AS 2004 3319
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Änderung vom 23. Juni 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Der Anhang der Verordnung vom 30. Juni 19931 über die Durchführung von statisti- schen Erhebungen des Bundes wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Änderung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
23. Juni 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 431.012.1
2004-0831 3319
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Anhang
Bundesamt für Statistik, Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) Erhebungsgegenstand: Ausgewählte Angaben aus Personen- registern über Bestand und Bewe- gungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Umwandlung des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Bevölkerung sowie der nichtständigen ausländi- schen Bevölkerung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung2, Bundesamt für Flüchtlinge, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden Besondere Bestimmungen: Keine
2 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde gemäss Art. 4a der Publikations-
verordnung vom 15. Juni 1998 (SR 170.512.1) angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Erlass vorgenommen.
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Geburten Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Geburten Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des Bundesamtes für Statistik: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewe- gung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen), ohne: Registeridentifikationsangaben Zusätzliche Angaben: Geschäftsfall- nummer, Personenidentifikations- nummer, Meldung an das Bundesamt für Flüchtlinge (ja/nein), Gestations- alter (bei Totgeborenen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Hebammen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt auf dem Papierweg vom Arzt bzw. von der Hebamme via Zivilstandsamt direkt an das Bundes- amt für Statistik.
2. Rückfragen von Statistikstellen,
Forschern oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt weiterleiten. Für medizinische Forschungen dürfen die Erhebungs- papiere der Totgeborenen in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung auf- bewahrt werden.
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Anerkennungen und Feststellungen der Vaterschaft Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellun- gen der Vaterschaft Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des Bundesamtes für Statistik: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewe- gung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen), ohne: Registeridentifikationsangaben Zusätzliche Angaben: Geschäftsfall- nummer, Personenidentifikations- nummer, Meldung an das Bundesamt für Flüchtlinge (ja/nein) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Auf- sichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Adoptionen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Adoptionen Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des Bundesamtes für Statistik: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewe- gung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen) Zusätzliche Angaben: Geschäftsfall- nummer, Personenidentifikations- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Heiraten Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Heiraten Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des Bundesamtes für Statistik: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewe- gung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen), ohne: Registeridentifikationsangaben Zusätzliche Angaben: Geschäftsfall- nummer, Personenidentifikations- nummer, Meldung an das Bundesamt für Flüchtlinge (ja/nein) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Scheidungen, Trennungen, Ungültigerklärungen von Ehen und Klageabweisungen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Scheidungen, Trennungen, Ungültig- erklärungen von Ehen und Klageabweisungen Erhebungsgegenstand: Angaben gemäss Dokument des Bundesamtes für Statistik: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen an das Bundes- amt für Statistik) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Gerichte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Todesfälle und Todesursachen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Todesfälle und Todesursachen Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des Bundesamtes für Statistik: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungs- bewegung (Wegleitung für das Erstellen der Statistikmeldungen), ohne: Registeridentifikationsangaben Zusätzliche Angaben: Geschäftsfall- nummer, Personenidentifikations- nummer, Meldung an das Bundesamt für Flüchtlinge (ja/nein) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundes- stellen, kantonale Aufsichts- behörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Todesursachen erfolgt auf dem Papierweg vom Arzt via Zivilstandsamt direkt an das Bundesamt für Statistik.
2. Stehen Todesfälle im Zusammen-
hang mit einer übertragbaren Krank- heit, die gemäss Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1) der Auskunfts- oder Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das Bundesamt für Statistik in Abweichung zu Artikel 8 dem Bundesamt für
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Gesundheit3 die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das Bundesamt für Gesundheit darf die Personendaten nicht weitergeben. Es vernichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.
3. Für die medizinische Forschung
dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung auf- bewahrt werden.
4. Rückfragen von Statistikstellen,
Forschern oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt weiterleiten.
3 Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom 19. Dez. 1997. Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
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Bundesamt für Statistik, Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz: Streichen
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Statistik der Wanderungen der schweizerischen Wohnbevölkerung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Soziodemografische Biografien Erhebungsgegenstand: Zusammenführen der Daten auf anonymer Personenbasis der eid- genössischen Volkszählungen und der Zivilstandsereignisse gemäss den Erhebungen der natürlichen Bevölkerungsbewegung ein- schliesslich Zusammenführen der beiden Datenquellen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich bzw. alle 10 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
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Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung, Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen Erhebungsorgan: Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Lohnentwicklung auf Grund von Unfall- meldungen Erhebungsgegenstand: Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Ver- sicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburts- datum, Zivilstand, Staatsangehörig- keit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeits- vertrages) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Versicherer der Branche Unfall- versicherung Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Statistik (verantwort- lich für die Erstellung der Statistik) Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Mietpreise, Strukturerhebung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Mietpreise, Strukturerhebung Erhebungsgegenstand: Mietpreise und Strukturdaten von Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe zur Ermittlung gesamtschweizerischer und regionaler Resultate Befragte: Hauseigentümer, Vermieter, Mieter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Baupreisindex Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerischer Baupreisindex Erhebungsgegenstand: Produzentenpreise der wesentlichen Bauleistungen der wichtigsten Bau- werkstypen im Hoch- und Tiefbau, gesamtschweizerische und regionale Resultate Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmungen, Banken, Versiche- rungen, Architekten und Ingenieure Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Halbjährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Bauwirtschaft Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik Erhebungsgegenstand: Angaben über Produktion, Aufträge, