestellte Ware. Werk-Preises der Elementen, Seltenerdme- Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware tallen oder von Isotopen, alien derselben Nummer nicht überschreitet ausgenommen: wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
12 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
ex 2805 «Mischmetall» Herstellen durch elektro- lytische oder thermische Behandlung, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2811 Schwefeltrioxid Herstellen aus Schwefel- Herstellen, bei dem dioxid der Wert aller ver- wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2833 Aluminiumsulfate Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2840 Natriumperborat Herstellen aus Dinatrium- Herstellen, bei dem tetraboratpentahydrat der Wert aller ver- wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 29 Organische chemische Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Erzeugnisse, ausgenom- alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- men: genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien derselben Nummer lien 40 % des wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware alien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2901 Acyclische Kohlenwas- Raffination und/oder ein serstoffe, zur Verwen- oder mehrere begünstig- dung als Kraft- oder te(s) Verfahren13 Heizstoffe oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine
13 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
andere Nummer als die hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2902 Cyclane und Cyclene Raffination und/oder ein (ausgenommen Azulene), oder mehrere begünstig- Benzol, Toluol, Xylole, te(s) Verfahren14 zur Verwendung als oder Kraft- oder Heizstoffe andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Nummer als die hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 2905 Metallalkoholate von Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Alkoholen dieser Num- alien jeder Nummer, der Wert aller ver- mer oder von Ethanol einschliesslich aus ande- wendeten Vormateria- ren Vormaterialien der lien 40 % des Nr. 2905. Jedoch dürfen Ab-Werk-Preises der Metallalkoholate dieser hergestellten Ware Nummer verwendet nicht überschreitet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2915 Gesättigte acyclische Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
einbasische Carbonsäuren alien jeder Nummer. der Wert aller ver- und ihre Anhydride, Jedoch darf der Wert aller wendeten Vormateria- Halogenide, Peroxide und verwendeten Vormateria- lien 40 % des Peroxysäuren; ihre lien der Nrn. 2915 und Ab-Werk-Preises der Halogen-, Sulfo-, Nitro- 2916 20 % des hergestellten Ware oder Nitrosoderivate Ab-Werk-Preises der nicht überschreitet hergestellten Ware nicht überschreiten
14 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
ex 2932 – Innere Ether und ihre Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Halogen-, Sulfo-, alien jeder Nummer. der Wert aller ver- Nitro- oder Nitrosode- Jedoch darf der Wert aller wendeten Vormateria- rivate verwendeten Vormateria- lien 40 % des lien der Nr. 2909 20 % Ab-Werk-Preises der des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware hergestellten Ware nicht nicht überschreitet überschreiten – Cyclische Acetale und Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem innere Halbacetale und alien jeder Nummer der Wert aller ver- ihre Halogen-, Sulfo-, wendeten Vormateria- Nitro- oder Nitrosode- lien 40 % des rivate Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
2933 Heterocyclische Verbin- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
dungen mit ausschliess- alien jeder Nummer. der Wert aller ver- lich Stickstoff als Hetero- Jedoch darf der Wert aller wendeten Vormateria- atom(e) verwendeten Vormateria- lien 40 % des lien der Nrn. 2932 und Ab-Werk-Preises der
2933 20 % des Ab-Werk- hergestellten Ware
Preises der hergestellten nicht überschreitet Ware nicht überschreiten
2934 Nucleinsäuren und ihre Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
Salze, auch chemisch alien jeder Nummer. der Wert aller ver- nicht einheitlich; andere Jedoch darf der Wert aller wendeten Vormateria- heterocyclische Verbin- verwendeten Vormateria- lien 40 % des dungen lien der Nrn. 2932, 2933 Ab-Werk-Preises der und 2934 20 % des hergestellten Ware Ab-Werk-Preises der her- nicht überschreitet gestellten Ware nicht überschreiten ex 2939 Mohnstrohkonzentrate Herstellen, bei dem der mit einem Gehalt an Wert aller verwendeten Alkaloiden von 50 GHT Vormaterialien 50 % des oder mehr Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 30 Pharmazeutische Erzeug- Herstellen aus Vormateri- nisse, ausgenommen: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Vormateri- alien derselben Nummer wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
3002 menschliches Blut;
tierisches Blut, zu thera- peutischen, prophylakti- schen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfrak- tionen, modifizierte immunologische Erzeug- nisse, auch auf biotechno- logischem Weg gewon- nen; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorga- nismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse: – Waren, bestehend aus Herstellen aus Vormateri- zwei oder mehr alien jeder Nummer, ein- Bestandteilen, die zu schliesslich aus anderen therapeutischen oder Vormaterialien der prophylaktischen Zwe- Nr. 3002. Jedoch dürfen cken gemischt worden Vormaterialien dieser sind, oder ungemischte Beschreibung verwendet Waren zu diesen Zwe- werden, wenn ihr Gesamt- cken, dosiert oder in wert 20 % des Ab-Werk- Aufmachungen für den Preises der hergestellten Einzelverkauf Ware nicht überschreitet – andere: – menschliches Blut Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, ein- schliesslich aus anderen Vormaterialien der Nr. 3002. Jedoch dürfen Vormaterialien dieser Beschreibung verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der her- gestellten Ware nicht überschreitet – tierisches Blut, zu Herstellen aus Vormateri- therapeutischen alien jeder Nummer, ein- oder prophylakti- schliesslich aus anderen schen Zwecken Vormaterialien der zubereitet Nr. 3002. Jedoch dürfen Vormaterialien dieser Beschreibung verwendet werden, wenn ihr Gesamt- wert 20 % des Ab-Werk- Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
– Blutfraktionen, an- Herstellen aus Vormateri- dere als Antisera, alien jeder Nummer, ein- Hämoglobin, schliesslich aus anderen Blutglobuline und Vormaterialien der Serumglobine Nr. 3002. Jedoch dürfen Vormaterialien dieser Beschreibung verwendet werden, wenn ihr Gesamt- wert 20 % des Ab-Werk- Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – Hämoglobin, Herstellen aus Vormateri- Blutglobuline und alien jeder Nummer, ein- Serumglobuline schliesslich anderer Vor- materialien der Nr. 3002. Jedoch dürfen Vormateri- alien dieser Beschreibung verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, ein- schliesslich aus anderen Vormaterialien der Nr. 3002. Jedoch dürfen Vormaterialien dieser Beschreibung verwendet werden, wenn ihr Gesamt- wert 20 % des Ab-Werk- Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3003 und Arzneiwaren (ausgenom-
3004 men Erzeugnisse der
Nrn. 3002, 3005 oder 3006): – hergestellt aus Amica- Herstellen aus Vormateri- cin der Nr. 2941 alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Vormateri- alien der Nr. 3003 oder
3004 verwendet werden,
wenn ihr Gesamtwert
20 % des Ab-Werk-
Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
– andere Herstellen – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware. Jedoch dürfen Vormaterialien der Nr. 3003 oder 3004 verwendet werden, wenn ihr Gesamt- wert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet, und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3006 pharmazeutische Abfälle Der Ursprung der Ware in im Sinne der Anmer- ihrer ursprünglichen kung 4 k) zu Kapitel 30 Einreihung muss beibe- halten werden.
ex Kapitel 31 Düngemittel, Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem ausgenommen alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien derselben Nummer lien 40 % des wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Vormate- hergestellten Ware rialien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3105 mineralische oder chemi- Herstellen: Herstellen, bei dem sche Düngemittel, die – aus Vormaterialien der Wert aller ver- zwei oder drei der dün- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- genden Elemente Stick- nommen aus Vormate- lien 40 % des stoff, Phosphor und rialien derselben Ab-Werk-Preises der Kalium enthalten; andere Nummer wie die her- hergestellten Ware Düngemittel; Erzeugnisse ge stellte Ware. Jedoch nicht überschreitet dieses Kapitels in Tablet- dürfen Vormaterialien ten oder ähnlichen For- derselben Nummer wie men oder in Packungen die hergestellte Ware mit einem Bruttogewicht verwendet werden, von nicht mehr als 10 kg, wenn ihr Gesamtwert ausgenommen: 20 % des Ab-Werk-
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(1) (2) (3) oder (4)
– Natriumnitrat Preises der hergestell- ten Ware nicht über- – Calciumcyanamid schreitet, und – Kaliumsulfat – bei dem der Wert aller – Kaliummagnesium- verwendeten Vormate- sulfat rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 32 Gerb- oder Farbstoffaus- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem züge; Tannine und ihre alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- Derivate; Pigmente und genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- andere Farbstoffe; rialien derselben Nummer lien 40 % des Anstrichfarben und wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Lacke; Kitte; Tinten, Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware ausgenommen: alien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3201 Tannine und ihre Salze, Herstellen aus Gerbstoff- Herstellen, bei dem Ether, Ester und andere auszügen pflanzlichen der Wert aller ver- Derivate Ursprungs wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3205 Farblacke; in Anmer- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
kung 3 zu diesem Kapitel alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genannte Zubereitungen genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- auf der Grundlage dieser rialien der Nrn. 3203, lien 40 % des Farblacken15 3204 und 3205. Jedoch Ab-Werk-Preises der dürfen Vormaterialien der hergestellten Ware Nr. 3205 verwendet nicht überschreitet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
15 Anmerkung 3 zu Kapitel 32 besagt, dass es sich bei diesen Zubereitungen um solche handelt, wie sie zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht in eine andere Nummer des Kapitels 32 einzureihen.
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(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 33 Etherische Öle und Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Resinoide; zubereitete alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- Riechstoffe, Körper- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- pflege- und Schönheits- rialien derselben Nummer lien 40 % des mittel, ausgenommen: wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware alien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der her- gestellten Ware nicht überschreitet
3301 etherische Öle (auch Herstellen aus Materialien Herstellen, bei dem
terpenfrei gemacht), jeder Nummer, ein- der Wert aller ver- einschliesslich fester schliesslich aus Vormate- wendeten Vormateria- (konkreter) oder absolu- rialien einer anderen lien 40 % des ter; Resinoide; Extrakti- Warengruppe16 dieser Ab-Werk-Preises der ons-Oleoresine; Konzent- Nummer. Jedoch dürfen hergestellten Ware rate etherischer Öle in Vormaterialien derselben nicht überschreitet Fetten, nichtflüchtigen Warengruppe wie die Ölen, Wachsen oder hergestellte Ware ver- ähnlichen Stoffen, durch wendet werden, wenn ihr Enfleurage oder Mazera- Gesamtwert 20 % des tion gewonnen; terpenhal- Ab-Werk-Preises der tige Nebenerzeugnisse aus hergestellten Ware nicht der Herstellung ter- überschreitet penfreier etherischer Öle; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen etherischer Öle
ex Kapitel 34 Seifen, organische grenz- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem flächenaktive Stoffe, alien jeder Nummer, der Wert aller ver- zubereitete Waschmittel, ausgenommen aus Vor- wendeten Vormateria- zubereitete Schmiermittel, materialien derselben lien 40 % des künstliche Wachse, zube- Nummer wie die herge- Ab-Werk-Preises der reitete Wachse, Putzmit- stellte Ware. Jedoch hergestellten Ware tel, Kerzen und ähnliche dürfen Vormaterialien nicht überschreitet Erzeugnisse, Modellier- derselben Nummer wie massen, Dentalwachse die hergestellte Ware und Zubereitungen für verwendet werden, wenn zahnärztlichen Zwecken ihr Gesamtwert 20 % des auf der Grundlage von Ab-Werk-Preises der Gips, ausgenommen: hergestellten Ware nicht überschreitet
16 Als Warengruppe gilt jeder Teil der Nummer, der von den übrigen Waren durch einen Strichpunkt getrennt ist.
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(1) (2) (3) oder (4)
ex 3403 zubereitete Schmiermittel, Raffination und/oder ein weniger als 70 Gewichts- oder mehrere begünstig- prozent an Erdöl oder Öl te(s) Verfahren17 aus bituminösen Minera- oder lien enthaltend andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Nummer als die hergestellte Ware einzu- reihen sind. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3404 Künstliche Wachse und
zubereitete Wachse: – auf der Grundlage von Herstellen aus Vormateri- Paraffin, von Erdöl- alien jeder Nummer, aus- wachsen oder von genommen aus Vormate- Wachsen aus bitumi- rialien derselben Nummer nösen Mineralien oder wie die hergestellte Ware. von paraffinischen Jedoch dürfen Vormateri- Rückständen alien derselben Nummer wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Vormate- Herstellen, bei dem rialien jeder Nummer, der Wert aller ver- ausgenommen aus: wendeten Vormateria- – hydrierten Ölen, die lien 40 % des den Charakter von Ab-Werk-Preises der Wachsen haben, der hergestellten Ware Nr. 1516, nicht überschreitet – Fettsäuren von che- misch nicht eindeutig bestimmter Konstituti- on und technischen Fettalkoholen, die den Charakter von Wachsen haben, der Nr. 3823 und
17 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
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(1) (2) (3) oder (4)
– Vormaterialien der Nr. 3404. Jedoch dürfen diese Vormaterialien verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 35 Eiweissstoffe; Erzeug- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem nisse auf der Grundlage alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- modifizierter Stärke; genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- Klebstoffe; Enzyme, rialien derselben Nummer lien 40 % des ausgenommen: wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware alien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3505 Dextrine und andere
modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken: – veretherte Stärken und Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem veresterte Stärken alien jeder Nummer, ein- der Wert aller ver- schliesslich aus anderen wendeten Vormateria- Vormaterialien der lien 40 % des Nr. 3505 Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien der Nr. 1108 lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3507 zubereitete Enzyme, Herstellen, bei dem der anderweit weder genannt Wert aller verwendeten noch inbegriffen Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem pyrotechnische Artikel; alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- Zündhölzer; Zündmetall- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- legierungen; leicht ent- rialien derselben Nummer lien 40 % des zündliche Stoffe wie die hergestellte Ware Ab-Werk-Preises der einzureihen sind. Jedoch hergestellten Ware dürfen Vormaterialien nicht überschreitet derselben Nummer wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografi- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem schen oder kinematografi- alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- schen Zwecken, aus- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- genommen: rialien derselben Nummer lien 40 % des wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware alien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3701 lichtempflindliche, foto-
grafische Platten und Planfilme, nicht belichtet, aus anderen Stoffen als Papier, Pappe oder Spinn- stoffen; lichtempfindliche fotografische Sofortbild- Planfilme, nicht belichtet, auch in Kassetten: – Sofortbild-Planfilme Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem für Farbaufnahmen, in alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- Kassetten genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien der Nr. 3701 oder lien 40 % des
3702. Jedoch dürfen Vor- Ab-Werk-Preises der
materialien der Nr. 3702 hergestellten Ware verwendet werden, wenn nicht überschreitet ihr Gesamtwert 30 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien der Nr. 3701 lien 40 % des oder 3702. Jedoch dürfen Ab-Werk-Preises der
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(1) (2) (3) oder (4)
Vormaterialien der hergestellten Ware Nr. 3701 und 3702 ver- nicht überschreitet wendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3702 lichtempfindliche, foto- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
grafische Filme in Rollen, alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- nicht belichtet, aus ande- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- ren Stoffen als Papier, rialien der Nr. 3701 lien 40 % des Pappe oder Spinnstoffen; oder 3702 Ab-Werk-Preises der lichtempfindliche, foto- hergestellten Ware grafische Sofortbild- nicht überschreitet Rollfilme, nicht belichtet
3704 Fotografische Platten, Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
Filme, Papiere, Pappen alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- und Spinnstoffwaren, genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- belichtet, aber nicht rialien der Nrn. 3701 lien 40 % des entwickelt bis 3704 Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem der chemischen Industrie, alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- ausgenommen: genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien derselben Nummer lien 40 % des wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware alien derselben Nummer nicht überschreitet wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreit ex 3801 – Kolloider Graphit in Herstellen, bei dem der öliger Suspension; Wert aller verwendeten halbkolloider Grafit; Vormaterialien 50 % des kohlenstoffhaltige Ab-Werk-Preises der Pasten für Elektroden hergestellten Ware nicht überschreitet – Graphit in Form von Herstellen, bei dem der Herstellen, bei dem Pasten, aus einer Wert aller verwendeten der Wert aller ver- Mischung von mehr Vormaterialien der wendeten Vormateria- als 30 Gewichts Nr. 3403 20 % des lien 40 % des prozent von Graphit Ab-Werk-Preises der Ab-Werk-Preises der mit Mineralölen beste- hergestellten Ware nicht hergestellten Ware hend überschreitet nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 3803 Tallöl, raffiniert Raffinieren von rohem Herstellen, bei dem Tallöl der Wert aller ver- wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3805 Sulfatterpentinöl, Reinigen durch Destillie- Herstellen, bei dem gereinigt ren oder Raffinieren von der Wert aller ver- rohem Sulfatterpentinöl wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3806 Harzester Raffinieren von Harz- Herstellen, bei dem säuren der Wert aller ver- wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3807 Schwarzpech, auch Destillieren von Holzteer Herstellen, bei dem lediglich Pech genannt der Wert aller ver- wendeten Vormateria- lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3808 Insektizide, Rodentizide, Herstellen, bei dem der
Fungizide, Herbizide, Wert aller verwendeten Keimhemmungsmittel Vormaterialien 50 % des und Pflanzenwuchs- Ab-Werk-Preises der regulatoren, Desinfekti- hergestellten Ware nicht onsmittel und ähnliche überschreitet Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren, wie Schwefel- bänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger
3809 Appretur- oder Aus- Herstellen, bei dem der
rüstungsmittel, Beschleu- Wert aller verwendeten niger zum Färben oder Vormaterialien 50 % des Fixieren von Farbstoffen Ab-Werk-Preises der und andere Erzeugnisse hergestellten Ware nicht und Zubereitungen überschreitet (z. B. zubereitete Schlich- temittel und zubereitete Beizen), der in der Textil- industrie, Papierindustrie,
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(1) (2) (3) oder (4)
Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art, ander- weit weder genannt noch inbegriffen
3810 Zubereitungen zum Herstellen, bei dem der
Abbeizen von Metallen; Wert aller verwendeten Flussmittel und andere Vormaterialien 50 % des Hilfsmittel zum Schweis- Ab-Werk-Preises der sen oder Löten von hergestellten Ware nicht Metallen; Pasten und überschreitet Pulver zum Schweissen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen bestehend; Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweisselektroden oder Schweissstäbe verwende- ten Art
3811 Antiklopfmittel,
Antioxidantien, Anti- gums, Viskositätsver- besserer, Antikorrosiv- additives und andere zubereitete Additives für Mineralöle (einschliess- lich Treibstoffe) oder für andere zu gleichen Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten: – zubereitete Additives Herstellen, bei dem der für Schmieröle, Erdöl Wert aller verwendeten oder Öl aus bituminö- Vormaterialien der sen Mineralien enthal- Nr. 3811 50 % des tend Ab-Werk-Preises der her- gestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3812 Zubereitete Vulkanisa- Herstellen, bei dem der
tionsbeschleuniger; Wert aller verwendeten zusammengesetzte Vormaterialien 50 % des Weichmacher für Kau- Ab-Werk-Preises der tschuk oder Kunststoffe, hergestellten Ware nicht anderweit weder genannt überschreitet noch inbegriffen; zuberei- tete Antioxidationsmittel und andere zusammen-
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
gesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunst- stoffe
3813 Gemische und Ladungen Herstellen, bei dem der
für Feuerlöschgeräte; Wert aller verwendeten Feuerlöschgranaten und Vormaterialien 50 % des -bomben Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3814 Zusammengesetzte Herstellen, bei dem der
organische Lösungs- und Wert aller verwendeten Verdünnungsmittel, Vormaterialien 50 % des anderweit weder genannt Ab-Werk-Preises der noch inbegriffen; Zuberei- hergestellten Ware nicht tungen zum Entfernen überschreitet von Farben oder Lacken
3818 dotierte chemische Herstellen, bei dem der
Elemente, zur Verwen- Wert aller verwendeten dung in der Elektronik, in Vormaterialien 50 % des Form von Scheiben, Ab-Werk-Preises der Plättchen oder ähnlichen hergestellten Ware nicht Formen; dotierte chemi- überschreitet sche Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik
3819 Flüssigkeiten für hydrau- Herstellen, bei dem der
lische Bremsen und Wert aller verwendeten andere zubereitete Flüs- Vormaterialien 50 % des sigkeiten für hydraulische Ab-Werk-Preises der Kraftübertragungen, auch hergestellten Ware nicht mit einem Gehalt an Erdöl überschreitet oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 Gewichtsprozent
3820 Zubereitete Gefrier- Herstellen, bei dem der
schutzmittel und zuberei- Wert aller verwendeten tete Flüssigkeiten zum Vormaterialien 50 % des Enteisen Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3822 Diagnostik- oder Laborre- Herstellen, bei dem der
agenzien auf Träger aller Wert aller verwendeten Art und zubereitete Vormaterialien 50 % des Diagnostik- oder Laborre- Ab-Werk-Preises der agenzien, auch auf einem hergestellten Ware nicht Träger, andere als solche überschreitet der Nr. 3002 oder 3006; Standard-Referenz- materialien
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(1) (2) (3) oder (4)
3823 Technische einbasische
Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; techni- sche Fettalkohole: – technische einbasische Herstellen aus Vormateri- Fettsäuren; saure Öle alien jeder Nummer, aus- aus der Raffination genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware – technische Fett- Herstellen aus Vormateri- alkohole alien jeder Nummer, ein- schliesslich aus anderen Vormaterialien der Nr. 3823
3824 Zubereitete Bindemittel Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
für Giessereiformen oder alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- -kerne; chemische genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- Erzeugnisse und Zuberei- rialien derselben Nummer lien 40 % des tungen der chemischen wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Industrie oder verwandter Jedoch dürfen Vormateri- hergestellten Ware Industrien (einschliesslich alien derselben Nummer nicht überschreitet Mischungen von Natur- wie die hergestellte Ware produkten), anderweit verwendet werden, wenn weder genannt noch ihr Gesamtwert 20 % des inbegriffen: Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – folgende Waren dieser Nummer: – zubereitete Binde- mittel für Giesserei- formen oder Giesse- reikerne auf der Grundlage von natürlichen Harz- produkten – Naphthensäuren, ihre wasserunlösli- chen Salze und ihre Ester – Sorbit, ausgenom- men Sorbit der Nr. 2905 – Petroleumsulfonate, ausgenommen sol- che des Ammoni- ums, der Alkalime- talle oder der Etha- nolamine; thiophen- haltige Sulfosäuren von Öl aus bitumi- nösen Mineralien und ihre Salze
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(1) (2) (3) oder (4)
– Ionenaustauscher – Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren – nicht ausgebrauchte Gasreinigungsmas- sen – Ammoniakwasser und ausgebrauchte Gasreinigungsmas- sen – Sulfonaphthensäu- ren und ihre was- serunlöslichen Salze und ihre Ester – Fuselöle und Dippelöle – Mischungen von Salzen mit ver- schiedenen Anionen – Kopierpasten auf der Grundlage von Gelatine, auch auf Unterlagen aus Papier oder Textilien – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3901 bis 3915 Kunststoffe in Primärfor-
men; Abfälle, Schnitzel und Bruch, ausgenommen Waren der Nrn. ex 3907 und 3912, für welche die folgenden Regeln fest- gelegt sind:
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(1) (2) (3) oder (4)
– Additionshomopoly- Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem merisationserzeugnisse – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- mit einem Anteil eines deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Monomers am 50 % des Ab-Werk- lien 25 % des Gesamtgehalt des Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Polymers von mehr als ten Ware nicht über- hergestellten Ware
99 Gewichtsprozent schreitet und nicht überschreitet
– innerhalb der oben- stehenden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien des Kapitels 39
20 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet18 – andere Herstellen, bei dem der Herstellen, bei dem Wert aller verwendeten der Wert aller ver- Vormaterialien des wendeten Vormateria- Kapitels 39 20 % des lien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht hergestellten Ware überschreitet19 nicht überschreitet ex 3907 – Copolymere, aus Herstellen aus Vormateri- Polycarbonat- und alien jeder Nummer, aus- Acrylnitril-Butadien- genommen aus Vormate- Styrol-Copolymeren rialien derselben Nummer (ABS) wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Vormateri- alien derselben Nummer wie die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet20
18 Bei Erzeugnissen, die aus Vormaterialien der Nrn. 3901–3906 einerseits und aus Vor- materialien der Nrn. 3907–3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der hergestellten Ware gewichtsmässig überwiegt. 19 Bei Erzeugnissen, die aus Vormaterialien der Nrn. 3901–3906 einerseits und aus Vor- materialien der Nrn. 3907–3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der hergestellten Ware gewichtsmässig überwiegt. 20 Bei Erzeugnissen, die aus Vormaterialien der Nrn. 3901–3906 einerseits und aus Vor- materialien der Nrn. 3907–3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der hergestellten Ware gewichtsmässig überwiegt.
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(1) (2) (3) oder (4)
– Polyester Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und/oder Herstellen aus Tetra- brompolycarbonat (Bisphenol A)
3912 Cellulose und ihre chemi- Herstellen, bei dem der
schen Derivate, anderweit Wert aller verwendeten weder genannt noch Vormaterialien derselben inbegriffen, in Primär- Nummer wie die herge- formen stellte Ware 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3916 bis Halb- und Fertigerzeug-
3921 nisse aus Kunststoffen,
ausgenommen Waren der Nrn. ex 3916, ex 3917, ex 3920 und ex 3921, für welche die folgenden Regeln festgelegt sind: – Flacherzeugnisse, wei- Herstellen, bei dem der Herstellen, bei dem ter bearbeitet als nur Wert aller verwendeten der Wert aller ver- mit Oberflächenbe- Vormaterialien des wendeten Vormateria- arbeitung oder anders Kapitels 39 50 % des lien 25 % des als nur quadratisch Ab-Werk-Preises der Ab-Werk-Preises der oder rechteckig zuge- hergestellten Ware nicht hergestellten Ware schnitten; andere überschreitet nicht überschreitet Erzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbei- tung – andere: – Additionshomo- Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem polymerisationser- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- zeugnisse mit einem deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Anteil eines Mono- 50 % des Ab-Werk- lien 25 % des mers am Gesamtge- Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der halt des Polymers ten Ware nicht über- hergestellten Ware von mehr als schreitet und nicht überschreitet
99 Gewichts-
prozenten – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien des Kapitels 39
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
20 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet21 – andere Herstellen, bei dem der Herstellen, bei dem Wert aller verwendeten der Wert aller ver- Vormaterialien des wendeten Vormateria- Kapitels 39 20 % des lien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht hergestellten Ware überschreitet22 nicht überschreitet ex 3916 und Profile, Rohre und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem ex 3917 Schläuche – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
50 % des Ab-Werk- lien 25 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
20 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet ex 3920 – Folien und Filme aus Herstellen aus einem Salz Herstellen, bei dem Ionomeren eines thermoplastischen der Wert aller ver- Kunststoffs, der ein wendeten Vormateria- Mischpolymer aus Ethy- lien 25 % des len und Metacrylsäure, Ab-Werk-Preises der teilweise neutralisiert hergestellten Ware durch metallische Ionen, nicht überschreitet hauptsächlich Zink und Natrium, ist
21 Bei Erzeugnissen, die aus Vormaterialien der Nrn. 3901–3906 einerseits und aus Vor- materialien der Nrn. 3907–3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der hergestellten Ware gewichtsmässig überwiegt. 22 Bei Erzeugnissen, die aus Vormaterialien der Nrn. 3901–3906 einerseits und aus Vor- materialien der Nrn. 3907–3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der hergestellten Ware gewichtsmässig überwiegt.
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(1) (2) (3) oder (4)
– Folien aus regenerier- Herstellen, bei dem der ter Cellulose, aus Poly- Wert aller verwendeten amid oder Polyethylen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware 20 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 3921 Bänder aus Kunststoffen, Herstellen aus hochtrans- Herstellen, bei dem metallisiert parenten Polyesterfolien der Wert aller ver- mit einer Dicke von wendeten Vormateria- weniger als 23 Mikron23 lien 25 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
3922 bis 3926 Fertigerzeugnisse aus Herstellen, bei dem der
Kunststoffen Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 40 Kautschuk und Waren Herstellen aus Vormateri- daraus, ausgenommen: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 4001 geschichtete Platten aus Aufeinanderschichten von Kautschuk für Sohlen- Platten aus Naturkau- krepp tschuk
4005 Kautschukmischungen, Herstellen, bei dem der
nicht vulkanisiert, in Wert aller verwendeten Primärformen oder in Vormaterialien, ausge- Platten, Blättern oder nommen Naturkautschuk, Streifen 50 % des Ab-Werk- Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
4012 Runderneuerte oder
gebrauchte Luftreifen, aus Kautschuk; Vollreifen, Laufbänder für Luftreifen oder Felgenbänder, aus Kautschuk:
23 Folgende Folien gelten als hochtransparent: Folien, deren optische Trübung – gemessen nach ASTM-D 1003-16 mit dem Gardner-Nephelometer (d.h. Haze-Faktor) – weniger als 2 % beträgt.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– runderneurte Luftrei- Runderneuern von fen, Vollreifen oder gebrauchten Reifen Hohlkammerreifen, aus Kautschuk – andere Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien der Nr. 4011 oder 4012 ex 4017 Waren aus Hartkautschuk Herstellen aus Hartkau- tschuk
ex Kapitel 41 Häute, Felle (andere als Herstellen aus Vormateri- Pelzfelle) und Leder, alien jeder Nummer, aus- ausgenommen: genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 4102 rohe Felle von Schafen Enthaaren von Schaffellen oder Lämmern, enthaart oder Lammfellen
4104 bis 4106 gegerbte, auch getrockne- Nachgerben von gegerb-
te Häute und Felle, tem Leder enthaart, auch gespalten, oder aber nicht zugerichtet Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware 4107, 4112 nach dem Gerben oder Herstellen aus Vor- und 4113 Trocknen zugerichtetes materialien jeder Num- Leder, einschliesslich mer, ausgenommen aus Pergament- oder Roh- Vormaterialien der hautleder, enthaart, auch Nrn. 4104-4113 gespalten, ausgenommen Leder der Nr. 4114 ex 4114 Lackleder und folien- Herstellen aus Leder der kaschierte Lackleder; Nrn 4104 bis 4106, 4107, metallisierte Leder 4112 oder 4113, wenn sein Wert 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwa- Herstellen aus Vormateri- ren; Reiseartikel, Handta- alien jeder Nummer, aus- schen und ähnliche genommen aus Vormate- Behältnisse; Waren aus rialien derselben Nummer Därmen wie die hergestellte Ware
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Herstellen aus Vormateri- Pelzwerk; Waren daraus, alien jeder Nummer, aus- ausgenommen: genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 4302 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, zusammenge- setzt: – in Platten, Kreuzen Bleichen oder Färben mit oder ähnlichen Formen Zuschneiden und Zusam- mensetzen von nicht zusammengesetzten gegerbten oder zugerich- teten Pelzfellen – andere Herstellen aus nicht zusammengesetzten gegerbten oder zugerich- teten Pelzfellen
4303 Bekleidung, Bekleidungs- Herstellen aus nicht
zubehör und andere zusammengesetzten Waren aus Pelzfellen gegerbten oder zugerich- teten Pelzfellen der Nr. 4302
ex Kapitel 44 Holz, Holzkohle und Herstellen aus Vormateri- Holzwaren, ausgenom- alien jeder Nummer, aus- men: genommen aus Vor- materialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware ex 4403 Rohholz, zwei- oder Herstellen aus Rohholz, vierseitig grob zugerichtet auch entrindet oder vom Splint befreit ex 4407 Holz, in der Längsrich- Hobeln, Schleifen oder an tung gesägt oder besäumt, den Enden Verbinden gemessert oder geschält, mit einer Dicke von mehr als 6 mm, gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden ex 4408 Furnierblätter (ein- An den Kanten Verbin- schliesslich der durch den, Hobeln, Schleifen Messern von Lagenholz oder an den Enden gewonnenen Blätter) und Verbinden Blätter für Sperrholz, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, an den Kanten verbunden, und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, mit einer Dicke von 6 mm
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(1) (2) (3) oder (4)
oder weniger, gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden ex 4409 Holz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden ver- bunden: – geschliffen oder an den Schleifen oder an den Enden verbunden Enden Verbinden – gefrieste oder profilier- Friesen oder Profilieren te Leisten und Friese ex 4410 bis Gefrieste oder profilierte Friesen oder Profilieren ex 4413 Holzleisten und Holz- friese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elektrische Leitungen oder für ähnliche Zwecke ex 4415 Kisten, Kistchen, Ver- Herstellen aus noch nicht schläge, Trommeln und auf die erforderlichen ähnliche Verpackungsmit- Masse zugeschnittenen tel, aus Holz Brettern ex 4416 Fässer, Tröge, Bottiche, Herstellen aus Fassstäben, Eimer und andere Bött- auch auf beiden Haupt- cherwaren und Teile flächen gesägt, aber nicht davon, aus Holz weiter bearbeitet ex 4418 – Bautischler- und Herstellen aus Vormate- Zimmermannsarbeiten, rialien jeder Nummer, aus Holz ausgenommen aus Vor- materialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware. Jedoch dürfen Verbundplatten mit Hohlraummittellagen und Schindeln («shingles» und «shakes») verwendet werden – gefrieste oder profilier- Friesen oder Profilieren te Leisten und Friese ex 4421 Holz für Zündhölzer, Herstellen aus Holz jeder vorgerichtet; Holznägel Nummer, ausgenommen für Schuhe aus Holzdraht der Nr. 4409
ex Kapitel 45 Kork und Korkwaren, Herstellen aus Vormateri- ausgenommen: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
4503 Waren aus Naturkork Herstellen aus Kork der
Nr. 4501
Kapitel 46 Flechtwaren und Korb- Herstellen aus Vormateri- macherwaren alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
Kapitel 47 Halbstoffe aus Holz oder Herstellen aus Vormateri- anderen zellulosehaltigen alien jeder Nummer, aus- Faserstoffen; Papier oder genommen aus Vormate- Pappe für die Wiederauf- rialien derselben Nummer bereitung (Abfälle und wie die hergestellte Ware Ausschuss)
ex Kapitel 48 Papiere und Pappen; Herstellen aus Vormateri- Waren aus Zellstoff, alien jeder Nummer, aus- Papier oder Pappe, genommen aus Vormate- ausgenommen: rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 4811 Papiere und Pappen, nur Herstellen aus Vormateri- liniert oder kariert alien für die Papierher- stellung des Kapitels 47
4816 Kohlepapier, chemisches Herstellen aus Vormateri-
Durchschreibepapier und alien für die Papierher- anderes Vervielfälti- stellung des Kapitels 47 gungs- oder Umdruck- papier (ausgenommen solches der Nr. 4809), vollständige Dauerschab- lonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Schachteln
4817 Briefumschläge, Karten- Herstellen
briefe, nicht illustrierte – aus Vormaterialien Postkarten und Brief- jeder Nummer, ausge- karten, aus Papier oder nommen aus Vormate- Pappe; Zusammenstellun- rialien derselben gen von Schreibwaren in Nummer wie die her- Schachteln, Taschen und gestellte Ware und ähnlichen Aufmachungen, aus Papier oder Pappe – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 4818 Toilettenpapier Herstellen aus Vormate- rialien für die Papierher- stellung des Kapitels 47
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(1) (2) (3) oder (4)
ex 4819 Schachteln, Säcke, Herstellen Beutel, Tüten und andere – aus Vormaterialien Verpackungsmittel, aus jeder Nummer, ausge- Papier, Pappe, Zellstoff- nommen aus Vormate- watte oder Vliesen aus rialien derselben Zellstoff Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 4820 Briefpapierblöcke Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 4823 andere Papiere, Pappen, Herstellen aus Vormateri- Zellstoffwatte und Vliese alien für die Papierher- aus Zellstoff, auf Format stellung des Kapitels 47 zugeschnitten
ex Kapitel 49 Waren des Buchhandels, Herstellen aus Vormateri- Presseerzeugnisse oder alien jeder Nummer, aus- andere Waren der grafi- genommen aus Vormate- schen Industrie; hand- rialien derselben Nummer oder maschinengeschrie- wie die hergestellte Ware bene Schriftstücke und Pläne, ausgenommen:
4909 Postkarten, bedruckt oder Herstellen aus Vormateri-
illustriert; gedruckte alien jeder Nummer, aus- Karten mit Glückwün- genommen aus Vormate- schen oder persönlichen rialien der Nr. 4909 Mitteilungen, auch oder 4911 illustriert, mit oder ohne Umschläge, Verzierungen oder Ausrüstungen
4910 Kalender aller Art,
gedruckt, einschliesslich Blöcke für Abreisskalen- der: – Dauerkalender oder Herstellen Kalender, deren aus- – aus Vormaterialien wechselbarer Block auf jeder Nummer, aus- einer Unterlage ange- genommen aus Vor- bracht ist, die nicht aus materialien derselben Papier oder Pappe Nummer wie die her- besteht gestellte Ware und
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(1) (2) (3) oder (4)
– bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien der Nr. 4909 oder 4911
ex Kapitel 50 Seide, ausgenommen: Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 5003 Abfälle von Seide Krempeln oder Kämmen (einschliesslich nicht von Abfällen von Seide abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reiss- spinnstoff), gekrempelt oder gekämmt
5004 bis Seidengarne, Schappe- Herstellen aus24
ex 5006 seidengarne oder Bouret- – Grège oder Abfällen teseidengarne von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinne- rei bearbeitet, – anderen natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinne- rei bearbeitet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5007 Gewebe aus Seide oder
aus Abfällen von Seide: – in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen25
24 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 25 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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(1) (2) (3) oder (4)
– andere Herstellen aus26 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Papier oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 51 Wolle, feine oder grobe Herstellen aus Vormateri- Tierhaare; Garne und alien jeder Nummer, aus- Gewebe aus Rosshaar, genommen aus Vormate- ausgenommen: rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
5106 bis 5110 Garne aus Wolle, feinen Herstellen aus27
oder groben Tierhaaren – Grège oder Abfällen oder Rosshaar von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinne- rei bearbeitet,
26 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 27 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– andere natürliche Fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bear- beitet, – chemische Vormateria- lien oder Spinnmasse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5111 bis 5113 Gewebe aus Wolle, feinen
oder groben Tierhaaren oder Rosshaar: – in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen28 – andere Herstellen aus29 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Papier oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des
28 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 29 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 52 Baumwolle, ausgenom- Herstellen aus Vormateri- men: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
5204 bis 5207 Nähgarne und andere Herstellen aus30
Garne aus Baumwolle – Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinne- rei bearbeitet, – natürlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5208 bis 5212 Gewebe aus Baumwolle:
– in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen31 – andere Herstellen aus32 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder
30 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 31 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 32 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– Papier oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 53 Andere pflanzliche Herstellen aus Vormateri- Spinnstoffe; Papiergarne alien jeder Nummer, aus- und Gewebe aus Papier- genommen aus Vormate- garnen, ausgenommen: rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
5306 bis 5308 Garne aus andere pflanz- Herstellen aus33
lichen Spinnstoffen; – Grège oder Abfällen Papiergarne von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinne- rei bearbeitet, – natürlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5309 bis 5311 Gewebe aus andere
pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papier- garnen: – in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen34
33 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– andere Herstellen aus35 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Papier oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
5401 bis 5406 Garne, Monofile und Herstellen aus36
Nähgarne aus syntheti- – Grège oder Abfällen schen oder künstlichen von Seide, gekrempelt Filamenten oder gekämmt oder anders für die Spinne- rei bearbeitet, – natürlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
34 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 35 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 36 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5407 und 5408 Gewebe aus Garnen aus
synthetischen oder künst- lichen Filamenten: – in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen37 – andere Herstellen aus38 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Papier oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
5501 bis 5507 Synthetische oder künst- Herstellen aus chemi-
liche Spinnfasern schen Vormaterialien oder aus Spinnmasse
37 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 38 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
5508 bis 5511 Garne und Nähgarne aus Herstellen aus39
synthetischen oder künst- – Grège oder Abfällen lichen Spinnfasern von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinne- rei bearbeitet, – natürlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5512 bis 5516 Gewebe aus synthetischen
oder künstlichen Spinn- fasern: – in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen40 – andere Herstellen aus41 – Kokosgarnen, – natürlichen Faser, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Papier oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen,
39 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 40 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 41 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 56 Watte, Filze und Vlies- Herstellen aus42 stoffe; Spezialgarne; – Kokosgarnen, Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren, – natürlichen Fasern, ausgenommen: – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5602 Filze, auch imprägniert,
bestrichen, überzogen oder geschichtet: – Nadelfilze Herstellen aus43 – natürlichen Fasern, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse Jedoch können – Monofile aus Polypro- pylen der Nr. 5402, – Spinnfasern aus Polypropylen der Nr. 5503 oder 5506 oder – Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Nr. 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist,
42 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 43 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus44 – natürlichen Fasern, – Spinnfasern aus Kasein oder - chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse
5604 Kautschukfäden und
-kordeln, mit Spinnstoffen überzogen; Spinnstoff- garne sowie Streifen und dergleichen der Nr. 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff impräg- niert, bestrichen, überzo- gen oder umhüllt: – Kautschukfäden und - Herstellen aus Kautschuk- kordeln, mit einem fäden und -kordeln, nicht Überzug aus Spinn- mit einem Überzug aus stoffen Spinnstoffen – andere Herstellen aus45 – natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinne- rei bearbeitet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinnmas- se oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
44 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 45 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
5605 Metallgarne und metalli- Herstellen aus46
sierte Garne, auch um- – natürlichen Fasern, sponnen, bestehend aus Spinnstoffengarnen oder – synthetischen oder aus Streifen oder derglei- künstlichen Spinnfa- chen der Nr. 5404 oder sern, nicht gekrempelt 5405, in Verbindung mit oder gekämmt oder Metall in Form von nicht anders für die Fäden, Streifen oder Spinnerei bearbeitet, Pulver oder mit einem – chemischen Vormate- Metallüberzug rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
5606 Gimpen, umsponnene Herstellen aus47
Streifen und dergleichen – natürlichen Fasern, der Nr. 5404 oder 5405 (andere als solche der – synthetischen oder Nr. 5605 und andere als künstlichen Spinnfa- umsponnene Garne aus sern, nicht gekrempelt Rosshaar); Chenillegarne; oder gekämmt oder Maschengarne nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung
Kapitel 57 Teppiche und andere Bodenbeläge aus Spinnstoffen: – aus Nadelfilz Herstellen aus48 – natürlichen Fasern, – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse Jedoch dürfen – Monofile aus Poly- propylen der Nr. 5402, – Spinnfasern aus Polypropylen der Nr. 5503 oder 5506
46 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 47 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 48 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
oder – Spinnkabel aus Fila- menten aus Polypro- pylen der Nr. 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden – aus anderem Filz Herstellen aus49 – natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinne- rei bearbeitet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse – andere Herstellen aus50 – Kokos- oder Jutegar- nen, – Garnen aus syntheti- schen oder künstlichen Filamenten, – natürlichen Fasern oder – synthetischen oder künstlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden
49 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 50 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien, ausgenom- men: – in Verbindung mit Herstellen aus einfachen Kautschukfäden Garnen51 – andere Herstellen aus52 – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinne- rei bearbeitet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
5805 Tapisserien, handgewebt Herstellen aus Vormateri-
(Gobelins, Flandrische alien jeder Nummer, aus- Gobelins, Aubusson, genommen aus Vormate- Beauvais und ähnliche), rialien derselben Nummer und Tapisserien als wie die hergestellte Ware Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
51 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 52 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
5810 Stickereien am Stück, in Herstellen
Streifen oder Motiven – aus Vormaterialien jeder Nummer, aus- genommen aus Vor- materialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
5901 Gewebe, mit Leim oder Herstellen aus Garnen
stärkehaltigen Stoffen bestrichen, der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Kartonagearbeiten oder Futteralen oder zu ähnli- chen Zwecken verwen- deten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Steifleinen (Bougram) und ähnliche steife Gewebe der in der Hut- macherei verwendeten Art
5902 Reifencordgewebe aus
hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose: – mit einem Anteil an Herstellen aus Garnen textilen Vormaterialien von nicht mehr als
90 Gewichtsprozent
– andere Herstellen aus chemi- schen Vormaterialien oder aus Spinnmasse
5903 Gewebe, mit Kunststoff Herstellen aus Garnen
imprägniert, bestrichen, oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff geschich- Bedrucken mit mindes- tet, andere als solche der tens zwei Vor- oder Nr. 5902 Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren,
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
5904 Linoleum, auch zuge- Herstellen aus Garnen53
schnitten; Bodenbeläge, bestehend aus einem Überzug oder einer Deckschicht auf Spinn- stoffunterlage, auch zugeschnitten
5905 Wandbezüge aus Spinn-
stoffen: – mit Kunststoff impräg- Herstellen aus Garnen niert, bestrichen, über- zogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Kunst- stoff oder anderem Material versehen – andere Herstellen aus54 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfa- sern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Mercerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren,
53 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 54 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruck- ten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
5906 Kautschutierte Gewebe,
andere als solche der Nr. 5902: – aus Gewirken oder Herstellen aus55 Gestricken – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse – andere Gewebe aus Herstellen aus chemi- synthetischem Fila- schen Vormaterialien mentgarn, mit einem Anteil an textilen Ma- terialien von mehr als 90 GHT – andere Herstellen aus Garnen
5907 Andere Gewebe, impräg- Herstellen aus Garnen
niert, bestrichen oder oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdeko- Bedrucken mit mindes- rationen, Atelierhinter- tens zwei Vor- oder gründe oder dergleichen Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbe- druckten Gewebes 47,5 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
55 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
5908 gewebte, geflochtene,
gewirkte oder gestrickte Dochte, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümp- fe und schlauchförmige gewirkte oder gestrickte Stoffe zum Herstellen von Glühstrümpfen, auch imprägniert: – Glühstrümpfe, impräg- Herstellen aus schlauch- niert förmigen Gewirken für Glühstrümpfe – andere Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
5909 bis 5911 Waren des technischen
Bedarfs aus Spinnstoffen: – Polierscheiben und - Herstellen aus Garnen, ringe, andere als aus Abfällen von Geweben Filz der Nr. 5911 oder Lumpen der Nr. 6310 – Gewebe, auch verfilzt, Herstellen aus56 von der auf Papierma- – Kokosgarnen, schinen oder zu ande- ren technischen Zwe- – folgenden Vormate- cken verwendeten Art, rialien: auch imprägniert oder – Garne aus Polytetra- bestrichen, schlauch- fluorethylen57, förmig oder endlos, mit – Garne aus Polya- einfacher oder mehr- mid, gezwirnt und facher Kette und/oder bestrichen, impräg- einfachem oder mehr- niert oder überzogen fachem Schuss oder mit Phenolharz, flach gewebt, mit – Garne aus aromati- mehrfacher Kette schem Polyamid, und/oder mehrfachem hergestellt durch Schuss der Nr. 5911 Polykondensation von Metaphenylen- diamin und Isophthalsäure,
56 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 57 Die Verwendung dieser Ware ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papierma- schinen verwendeten Art beschränkt.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– Monofile aus Poly- tetrafluorethylen58, – Garne aus syntheti- schen Spinnfasern aus Poly(p-Pheny- lenterephthalamid), – Garne aus Glas- fasern, bestrichen mit Phenoplast und umsponnen mit Acrylfasern59, – Monofile aus Copo- lyester, aus einem Polyester, einem Terephthal- säureharz, 1,4- Cyclohexandie- thanol und Isoph- thalsäure bestehend, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht kar- diert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder – chemischen Vorma- terialien oder Spinnmasse – andere Herstellen aus60 – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse
58 Die Verwendung dieser Ware ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papier- maschinen verwendeten Art beschränkt. 59 Die Verwendung dieser Ware ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papier- maschinen verwendeten Art beschränkt. 60 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Kapitel 60 gewirkte und gestrickte Herstellen aus61 Stoffe – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse
Kapitel 61 Bekleidung und Beklei- dungszubehör, gewirkt oder gestrickt: – hergestellt durch Herstellen aus Zusammennähen oder Garnen62, 63 sonstiges Zusammen- fügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten ge- wirkten oder gestrick- ten Teilen – andere Herstellen aus64 – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse
61 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 62 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
63 Siehe Bemerkung 6.
64 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 62 Bekleidung und Beklei- Herstellen aus dungszubehör, weder Garnen65, 66 gewirkt noch gestrickt, ausgenommen: ex 6202, Bekleidung für Frauen, Herstellen aus Garnen67 ex 6204, Mädchen oder Kleinkin- oder ex 6206, der, bestickt; anderes ex 6209 und konfektioniertes Beklei- Herstellen aus nicht ex 6211 dungszubehör für Klein- bestickten Geweben, kinder, bestickt wenn der Wert der ver- wendeten nicht bestickten Gewebe 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet68 ex 6210 und Feuerschutzausrüstung Herstellen aus Garnen69 ex 6216 aus Geweben, mit einer oder Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der ver- wendeten nicht überzoge- nen Gewebe 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet70
6213 und 6214 Taschentücher, Zierta-
schentücher, Schals, Umschlagtücher, Halstü- cher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren: – bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen71, 72 oder
65 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
66 Siehe Bemerkung 6.
67 Siehe Bemerkung 6.
68 Siehe Bemerkung 6.
69 Siehe Bemerkung 6.
70 Siehe Bemerkung 6.
71 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
72 Siehe Bemerkung 6.
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der ver- wendeten nicht bestickten Gewebe 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet73 – andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen74, 75 oder Bedrucken mit mindes- tens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermo- fixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert alles verwendeten unbedruck- ten Gewebes der Nrn. 6213 und 6214 47,5 % des Ab-Werk- Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
6217 anderes konfektioniertes
Bekleidungszubehör; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungs- zubehör, andere als solche der Nr. 6212: – bestickt Herstellen aus Garnen76 oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der ver- wendeten nicht bestickten Gewebe 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet77
73 Siehe Bemerkung 6.
74 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
75 Siehe Bemerkung 6.
76 Siehe Bemerkung 6.
77 Siehe Bemerkung 6.
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– Feuerschutzausrüstung Herstellen aus Garnen78 aus Geweben, mit einer oder Folie aus aluminisier- tem Polyester über- Herstellen aus nicht zogen überzogenen Geweben, wenn der Wert der ver- wendeten nicht über- zogenen Gewebe 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet79 – Einlagen für Kragen Herstellen und Manschetten, – aus Vormaterialien zugeschnitten jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Garnen80
ex Kapitel 63 Andere konfektionierte Herstellen aus Vormateri- Spinnstoffwaren; Waren- alien jeder Nummer, aus- zusammenstellungen; genommen aus Vormate- Altwaren und Lumpen, rialien derselben Nummer ausgenommen: wie die hergestellte Ware
6301 bis 6304 Decken, Bettwäsche usw.;
Gardinen usw.; andere Waren zur Innenausstat- tung: – aus Filz oder Vlies- Herstellen aus81 stoffen – natürlichen Fasern oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse
78 Siehe Bemerkung 6.
79 Siehe Bemerkung 6.
80 Siehe Bemerkung 6.
81 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– andere: – bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen82, 83 oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben (andere als gewirkte oder gestrickte), wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe
40 % des Ab-Werk-
Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen84, 85
6305 Säcke und Beutel zu Herstellen aus86
Verpackungszwecken – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinn- fasern, nicht gekrem- pelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbei- tet oder – chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse
6306 Planen (Blachen) und
Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, Segel- bretter und Segelwagen; Campingausrüstungen: – aus Vliesstoffen Herstellen aus87, 88 – natürlichen Fasern oder
82 Siehe Bemerkung 6.
83 Für Waren aus Gewirken und Gestricken, weder gummielastisch noch kautschutiert, durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen der gewirkten (zugeschnittenen oder abgepassten) Teile hergestellt, siehe Bemerkung 6.
84 Siehe Bemerkung 6.
85 Für Waren aus Gewirken und Gestricken, weder gummielastisch noch kautschutiert, durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen der gewirkten (zugeschnittenen oder abgepassten) Teile hergestellt, siehe Bemerkung 6. 86 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. 87 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
88 Siehe Bemerkung 6.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– chemischen Vormate- rialien oder Spinn- masse – andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen89, 90
6307 Andere konfektionierte Herstellen, bei dem der
Waren, einschliesslich Wert aller verwendeten Schnittmuster zum Vormaterialien 40 % des Herstellen von Beklei- Ab-Werk-Preises der dung hergestellten Ware nicht überschreitet
6308 Warenzusammen- Jede Ware in der Waren-
stellungen, bestehend aus zusammenstellung muss Gewebestücken und die Regel erfüllen, die Garnen, auch mit Zube- anzuwenden wäre, wenn hör, zum Herstellen von sie nicht in der Warenzu- Teppichen, Tapisserien, sammenstellung enthalten bestickten Tischdecken wäre. Jedoch dürfen oder bestickten Servietten Waren ohne Ursprungsei- oder ähnlichen Waren aus genschaft verwendet Spinnstoffen, in Auf- werden, wenn ihr machungen für den Gesamtwert 15 % des Einzelverkauf Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet
ex Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und Herstellen aus Vormateri- ähnliche Waren; Teile alien jeder Nummer, aus- davon, ausgenommen: genommen aus Zusam- mensetzungen aus Schuh- oberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Nr. 6406
6406 Schuhteile (einschliess- Herstellen aus Vormateri-
lich Schuhoberteile, auch alien jeder Nummer, aus- an anderen Sohlen als genommen aus Vormate- Laufsohlen befestigt); rialien derselben Nummer Einlagesohlen, Fersen- wie die hergestellte Ware stücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen, Leggins und ähnliche Waren, sowie Teile davon
89 Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
90 Siehe Bemerkung 6.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Herstellen aus Vormateri- Teile davon, ausgenom- alien jeder Nummer, aus- men: genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
6503 Hüte und andere Kopfbe- Herstellen aus Garnen
deckungen, aus Filz, aus oder Spinnfasern91 Hutstumpen oder Hutplat- ten der Nr. 6501 herge- stellt, auch ausgestattet
6505 Hüte und andere Kopfbe- Herstellen aus Garnen
deckungen, gewirkt oder oder Spinnfasern92 gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstoff- erzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haar- netze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
ex Kapitel 66 Regenschirme, Sonnen- Herstellen aus Vormateri- schirme, Spazierstöcke, alien jeder Nummer, aus- Sitzstöcke, Peitschen, genommen aus Vormate- Reitpeitschen und Teile rialien derselben Nummer davon, ausgenommen: wie die hergestellte Ware
6601 Regenschirme und Son- Herstellen, bei dem der
nenschirme (einschliess- Wert aller verwendeten lich Stockschirme, Gar- Vormaterialien 50 % des tenschirme und ähnliche Ab-Werk-Preises der Waren) hergestellten Ware nicht überschreitet
Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Herstellen aus Vormateri- Daunen und Waren aus alien jeder Nummer, aus- Federn oder Daunen; genommen aus Vormate- künstliche Blumen; rialien derselben Nummer Waren aus Menschen- wie die hergestellte Ware haaren
ex Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Herstellen aus Vormateri- Zement, Asbest, Glimmer alien jeder Nummer, aus- oder ähnlichen Stoffen, genommen aus Vormate- ausgenommen: rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 6803 Waren aus Tonschiefer Herstellen aus bearbeite- oder aus Pressschiefer tem Schiefer
91 Siehe Bemerkung 6.
92 Siehe Bemerkung 6.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 6812 Waren aus Asbest oder Herstellen aus Vormateri- aus Mischungen auf der alien jeder Nummer Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesi- umcarbonat ex 6814 Waren aus Glimmer, Herstellen aus bearbeite- einschliesslich agglome- tem Glimmer (einschliess- rierter oder wiedergewon- lich agglomeriertem oder nener Glimmer, auf wiedergewonnenem Unterlagen aus Papier, Glimmer) Pappe oder aus anderen Stoffen
Kapitel 69 Keramische Waren Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
ex Kapitel 70 Glas und Glaswaren, Herstellen aus Vormateri- ausgenommen: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 7003, Glas mit absorbierender Herstellen aus Vormateri- ex 7004 und Schicht alien der Nr. 7001 ex 7005
7006 Glas der Nrn. 7003, 7004
oder 7005, gebogen, facettiert, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, aber weder gerahmt noch in Verbindung mit anderem Material: – Glasplatten (Substrate) Herstellen aus Glasplatten von einer dielektri- (Substraten) der Nr. 7006 schen Metallschicht überzogen, nach den Normen des SEMII93 Halbleiter – andere Herstellen aus Vormateri- alien der Nr. 7001
7007 Sicherheitsglas, aus Herstellen aus Vormateri-
gehärtetem Glas oder alien der Nr. 7001 mehrschichtigem Glas (Verbundglas)
93 SEMII – Semiconductor Equipment and Materials Institute Incorporated.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
7008 Isolierverglasungen, Herstellen aus Vormateri-
mehrschichtig alien der Nr. 7001
7009 Spiegel aus Glas, auch Herstellen aus Vormateri-
gerahmt, einschliesslich alien der Nr. 7001 Rückspiegel
7010 Ballons, Korbflaschen, Herstellen aus Vormateri-
Flaschen, Flakons, Töpfe, alien jeder Nummer, aus- Röhrchen, Verpackungs- genommen aus Vormate- röhrchen, Ampullen und rialien derselben Nummer andere Behältnisse zu wie die hergestellte Ware Transport- oder Ver- oder packungszwecken, aus Glas; Konservengläser; Schleifen von Glaswaren, Stöpsel, Deckel und wenn ihr Gesamtwert andere Verschlüsse aus 50 % des Ab-Werk- Glas Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
7013 Glaswaren zur Verwen- Herstellen aus Vormateri-
dung bei Tisch, in der alien jeder Nummer, aus- Küche, bei der Toilette, genommen aus Vormate- im Büro, zum Aus- rialien derselben Nummer schmücken von wie die hergestellte Ware Wohnungen oder zu oder ähnlichen Zwecken, ausgenommen Waren der Schleifen von Glaswaren, Nrn. 7010 oder 7018 wenn ihr Gesamtwert
50 % des Ab-Werk-
Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet oder mit der Hand ausgeführtes Verzieren (ausgenommen Siebdruck) von mund- geblasenen Glaswaren, wenn ihr Gesamtwert
50 % des Ab-Werk-
Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 7019 Waren aus Glasfasern Herstellen aus (ausgenommen Garne) – ungefärbten Glassta- pelfasern, Glasseiden- strängen (Rovings) oder Garnen, geschnittenem – Textilglas Glaswolle oder
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 71 Echte Perlen oder Zucht- Herstellen aus Vormateri- perlen, Edelsteine, alien jeder Nummer, aus- Schmucksteine oder genommen aus Vormate- dergleichen, Edelmetalle, rialien derselben Nummer Edelmetallplattierungen wie die hergestellte Ware und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen, ausgenommen: ex 7101 Echte Perlen oder Zucht- Herstellen, bei dem der perlen, einheitlich zu- Wert aller verwendeten sammengestellt, zur Vormaterialien 50 % des Erleichterung der Versen- Ab-Werk-Preises der dung vorübergehend hergestellten Ware nicht aufgereiht überschreitet ex 7102, Edelsteine und Schmuck- Herstellen aus nicht ex 7103 und steine (natürliche, synthe- bearbeiteten Edelsteinen ex 7104 tische oder rekonstituier- oder Schmucksteinen te), bearbeitet (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) 7106, 7108 Edelmetalle: und 7110 – in Rohform Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien der Nr. 7106, 7108 oder 7110 oder elektrolytisches, thermi- sches oder chemisches Trennen von Edelmetallen der Nr. 7106, 7108 oder 7110 oder Legieren von Edelmetal- len der Nr. 7106, 7108 oder 7110 untereinander oder mit unedlen Metallen – als Halbzeug oder Herstellen aus Edelmetal- Pulver len in Rohform ex 7107, Metalle, mit Edelmetallen Herstellen aus mit Edel- ex 7109 und plattiert, als Halbzeug metallen plattierten ex 7111 Metallen, in Rohform
7116 Waren aus echten Perlen Herstellen, bei dem der
oder Zuchtperlen, aus Wert aller verwendeten Edelsteinen, Schmuck- Vormaterialien 50 % des steinen, synthetischen Ab-Werk-Preises der oder rekonstituierten hergestellten Ware nicht Steinen überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
7117 Phantasieschmuck Herstellen aus Vormateri-
alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware oder Herstellen aus Teilen aus unedlen Metallen, nicht vergoldet, versilbert oder platiniert, wenn der Wert aller verwendeten Vor- materialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 72 Eisen und Stahl, ausge- Herstellen aus Vormateri- nommen: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
7207 Halbzeug aus Eisen oder Herstellen aus Vormateri-
nicht legiertem Stahl alien der Nrn. 7201, 7202, 7203, 7204 oder 7205
7208 bis 7216 Flachgewalzte Erzeugnis- Herstellen aus Eisen oder
se, Walzdraht, Stabstahl nicht legiertem Stahl in und Profile aus Eisen oder Rohblöcken (Ingots) oder nicht legiertem Stahl anderen Rohformen der Nr. 7206
7217 Draht aus Eisen oder nicht Herstellen aus Halbzeug
legiertem Stahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Nr. 7207 ex 7218, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus nicht-
7219 bis 7222 Erzeugnisse, Walzdraht, rostendem Stahl in Roh-
Stabstahl und Profile aus blöcken (Ingots) oder nicht rostendem Stahl anderen Rohformen der Nr. 7218
7223 Draht aus rostfreiem Stahl Herstellen aus Halbzeug
aus rostfreiem Stahl der Nr. 7218 ex 7224, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus Stahl in
7225 bis 7228 Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder
Stabstahl und Profile aus anderen Rohformen der anderem legierten Stahl, Nr. 7206, 7218 oder 7224 Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
7229 Draht aus anderem Herstellen aus Halbzeug
legierten Stahl aus anderem legierten Stahl der Nr. 7224
ex Kapitel 73 Waren aus Gusseisen, Herstellen aus Vormateri- Eisen oder Stahl, ausge- alien jeder Nummer, aus- nommen: genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 7301 Spundwandeisen Herstellen aus Vormateri- alien der Nr. 7206
7302 Gleismaterial aus Guss- Herstellen aus Vormateri-
eisen, Eisen oder Stahl: alien der Nr. 7206 Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Wei- chenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstan- gen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Schwellen, Laschen, Schienenstühle, Spannkeile, Unterlags- platten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstan- gen und andere für das Verlegen, Zusammen- fügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtete Teile: 7304, 7305 Rohre und Hohlprofile, Herstellen aus Vormateri- und 7306 aus Eisen (ausgenommen alien der Nr. 7206, 7207, Gusseisen) oder Stahl 7218 oder 7224 ex 7307 Rohrformstücke, Drehen, Bohren, Aufrei- Rohrverschlussstücke ben, Gewindeschneiden, und Rohrverbindungs- Entgraten und Sandstrah- stücke aus nicht rosten- len von Schmiederoh- dem Stahl (ISO Nr. lingen, deren Wert 35 % mehreren Teilen beste- hergestellten Ware nicht hend überschreitet
7308 Konstruktionen und Herstellen aus Vormateri-
Konstruktionsteile (z.B. alien jeder Nummer, aus- Brücken und Brücken- genommen aus Vormate- elemente, Schleusentore, rialien derselben Nummer Türme, Gittermasten, wie die hergestellte Ware. Pfeiler, Säulen, Gerüste, Jedoch dürfen durch Dächer, Türen und Schweissen hergestellte Fenster und deren Rah- Profile der Nr. 7301 nicht men, Stöcke und Schwel- verwendet werden len, Läden, Gelßnder), aus Gusseisen, Eisen oder Stahl, ausgenommen
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
vorgefertigte Gebäude der Nr. 9406; zu Konstrukti- onszwecken hergerichtete Bleche, Stäbe, Stangen, Profile, Rohre und der- gleichen, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl: ex 7315 Gleitschutzketten Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Nr. 7315 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus, Herstellen ausgenommen: – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
7401 Kupfermatte; Zementkup- Herstellen aus Vormateri-
fer (gefälltes Kupfer) alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
7402 Nicht raffiniertes Kupfer; Herstellenaus Vormateria-
Kupferanoden für die lien jeder Nummer, aus- elektrolytische Raffina- genommen aus Vormate- tion rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
7403 Raffiniertes Kupfer und
Kupferlegierungen, in Rohform: – raffiniertes Kupfer Herstellen aus Vormateri- alien in eine andere Nummer als die herge- stellte Ware einzureihen sind – Kupferlegierungen und Herstellen aus raffinier- raffiniertes Kupfer, das tem Kupfer, in Rohform, andere Elemente ent- oder aus Abfällen und hält Schrott, aus Kupfer
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
7404 Abfälle und Schrott, aus Herstellen aus Vormateri-
Kupfer alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
7405 Kupfervorlegierungen Herstellen aus Vormateri-
alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
ex Kapitel 75 Nickel und Waren daraus, Herstellen ausgenommen: – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
7501 bis 7503 Nickelmatte, Nickeloxid- Herstellen aus Vormateri-
sinter und andere Zwi- alien jeder Nummer, aus- schenerzeugnisse der genommen aus Vormate- Nickelmetallurgie; Nickel rialien derselben Nummer in Rohform; Abfälle und wie die hergestellte Ware Schrott, aus Nickel
ex Kapitel 76 Aluminium und Waren Herstellen daraus, ausgenommen: – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
7601 Aluminium in Rohform Herstellen
– aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet oder Herstellen durch thermi- sche oder elektrolytische Behandlung von nichtle- giertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium
7602 Abfälle und Schrott, aus Herstellen aus Vormateri-
Aluminium alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Waren ex 7616 Andere Waren aus Alu- Herstellen minium, ausgenommen – aus Vormaterialien Gewebe, Gitter und jeder Nummer, ausge- Geflechte aus Alumini- nommen aus Vormate- umdraht, und Streckble- rialien derselben che aus Aluminium Nummer wie die her- gestellte Ware. Jedoch dürfen Gewebe, Gitter und Geflechte aus Aluminiumdraht oder Streckbleche aus Alu- minium verwendet werden, und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
Kapitel 77 Reserviert für eine even- tuelle künftige Verwen- dung im Harmonisierten System
ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus, Herstellen ausgenommen: – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
7801 Blei in Rohform:
– raffiniertes Blei Herstellen aus Barrenblei oder Werkblei – anderes Herstellen aus Vormate- rialien jeder Nummer, ausgenommen aus Vor- materialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Nr. 7802 nicht verwendet werden
7802 Abfälle und Schrott, aus Herstellen aus Vormateri-
Blei alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus, Herstellen ausgenommen: – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
7901 Zink in Rohform Herstellen aus Vormateri-
alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Nr. 7902 nicht verwendet werden
7902 Abfälle und Schrott, aus Herstellen aus Vormateri-
Zink alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 80 Zinn und Waren daraus, Herstellen ausgenommen: – aus Vormaterialien jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8001 Zinn in Rohform Herstellen aus Vormateri-
alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Nr. 8002 nicht verwendet werden
8002 und 8007 Abfälle und Schrott, aus Herstellen aus Vormateri-
Zinn; andere Waren aus alien jeder Nummer, aus- Zinn genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren aus diesen Stoffen: – andere unedle Metalle, Herstellen, bei dem der bearbeitet; Waren aus Wert aller verwendeten diesen Stoffen Vormaterialien derselben Nummer wie die herge- stellte Ware 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen aus Vormateri- alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
ex Kapitel 82 Werkzeuge, Messer- Herstellen aus Vormateri- schmiedewaren, Essbe- alien jeder Nummer, aus- stecke, aus unedlen genommen aus Vormate- Metallen; Teile von die- rialien derselben Nummer sen Waren, aus unedlen wie die hergestellte Ware Metallen, ausgenommen:
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8206 Werkzeugen aus mindes- Herstellen aus Vormate-
tens zwei der Nrn. 8202 rialien jeder Nummer, bis 8205, in Zusammen- ausgenommen aus Vor- stellungen für den Einzel-materialien der Nrn. 8202 verkauf aufgemacht bis 8205. Jedoch darf die Warenzusammenstellung auch Waren der Nrn. 8202 bis 8205 enthalten, wenn ihr Gesamtwert 15 % des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet
8207 Auswechselbare Werk- Herstellen
zeuge zur Verwendung in – aus Vormaterialien mechanischen oder nicht- jeder Nummer, ausge- mechanischen Handwerk- nommen aus Vormate- zeugen oder in Werk- rialien derselben zeugmaschinen (z.B. Nummer wie die her- zum Tiefziehen, Gesenk- gestellte Ware und schmieden, Stanzen, Lochen, Gewindebohren, – bei dem der Wert aller Gewindeschneiden, verwendeten Vormate- Bohren, Reiben, Räumen, rialien 40 % des Fräsen, Drehen, Schrau- Ab-Werk-Preises der ben), einschliesslich hergestellten Ware Zieheisen oder Pressmat- nicht überschreitet rizen zum Ziehen oder Strangpressen von Metal- len, Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
8208 Messer und Schneidklin- Herstellen
gen, für Maschinen oder – aus Vormaterialien für mechanische Geräte jeder Nummer, ausge- nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 8211 Messer mit schneidender Herstellen aus Vormateri- Klinge (andere als solche alien jeder Nummer, aus- der Nr. 8208) mit schnei- genommen aus Vormate- dender oder gezahnter rialien derselben Nummer Klinge (einschliesslich wie die hergestellte Ware. Klappmesser für den Jedoch dürfen Klingen Gartenbau) und Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden
8214 Andere Messerschmiede- Herstellen aus Vormateri-
waren (z. B. Haarschnei- alien jeder Nummer, aus- de- und Schermaschinen, genommen aus Vormate- Spaltmesser, Hackmesser rialien derselben Nummer und Wiegemesser für wie die hergestellte Ware. Metzger und zum Kü- Jedoch dürfen Griffe aus chengebrauch und Pa- unedlen Metallen ver- piermesser); Messer- wendet werden schmiedewaren und Zusammenstellungen, zur Hand- oder Fusspflege (einschliesslich Nagelfei- len)
8215 Löffel, Gabeln, Schöpf- Herstellen aus Vormateri-
kellen, Schaumlöffel, alien jeder Nummer, aus- Tortenschaufeln, Fisch- genommen aus Vormate- messer, Buttermesser, rialien derselben Nummer Zuckerzangen und ähnli- wie die hergestellte Ware. che Waren Jedoch dürfen Griffe aus unedlen Metallen ver- wendet werden
ex Kapitel 83 Verschiedene Waren aus Herstellenaus Vormateria- unedlen Metallen, ausge- lien jeder Nummer, aus- nommen: genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 8302 Beschläge und ähnliche Herstellen aus Vormateri- Waren, für Gebäude; alien jeder Nummer, aus- automatische Türschlies- genommen aus Vormate- ser rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen andere Vormaterialien der Nr. 8302 verwendet wer- den, wenn ihr Gesamtwert
20 % des Ab-Werk-Prei-
ses der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8306 Statuetten und andere Herstellen aus Vormateri- Ziergegenstände, aus alien jeder Nummer, aus- unedlen Metallen genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware.
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Jedoch dürfen andere Vormaterialien der Nr. 8306 verwendet wer- den, wenn ihr Gesamtwert
30 % des Ab-Werk-Prei-
ses der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Herstellen Herstellen, bei dem Maschinen, Apparate und – aus Vormaterialien der Wert aller verwen- mechanische Geräte; jeder Nummer, ausge- deten Vormaterialien Teile dieser Maschinen nommen aus Vormate- 30 % des Ab-Werk- oder Apparate, ausge- rialien derselben Preises der hergestell- nommen: Nummer wie die her- ten Ware nicht über- gestellte Ware und schreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8401 Brennstoffelemente für Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Kernreaktoren alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien derselben Nummer lien 30 % des wie die hergestellte Ware Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8402 Dampfkessel (Dampfer- Herstellen Herstellen, bei dem
zeuger), andere als – aus Vormaterialien der Wert aller ver- Zentralheizungskessel, die jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- sowohl zum Erzeugen nommen aus Vormate- lien 25 % des von heissem Wasser als rialien derselben Ab-Werk-Preises der auch zum Erzeugen von Nummer wie die her- hergestellten Ware Niederdruckdampf gestellte Ware und nicht überschreitet hergerichtet sind; Kessel zum Erzeugen von über- – bei dem der Wert aller hitztem Wasser verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8403 und Zentralheizungskessel, Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
ex 8404 andere als solche der alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- Nr. 8402; Hilfsapparate genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- für Zentralheizungskessel rialien der Nr. 8403 lien 40 % des oder 8404 Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8406 Dampfturbinen Herstellen, bei dem der
Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8407 Hubkolben und Kreiskol- Herstellen, bei dem der
benmotoren mit Fremd- Wert aller verwendeten zündung (Verbrennungs- Vormaterialien 40 % des motoren) Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8408 Kolbenmotoren mit Herstellen, bei dem der
Kompressionszündung Wert aller verwendeten (Diesel- oder Halbdiesel- Vormaterialien 40 % des motoren) Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8409 Teile, erkennbar als Herstellen, bei dem der
ausschliesslich oder Wert aller verwendeten hauptsächlich für Motoren Vormaterialien 40 % des der Nrn. 8407 oder 8408 Ab-Werk-Preises der bestimmt hergestellten Ware nicht überschreitet
8411 Turbostrahltriebwerke, Herstellen Herstellen, bei dem
Turbopropellertriebwerke – aus Vormaterialien der Wert aller ver- und andere Gasturbinen jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 25 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8412 Andere Motoren und Herstellen, bei dem der
Kraftmaschinen Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8413 Rotierende Verdränger- Herstellen Herstellen, bei dem pumpen – aus Vormaterialien der Wert aller ver- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 25 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8414 Ventilatoren für indus- Herstellen Herstellen, bei dem trielle Zwecke – aus Vormaterialien der Wert aller ver- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 25 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8415 Klimageräte, bestehend Herstellen, bei dem der
aus einem motorbetriebe- Wert aller verwendeten nen Ventilator und Vor- Vormaterialien 40 % des richtungen zum Ändern Ab-Werk-Preises der der Temperatur und des hergestellten Ware nicht Feuchtigkeitsgehalts der überschreitet Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separat regulierbar ist
8418 Kühlschränke, Gefrier- Herstellen Herstellen, bei dem
schränke und andere – aus Vormaterialien der Wert aller ver- Einrichtungen, Maschi- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nen, Apparate und Geräte nommen aus Vormate- lien 25 % des zur Kälteerzeugung, mit rialien derselben Ab-Werk-Preises der elektrischer oder anderer Nummer wie die her- hergestellten Ware Ausrüstung; Wärmepum- gestellte Ware, nicht überschreitet pen, andere als Klimage- räte der Nr. 8415 – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und – bei dem der Wert aller verwendeten Vorma- terialien ohne Ur- sprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreite
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex 8419 Maschinen für die Holz-, Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem Papierhalbstoff-, Papier- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- und Pappindustrie deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht hergestellten Ware überschreitet nicht überschreitet und – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
25 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet
8420 Kalander und Walzwerke, Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
andere als für Metalle – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- oder Glas, und Walzen für deten Vormaterialien wendeten Vormateria- diese Maschinen 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
25 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet
8423 Wiegevorrichtungen, Herstellen Herstellen, bei dem
einschliesslich Stück- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- Kontrollwaagen, ausge- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen Waagen mit nommen aus Vormate- lien 25 % des einer Empfindlichkeit von rialien derselben Ab-Werk-Preises der
50 cg oder weniger; Nummer wie die her- hergestellten Ware
Gewichte für Waagen gestellte Ware und nicht überschreitet aller Art – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8425 bis 8428 Maschinen, Apparate und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Geräte zum Heben, – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- Beladen, Entladen oder deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Fördern 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8431 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8429 Selbstfahrende Planier-
maschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Löffelbagger und andere Bagger, Schaufellader und Schürflader, Stras- senwalzen und andere Bodenverdichter: – Strassenwalzen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8431 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
8430 Andere Maschinen und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Apparate Erdbewegung, – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- zum Abtragen, Baggern, deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Verdichten oder Bohren 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des des Bodens oder zum Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Abbauen von Erzen oder ten Ware nicht über- hergestellten Ware anderen Mineralien; schreitet und nicht überschreitet Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8431 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8431 Teile, erkennbar aus- Herstellen, bei dem der schliesslich oder haupt- Wert aller verwendeten sächlich für Strassenwal- Vormaterialien 40 % des zen bestimmt Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8439 Maschinen und Apparate Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
zum Herstellen von – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- Halbstoff aus zellulose- deten Vormaterialien wendeten Vormateria- haltigen Faserstoffen oder 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des zum Herstellen oder Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Fertigstellen von Papier ten Ware nicht über- hergestellten Ware oder Pappe schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
25 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet
8441 Andere Maschinen und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Apparate zum Bearbeiten – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- oder Verarbeiten von deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Papierhalbstoff, Papier 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des oder Pappe, einschliess- Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der lich Schneidemaschinen ten Ware nicht über- hergestellten Ware aller Art schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
25 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet
8444 bis 8447 Maschinen für die Textil- Herstellen, bei dem der
industrie aus diesen Wert aller verwendeten Nummern Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8448 Hilfsmaschinen und - Herstellen, bei dem der apparate für Maschinen Wert aller verwendeten der Nr. 8444 oder 8445 Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8452 Nähmaschinen, andere als
Fadenheftmaschinen der Nr. 8440; Möbel, Sockel und Deckel, für Näh- maschinen besonders hergerichtet; Nähmaschi- nennadeln: – Steppstichnäh- Herstellen, bei dem maschinen, deren Kopf – der Wert aller verwen- ohne Motor 16 kg oder deten Vormaterialien weniger oder mit 40 % des Ab-Werk- Motor 17 kg oder Preises der hergestell- weniger wiegt ten Ware nicht über- schreitet, – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft, die zum Zusammenbau des Kopfes (ohne Motor) verwendet werden, den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet und – der Mechanismus für die Oberfadenführung, der Greifer mit An- triebsmechanismus und die Steuerorgane für den Zickzackstich Ursprungswaren sind
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8456 bis 8466 Werkzeugmaschinen und Herstellen, bei dem der
Maschinen, Teile und Wert aller verwendeten Zubehör, aus diesen Nrn. Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8469 bis 8472 Büromaschinen und - Herstellen, bei dem der
apparate (Schreibmaschi- Wert aller verwendeten nen, Rechenmaschinen, Vormaterialien 40 % des automatische Datenverar- Ab-Werk-Preises der beitungsmaschinen, hergestellten Ware nicht Vervielfältigungsmaschi- überschreitet nen, Büroheftmaschinen)
8480 Giesserei-Formkästen; Herstellen, bei dem der
Modellplatten; Giesse- Wert aller verwendeten reimodelle; Formen für Vormaterialien 50 % des Metalle (andere als solche Ab-Werk-Preises der zum Giessen von Ingots, hergestellten Ware nicht Masseln oder derglei- überschreitet chen), für Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunst- stoffe
8482 Wälzlager (Kugellager, Herstellen Herstellen, bei dem
Rollenlager und Nadel- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- lager) jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 25 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8484 Metalloplastische Dich- Herstellen, bei dem der
tungen; Sätze oder Wert aller verwendeten Zusammenstellungen von Vormaterialien 40 % des Dichtungen verschiedener Ab-Werk-Preises der Zusammensetzung in hergestellten Ware nicht Beuteln, Umschlägen überschreitet oder ähnlichen Um- schliessungen; mechani- sche Dichtungen
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8485 Teile von Maschinen, Herstellen, bei dem der
Apparaten oder Geräten, Wert aller verwendeten in Kapitel 84 anderweit Vormaterialien 40 % des weder genannt noch Ab-Werk-Preises der inbegriffen, ausgenom- hergestellten Ware nicht men Teile mit elektrische überschreitet Anschlussstücken, elektri- schen Isolierungen, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteris- tischen Merkmalen elektrotechnischer Waren
ex Kapitel 85 Elektrische Maschinen Herstellen Herstellen, bei dem und Apparate und andere – aus Vormaterialien der Wert aller ver- elektrotechnische Waren jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- sowie Teile davon; Ton- nommen aus Vormate- lien 30 % des aufnahme- oder Tonwie- rialien derselben Ab-Werk-Preises der dergabegeräte, Fernseh- Nummer wie die her- hergestellten Ware bild- und Fernsehton- gestellte Ware und nicht überschreitet aufzeichnungs- oder – wiedergabegeräte sowie – bei dem der Wert aller Teile und Zubehör für verwendeten Vormate- diese Geräte, ausgenom- rialien 40 % des men: Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8501 Elektromotoren und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
elektrische Generatoren, – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- ausgenommen Stromer- deten Vormaterialien wendeten Vormateria- zeugungsaggregate 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8503 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8502 Stromerzeugungs- Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
aggregate und elektrische – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- rotierende Umformer deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8501 oder 8503
10 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet ex 8504 Stromversorgungsein- Herstellen, bei dem der heiten für automatische Wert aller verwendeten Datenverarbeitungs- Vormaterialien 40 % des maschinen Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8518 Mikrofone und Halte- Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem vorrichtungen dazu; – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- Lautsprecher, auch in deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Gehäuse eingebaut; 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des elektrische Tonfrequenz- Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der verstärker; elektrische ten Ware nicht über- hergestellten Ware Tonverstärker- schreitet und nicht überschreitet einrichtungen – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8519 Plattenspieler, Schallplat- Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
ten-Musikautomaten, – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- Kassetten-Abspielgeräte deten Vormaterialien wendeten Vormateria- und andere Tonwiederga- 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des begeräte, ohne eingebaute Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Tonaufnahmevorrichtung ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8520 Magnetbandgeräte und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
andere Tonaufnahme- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- geräte, auch mit eingebau- deten Vormaterialien wendeten Vormateria- ter Tonwiedergabevor- 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des richtung Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8521 Videogeräte zur Bild- und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Tonaufzeichnung oder – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- -wiedergabe, auch mit deten Vormaterialien wendeten Vormateria- eingebautem Video- 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des signalempfänger Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8522 Teile und Zubehör, Herstellen, bei dem der
erkennbar ausschliesslich Wert aller verwendeten oder überwiegend für Vormaterialien 40 % des Geräte der Nrn. 8519 Ab-Werk-Preises der bis 8521 bestimmt hergestellten Ware nicht überschreitet
8523 Träger zur Tonaufnahme Herstellen, bei dem der
oder zu ähnlichen Auf- Wert aller verwendeten nahmen hergerichtet, Vormaterialien 40 % des ohne Aufzeichnungen, Ab-Werk-Preises der andere als Waren des hergestellten Ware nicht Kapitels 37 überschreitet
8524 Platten, Bänder und
andere Träger zur Ton- aufnhame oder zu ähnli- chen Aufzeichnungen, einschliesslich Matrizen und Galvanos zum Her- stellen von Schallplatten, ausgenommen Waren des Kapitels 37:
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– Matrizen und Galva- Herstellen, bei dem der nos, für die Schallplat-Wert aller verwendeten tenherstellung Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8523 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8525 Sendegeräte für die Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Funktelefonie, den Rund- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- funk oder das Fernsehen, deten Vormaterialien wendeten Vormateria- auch mit eingebautem 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des Empfangsgerät oder Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Tonaufnahme- oder ten Ware nicht über- hergestellten Ware Tonwiedergabegerät; schreitet und nicht überschreitet Fernsehkameras; Video- Einzelbildkameras und – der Wert aller verwen- andere Videokameras; deten Vormaterialien digitale Fotoapparate ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8526 Geräte für Funkmessmes- Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
sung und -ortung (Radar), – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- Geräte für Funknavigation deten Vormaterialien wendeten Vormateria- und Funkfernsteuerung 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8527 Empfangsgeräte für die Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Funktelefonie, die Funk- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- telegrafie oder den Rund- deten Vormaterialien wendeten Vormateria- funk, auch in einem 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des gemeinsamen Gehäuse Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der mit einem Tonaufnahme- ten Ware nicht über- hergestellten Ware oder Tonwiedergabegerät schreitet und nicht überschreitet oder einer Uhr kombiniert – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8528 Fernsehempfangsgeräte, Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
auch mit eingebautem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- Rundfunkempfangsgerät deten Vormaterialien wendeten Vormateria- oder Ton- oder Bildauf- 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des zeichnungs- oder -wieder- Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der gabegerät; Video-Moni- ten Ware nicht über- hergestellten Ware toren und Video-Projek- schreitet und nicht überschreitet toren – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8529 Teile, als ausschliesslich
oder hauptsächlich für Geräte der Nrn. 8525 bis 8528 bestimmt erkenntbar: – erkennbar ausschliess- Herstellen, bei dem der lich für Videogeräte Wert aller verwendeten zur Bild- und Tonauf- Vormaterialien 40 % des zeichnung oder - Ab-Werk-Preises der wiedergabe bestimmt hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 25 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8535 und Elektrische Geräte zum Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
8536 Unterbrechen, Trennen, – der Wert aller verwen- der Wert aller ver-
Schützen, Abzweigen, deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Verbinden oder An- 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des schliessen elektrischer Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Stromkreise ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8538 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Pulte, Schränke und – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- andere Träger, mit mehre- deten Vormaterialien wendeten Vormateria- ren Geräten der Nrn. 8535 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des oder 8536 ausgerüstet, für Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der die elektrische Steuerung ten Ware nicht über- hergestellten Ware oder die Stromverteilung, schreitet und nicht überschreitet auch Instrumente oder Apparate des Kapitels 90 – innerhalb der obenste- enthaltend, sowie numeri- henden Begrenzung, sche Steuerungen, andere der Wert aller verwen- als Vermittlungsapparate deten Vormaterialien der Nr. 8517 der Nr. 8538 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8541 Dioden, Transistoren und Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem ähnliche Halbleiter- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- bauelemente, andere als deten Vormaterialien wendeten Vormateria- noch nicht in Mikro- 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des plättchen zerschnittene Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der Scheiben (Wafers) ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
– der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
8542 Elektronische integrierte Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
Schaltungen und zusam- – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- mengesetzte elektronische deten Vormaterialien wendeten Vormateria- Mikroschaltungen 40 % des Ab-Werk- lien 25 % des Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 8541 oder 8542
10 % des Ab-Werk-
Preises der hergestell- ten Ware nicht über- schreitet
8544 Isolierte (auch lackisolier- Herstellen, bei dem der
te oder elektrolytisch Wert aller verwendeten oxidierte) Drähte, Kabel Vormaterialien 40 % des (einschliesslich Koaxial- Ab-Werk-Preises der kabel) und andere isolier- hergestellten Ware nicht te elektrische Leiter für überschreitet die Elektrotechnik, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit An- schlussstücken versehen
8545 Kohleelektroden, Kohle- Herstellen, bei dem der
bürsten, Kohlen für Wert aller verwendeten Lampen oder für Vormaterialien 40 % des Primärelemente und Ab-Werk-Preises der andere Waren aus Graphit hergestellten Ware nicht oder aus anderem überschreitet Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall, für die Eletrotechnik
8546 Isolatoren aus Stoffen Herstellen, bei dem der
aller Art, für die Elektro- Wert aller verwendeten technik Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
8547 Isolierteile, ganz aus Herstellen, bei dem der
Isolierstoffen oder nur mit Wert aller verwendeten in die Masse eingelasse- Vormaterialien 40 % des nen einfachen Metalltei- Ab-Werk-Preises der len zum Befestigen (z.B. hergestellten Ware nicht mit eingepressten Hülsen überschreitet mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate oder Installatio- nen, ausgenommen Isolatoren der Nr. 8546; Isolierrohre und Verbin- dungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8548 Abfälle und Schrott von Herstellen, bei dem der
elektrischen Primärele- Wert aller verwendeten menten, Primärbatterien Vormaterialien 40 % des und Akkumulatoren; Ab-Werk-Preises der ausgediente elektrische hergestellten Ware nicht Primärelemente, Primär- überschreitet batterien und Akkumula- toren; elektrische Teile von Maschinen und Apparaten, in diesem Kapitel 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen
ex Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und Herstellen, bei dem der ortsfestes Gleismaterial, Wert aller verwendeten und Teile davon; mecha- Vormaterialien 40 % des nische (auch elektrome- Ab-Werk-Preises der chanische) Signalvorrich- hergestellten Ware nicht tungen für Verkehrswege, überschreitet ausgenommen:
8608 ortsfestes Gleismaterial; Herstellen Herstellen, bei dem
mechanische (auch – aus Vormaterialien der Wert aller ver- elektromechanische) jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- Signal-, Sicherungs-, nommen aus Vormate- lien 30 % des Überwachungs- oder rialien derselben Ab-Werk-Preises der Steuergeräte für Schie- Nummer wie die her- hergestellten Ware nenwege oder derglei- gestellte Ware und nicht überschreitet chen, Strassen, Binnen- wasserwege, Parkplätze – bei dem der Wert aller oder Parkhäuser, Hafen- verwendeten Vormate- anlagen oder Flugplätze; rialien 40 % des Teile davon Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 87 Automobile, Traktoren, Herstellen, bei dem der Motorräder, Fahrräder Wert aller verwendeten und andere Landfahrzeu- Vormaterialien 40 % des ge, Teile und Zubehör Ab-Werk-Preises der dazu, ausgenommen: hergestellten Ware nicht überschreitet
8709 selbstfahrende Arbeitskar- Herstellen Herstellen, bei dem
ren ohne Hebevorrichtung – aus Vormaterialien der Wert aller ver- der Art wie sie in Fabri- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- ken, Lagerhäusern, nommen aus Vormate- lien 30 % des Hafenanlagen oder auf rialien derselben Ab-Werk-Preises der Flugplätzen zum Kurz- Nummer wie die her- hergestellten Ware streckentransport von gestellte Ware und nicht überschreitet Waren verwendetet werden; Zugkarren der – bei dem der Wert aller Art, wie sie auf Bahnhö- verwendeten Vormate- fen verwendet werden; rialien 40 % des Teile davon Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8710 Panzerkampfwagen und Herstellen Herstellen, bei dem
andere selbstfahrende - aus Vormaterialien der Wert aller ver- gepanzerte Kampffahr- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- zeuge, auch mit Waffen; nommen aus Vormate- lien 30 % des Teile davon rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8711 Motorräder (einschliess-
lich Motorfahrräder) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Seitenwagen; Seitenwagen: – mit Hubkolben verbrennungsmotor mit einem Hubraum von: – 50 cm3 oder Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem weniger – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 20 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet – mehr als 50 cm3 Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 25 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet – andere Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet ex 8712 Fahrräder, ohne Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem Kugellager alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien der Nr. 8714 lien 30 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8715 Kinderkastenwagen, Herstellen Herstellen, bei dem
Kindersportwaegen und – aus Vormaterialien der Wert aller ver- ähnlihce Fahrzeuge zum jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- Befördern von Kindern, nommen aus Vormate- lien 30 % des und Teile davon rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des
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Tarif-Nr. Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
(1) (2) (3) oder (4)
Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8716 Anhänger, einschliesslich Herstellen Herstellen, bei dem
Sattelanhänger, für Fahr- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- zeuge aller Art; andere jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nicht selbstfahrende nommen aus Vormate- lien 30 % des Fahrzeuge; Teile davon rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 88 Luft- oder Raumfahr- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem zeuge, ausgenommen: alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien derselben Nummer lien 40 % des wie die hergestellte Ware Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 8804 rotierende Fallschirme Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem alien jeder Nummer, ein- der Wert aller ver- schliesslich aus anderen wendeten Vormateria- Vormaterialien der lien 40 % des Nr. 8804 Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
8805 Startapparate und - Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem
vorrichtungen für Luft- alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- fahrzeuge; Apparate und genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- Vorrichtungen für Deck- rialien derselben Nummer lien 30 % des landungen von Luftfahr- wie die hergestellte Ware Ab-Werk-Preises der zeugen und ähnliche hergestellten Ware Apparate und Vorrichtun- nicht überschreitet gen; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
Kapitel 89 Wasserfahrzeuge Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- rialien derselben Nummer lien 40 % des wie die hergestellte Ware. Ab-Werk-Preises der Jedoch dürfen Rümpfe hergestellten Ware der Nr. 8906 nicht ver- nicht überschreitet wendet werden
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(1) (2) (3) oder (4)
ex Kapitel 90 optische, fotografische Herstellen Herstellen, bei dem oder kinematografische – aus Vormaterialien der Wert aller ver- Instrumente, Apparate jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- und Geräte; Mess-, nommen aus Vormate- lien 30 % des Prüf- oder Präzisionsin- rialien derselben Ab-Werk-Preises der strumente, -apparate und - Nummer wie die her- hergestellten Ware geräte; medizinische und gestellte Ware und nicht überschreitet chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; – bei dem der Wert aller Teile und Zubehör für verwendeten Vormate- diese Instrumente, Appa- rialien 40 % des rate und Geräte, ausge- Ab-Werk-Preises der nommen: hergestellten Ware nicht überschreitet
9001 Optische Fasern und Herstellen, bei dem der
Bündel aus optischen Wert aller verwendeten Fasern; Kabel aus opti- Vormaterialien 40 % des schen Fasern, andere als Ab-Werk-Preises der solche der Nr. 8544; hergestellten Ware nicht polarisierende Stoffe in überschreitet Form von Folien oder Platten; Linsen (ein- schliesslich Kontaktlin- sen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, ungefasst, aus- genommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas
9002 Linsen, Prismen, Spiegel Herstellen, bei dem der
und andere optische Wert aller verwendeten Elemente, aus Stoffen Vormaterialien 40 % des aller Art, gefasst, ausge- Ab-Werk-Preises der nommen solche aus hergestellten Ware nicht optisch nicht bearbeitetem überschreitet Glas, für Instrumente, Apparate und Geräte
9004 Brillen (Korrektionsbril- Herstellen, bei dem der
len, Schutzbrillen oder Wert aller verwendeten andere) und ähnliche Vormaterialien 40 % des Waren Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, Herstellen Herstellen, bei dem optische Teleskope und – aus Vormaterialien der Wert aller ver- Montierungen dafür jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 30 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware, nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
– bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und – bei dem der Wert aller verwendeten Vor- materialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwen- deten Vormaterialien mit Ursprungseigen- schaft nicht über- schreitet ex 9006 Fotografische Aufnahme- Herstellen Herstellen, bei dem apparate; Blitzlichtgeräte – aus Vormaterialien der Wert aller ver- und –vorrichtungen, ein- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- schliesslich Blitzlichtlam- nommen aus Vormate- lien 30 % des pen, für fotografische rialien derselben Ab-Werk-Preises der Zwecke, ausgenommen Nummer wie die her- hergestellten Ware Entladungslampen mit gestellte Ware, nicht überschreitet elektrischer Zündung – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und – bei dem der Wert aller verwendeten Vor- materialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwen- deten Vormaterialien mit Ursprungseigen- schaft nicht über- schreitet
9007 Kinematografische Herstellen Herstellen, bei dem
Kameras und Projektoren, – aus Vormaterialien der Wert aller ver- auch mit eingebauten jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- Tonaufnahme- oder nommen aus Vormate- lien 30 % des Tonwiedergabegeräten rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware, nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und
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(1) (2) (3) oder (4)
– bei dem der Wert aller verwendeten Vorma- terialien ohne Ur- sprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet
9011 optische Mikroskope, Herstellen Herstellen, bei dem
einschliesslich Mikrosko- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- pe für die Fotomikrogra- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- fie, die Mikrokinemato- nommen aus Vormate- lien 30 % des grafie oder die Mikro- rialien derselben Ab-Werk-Preises der projektion Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware, nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und – bei dem der Wert aller verwendeten Vor- materialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwen- deten Vormaterialien mit Ursprungseigen- schaft nicht über- schreitet ex 9014 andere Navigations- Herstellen, bei dem der instrumente, -apparate Wert aller verwendeten und -geräte Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
9015 Instrumente, Apparate Herstellen, bei dem der
und Geräte für Geodäsie, Wert aller verwendeten Topografie, Feldvermes- Vormaterialien 40 % des sung, Höhenvermessung, Ab-Werk-Preises der Fotogrammetrie, hergestellten Ware nicht Hydrografie, überschreitet Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausge- nommen Kompasse;
9016 Telemeter
Präzisionswaagen mit Herstellen, bei dem der einer Empfindlichkeit von Wert aller verwendeten
50 cg oder weniger, auch Vormaterialien 40 % des
mit Gewichten Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
9017 Zeichen-, Anreiss- oder Herstellen, bei dem der
Recheninstrumente (z.B. Wert aller verwendeten Zeichenmaschinen, Panto- Vormaterialien 40 % des grafen, Winkelmesser, Ab-Werk-Preises der Reisszeuge, Rechenschie- hergestellten Ware nicht ber und Rechenscheiben); überschreitet Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z.B. Metermasse, Mikrometer, Schieblehren und andere Kaliber), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen
9018 Instrumente, Apparate
und Geräte für medizini- sche, chirurgische, zahn- ärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschliesslich Apparate und Geräte für Szintigrafie und andere elektromedizinische Apparate und Geräte sowie Apparate und Geräte zum Prüfen des Sehvermögens: – zahnärztliche Behand- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem lungsstühle mit zahn- alien jeder Nummer, ein- der Wert aller ver- ärztlichen Vorrichtun- schliesslich anderer Vor- wendeten Vormateria- gen oder Speifontänen materialien der Nr. 9018 lien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen Herstellen, bei dem – aus Vormaterialien der Wert aller ver- jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 25 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab- Werk-Preises der her- gestellten Ware nicht überschreitet
9019 Apparate und Geräte für Herstellen Herstellen, bei dem
Mechanotherapie; Massa- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- geapparate und -geräte; jeder Nummer, aus- wendeten Vormateria- Apparate und Geräte für genommen aus lien 25 % des Psychotechnik; Apparate Vormaterialien der- Ab-Werk-Preises der und Geräte für Ozonthe- selben Nummer wie hergestellten Ware
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(1) (2) (3) oder (4)
rapie, Sauerstofftherapie die hergestellte Ware nicht überschreitet oder Aerosoltherapie, und Beatmungsapparate und – – bei dem der Wert aller geräte zum Wiederbele- verwendeten Vormate- ben und andere Apparate rialien 40 % des und Geräte für Atmungs- Ab-Werk-Preises der therapie hergestellten Ware nicht überschreitet
9020 Andere Atmungsapparate Herstellen Herstellen, bei dem
und -geräte und Gasmas- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- ken, ausgenommen jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- Schutzmasken ohne nommen aus Vormate- lien 25 % des mechanische Teile und rialien derselben Ab-Werk-Preises der ohne auswechselbares Nummer wie die her- hergestellten Ware Filterelement gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
9024 Maschinen, Apparate und Herstellen, bei dem der
Geräte zum Prüfen der Wert aller verwendeten Härte, Zugfestigkeit, Vormaterialien 40 % des Druckfestigkeit, Elasti- Ab-Werk-Preises der zität oder anderer mecha- hergestellten Ware nicht nischer Eigenschaften überschreitet von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Textilien, Papier oder Kunststoffen)
9025 Dichtemesser, Herstellen, bei dem der
Aräometer, Senkwaagen Wert aller verwendeten und ähnliche schwim- Vormaterialien 40 % des mende Instrumente, Ab-Werk-Preises der Thermometer, Pyrometer, hergestellten Ware nicht Barometer, Hygrometer überschreitet und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombi- niert
9026 Instrumente, Apparate Herstellen, bei dem der
und Geräte zum Messen Wert aller verwendeten oder Überwachen von Vormaterialien 40 % des Durchfluss, Füllhöhe, Ab-Werk-Preises der Druck oder anderen ver- hergestellten Ware nicht änderlichen Grössen von überschreitet Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Mano- meter, Wärmezähler),
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(1) (2) (3) oder (4)
ausgenommen Instru- mente, Apparate und Geräte der Nrn. 9014, 9015, 9028 oder 9032
9027 Instrumente, Apparate Herstellen, bei dem der
und Geräte für physikali- Wert aller verwendeten sche oder chemische Vormaterialien 40 % des Untersuchungen (z.B. Ab-Werk-Preises der Polarimeter, Refraktome- hergestellten Ware nicht ter, Spektrometer, Gas- überschreitet oder Rauchgasprüfer); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestim- men der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akusti- sche oder fotometrische Messungen (einschliess- lich Belichtungsmesser); Mikrotome
9028 Gaszähler, Flüssigkeits-
zähler oder Elektrizitäts- zähler, einschliesslich Zähler für die Eichung dieser Geräte: – Teile und Zubehör Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
9029 andere Zähler (z.B. Herstellen, bei dem der
Tourenzähler, Produk- Wert aller verwendeten tionszähler, Taxameter, Vormaterialien 40 % des Kilometerzähler oder Ab-Werk-Preises der Schrittzähler); Tachome- hergestellten Ware nicht ter und andere Geschwin- überschreitet digkeitsmesser, ausge- nommen solche der Nrn. 9014 oder 9015; Stroboskope
9030 Oszilloskope, Geräte für Herstellen, bei dem der
die Spektralanalyse und Wert aller verwendeten andere Instrumente, Vormaterialien 40 % des Apparate und Geräte zum Ab-Werk-Preises der Messen oder Kontrollie- hergestellten Ware nicht ren elektrischer Grössen; überschreitet Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmi- scher oder anderer ioni- sierender Strahlen
9031 Instrumente, Apparate, Herstellen, bei dem der
Geräte und Maschinen Wert aller verwendeten zum Messen oder Kon- Vormaterialien 40 % des trollieren, in diesem Ab-Werk-Preises der Kapitel anderweit weder hergestellten Ware nicht genannt noch inbegriffen; überschreitet Profilprojektoren
9032 Instrumente, Apparate Herstellen, bei dem der
und Geräte zum selbsttä- Wert aller verwendeten tigen Regeln oder Kon- Vormaterialien 40 % des trollieren Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
9033 Teile und Zubehör (in Herstellen, bei dem der
Kapitel 90 anderweit Wert aller verwendeten weder genannt noch Vormaterialien 40 % des inbegriffen) für Maschi- Ab-Werk-Preises der nen, Apparate, Geräte, hergestellten Ware nicht Instrumente oder andere überschreitet Waren des Kapitels 90
ex Kapitel 91 Uhrmacherwaren, ausge- Herstellen, bei dem der nommen: Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
9105 Wecker, Pendulen, Uhren Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
und ähnliche Apparate – der Wert aller verwen- der Wert aller verwen- der Uhrenindustrie, mit deten Vormaterialien deten Vormaterialien anderem als Kleinuhrwerk 40 % des Ab-Werk- 30 % des Ab-Werk- Preises der hergestell- Preises der hergestell- ten Ware nicht über- ten Ware nicht über- schreitet und schreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
9109 Uhrwerke, vollständig Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
und zusammengesetzt, – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- andere als Kleinuhrwerke deten Vormaterialien wendeten Vormateria-
40 % des Ab-Werk- lien 30 % des
Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der ten Ware nicht über- hergestellten Ware schreitet und nicht überschreitet – der Wert aller verwen- deten Vormaterialien ohne Ursprungseigen- schaft den Wert aller verwendeten Vormate- rialien mit Ursprungs- eigenschaft nicht über- schreitet
9110 Uhrwerke, vollständig, Herstellen, bei dem Herstellen, bei dem
nicht zusammengesetzt – der Wert aller verwen- der Wert aller ver- oder teilweise zusammen- deten Vormaterialien wendeten Vormateria- gesetzt (Schablonen); 40 % des Ab-Werk- lien 30 % des Uhrwerke, unvollständig, Preises der hergestell- Ab-Werk-Preises der zusammengesetzt; Roh- ten Ware nicht über- hergestellten Ware werke von Uhren schreitet und nicht überschreitet – innerhalb der obenste- henden Begrenzung, der Wert aller verwen- deten Vormaterialien der Nr. 9114 10 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
9111 Gehäuse für Uhren der Herstellen Herstellen, bei dem
Nrn. 9101 oder 9102, und – aus Vormaterialien der Wert aller ver- Teile davon jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 30 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
9112 Gehäuse für andere Uhren Herstellen Herstellen, bei dem
oder Apparate der Uhren- – aus Vormaterialien der Wert aller ver- industrie, und Teile davon jeder Nummer, ausge- wendeten Vormateria- nommen aus Vormate- lien 30 % des rialien derselben Ab-Werk-Preises der Nummer wie die her- hergestellten Ware gestellte Ware und nicht überschreitet – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
9113 Uhrarmbänder und Teile
davon: – aus unedlen Metallen, Herstellen, bei dem der auch vergoldet oder Wert aller verwendeten versilbert oder aus Vormaterialien 40 % des Edelmetall- Ab-Werk-Preises der plattierungen hergestellten Ware nicht überschreitet – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet
Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile Herstellen, bei dem der und Zubehör für diese Wert aller verwendeten Instrumente Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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(1) (2) (3) oder (4)
Kapitel 93 Waffen, Munition und Herstellen, bei dem der Teile und Zubehör davon Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 94 Möbel; medizinisch- Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem chirurgisches Mobiliar; alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- Bettzeug und dergleichen; genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- Beleuchtungskörper, rialien derselben Nummer lien 40 % des anderweit weder genannt wie die hergestellte Ware Ab-Werk-Preises der noch inbegriffen; Rekla- hergestellten Ware meleuchten, Leuchtschil- nicht überschreitet der und ähnliche Waren; vorgefertigte Gebäude, ausgenommen: ex 9401 und Möbel aus unedlen Herstellen aus Vormateri- Herstellen, bei dem ex 9403 Metallen, mit nicht alien jeder Nummer, aus- der Wert aller ver- gepolsterten Baumwoll- genommen aus Vormate- wendeten Vormateria- geweben mit einem rialien derselben Nummer lien 40 % des Quadratmetergewicht von wie die hergestellte Ware Ab-Werk-Preises der
300 g oder weniger oder hergestellten Ware
nicht überschreitet Herstellen aus gebrauchs- fertig konfektionierten Baumwollgeweben der Nr. 9401 oder 9403, wenn – ihr Wert 25 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und – alle anderen verwende- ten Vormaterialien Ursprungswaren und in eine andere Nummer als die Nr. 9401 oder
9403 einzureihen sind
9405 Beleuchtungskörper Herstellen, bei dem der
(einschliesslich Schein- Wert aller verwendeten werfer) und Teile davon, Vormaterialien 50 % des anderweit weder genannt Ab-Werk-Preises der noch inbegriffen; Rekla- hergestellten Ware nicht meleuchten, Leuchtschil- überschreitet der und ähnliche Waren, mit festmontierter Licht- quelle, und ihre anderweit weder genannten noch inbegriffen Teilen
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(1) (2) (3) oder (4)
9406 Vorgefertigte Gebäude Herstellen, bei dem der
Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
ex Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unter- Herstellen aus Vormateri- haltungsartikel und alien jeder Nummer, aus- Sportgeräte; Teile und genommen aus Vormate- Zubehör davon, ausge- rialien derselben Nummer nommen: wie die hergestellte Ware
9503 anderes Spielzeug; Herstellen
massstäglich verkleinerte – aus Vormaterialien Modelle und ähnliche jeder Nummer, ausge- Modelle zur Unterhal- nommen aus Vormate- tung, auch angetrieben; rialien derselben Puzzles aller Art Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 9506 Golfschläger und Teile Herstellen aus Vormateri- davon alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Rohformen zum Herstellen von Golf- schlägern verwendet werden
ex Kapitel 96 Verschiedene Waren, Herstellen aus Vormateri- ausgenommen: alien jeder Nummer, aus- genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware ex 9601 und Waren aus tierischen, Herstellen aus bearbeite- ex 9602 pflanzlichen und minera- ten Vormaterialien der lischen Schnitzstoffen selben Nummer ex 9603 Besen und Bürsten, Herstellen, bei dem der einschliesslich solcher, Wert aller verwendeten die Teile von Maschinen, Vormaterialien 50 % des Apparaten oder Fahrzeu- Ab-Werk-Preises der gen sind; mechanische hergestellten Ware nicht Besen ohne Motor, zum überschreitet Handgebrauch, Pinsel und Wedel; Pinselköpfe; Tampons und Roller zum
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(1) (2) (3) oder (4)
Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen, ausgenommen Reisigbe- sen und dergleichen sowie Bürsten und Pinsel aus Marder- oder Eichhörn- chenhaar
9605 Reisezusammenstellungen Jede Ware in der Waren-
(Necessaires) von Waren zusammenstellung muss zur Körperpflege, zum die Regel erfüllen, die Nähen, zum Reinigen anzuwenden wäre, wenn von Schuhen oder Beklei- sie nicht in der Warenzu- dungen sammenstellung enthalten wäre. Jedoch dürfen Waren ohne Ursprungs- eigenschaft mitverwendet werden, wenn ihr Ge- samtwert 15 % des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet
9606 Knöpfe und Druckknöpfe; Herstellen
Knopfformen und andere – aus Vormaterialien Knopf- oder Druckknopf- jeder Nummer, ausge- teile; Knopfrohlinge nommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die her- gestellte Ware und – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
9608 Kugelschreiber; Schreiber Herstellen aus Vormateri-
und Markierstifte, mit alien jeder Nummer, aus- Filzspitze oder anderen genommen aus Vormate- poröser Spitzen; Füllfe- rialien derselben Nummer derhalter und andere wie die hergestellte Ware. Füllhalter; Durchschreib- Jedoch können Schreibfe- stifte; Füllstifte; Federhal- dern oder Schreibfeder- ter, Bleistifthalter und spitzen derselben Num- ähnliche Waren; Teile mer verwendet werden (einschliesslich Kappen und Klipse) dieser Waren, ausgenommen Waren der Nr. 9609
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(1) (2) (3) oder (4)
9612 Farbbänder für Schreib- Herstellen
maschinen und ähnliche – aus Vormaterialien Farbbänder, mit Tinte jeder Nummer, ausge- oder anders für Abdrucke nommen aus Vormate- präpariert, auch auf rialien derselben Spulen oder in Kassetten; Nummer wie die her- Stempelkissen, auch gestellte Ware und getränkt, auch mit Schachteln – bei dem der Wert aller verwendeten Vormate- rialien 50 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 9613 Feuerzeuge mit piezo- Herstellen, bei dem der elektrischer Zündung Wert aller verwendeten Vormaterialien der Nr. 9613 30 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 9614 Tabakpfeifen, einschliess- Herstellen aus Pfeifenroh- lich Pfeifenköpfe formen
Kapitel 97 Kunstgegenstände, Herstellen aus Vormateri- Sammlungsstücke und alien jeder Nummer, aus- Antiquitäten genommen aus Vormate- rialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware
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Anhang 3 (Art. 34)
Rechnungserklärung
Die Ursprungserklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wieder- gegeben ist, ist nach den Fussnoten auszustellen. Die Fussnoten müssen nicht wie- dergegeben werden.
Französische Fassung: L’exportateur des produits couverts par le présent document (autorisation douanière n° ...94) déclare que, sauf indication claire du contraire, ces produits ont l’origine préférentielle ...95 selon les règles d’origine du Système généralisé de préférences tarifaires de la Suisse.
Englische Fassung: The exporter of the products covered by this document (customs authorization No ...96) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of preferential ...97 origin according to the rules of origin of the Generalized System of Preferences of Switzerland.
(Ort und Datum)98 (Unterschrift des Exporteurs und Name des Unterzeichneten in Druckschrift)99
94 Wird die Erklärung auf der Rechnung von einem ermächtigten Exporteur im Sinne von Artikel 34 ausgestellt, so ist die Bewilligungsnummer des ermächtigten Exporteurs an dieser Stelle einzutragen. Wird die Erklärung auf der Rechnung nicht von einem ermächtigten Exporteur ausgestellt, so können die Wörter in Klammern weggelassen oder der Raum leer gelassen werden. 95 Der Ursprung der Waren ist anzugeben, also der schweizerische Ursprung oder derjenige des begünstigten Landes. 96 Wird die Erklärung auf der Rechnung von einem ermächtigten Exporteur im Sinne von Artikel 34 ausgestellt, so ist die Bewilligungsnummer des ermächtigten Exporteurs an dieser Stelle einzutragen. Wird die Erklärung auf der Rechnung nicht von einem ermächtigten Exporteur ausgestellt, so können die Wörter in Klammern weggelassen oder der Raum leer gelassen werden. 97 Der Ursprung der Waren ist anzugeben, also der schweizerische Ursprung oder derjenige des begünstigten Landes. 98 Diese Angaben können entfallen, wenn sie in der Rechnung selbst enthalten sind. 99 Für ermächtigte Exporteure entfällt die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift.
Ursprungsregelnverordnung AS 2004
Anhang 6 (Art. 12 Abs. 3)
Verzeichnis der Regionalzusammenschlüsse, denen die Schweiz die regionale Kumulierung gewährt
Bezeichnung des Regional- Mitgliedländer des Regionalzusammenschlusses zusammenschlusses
Assoziation der südostasiati- Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, schen Länder (ASEAN) Philippinen, Thailand, Vietnam
Den ASEAN Mitgliedländern Brunei und Singapur wird die regionale Kumulierung nicht mehr gewährt, da sie nicht mehr begünstigte Länder sind.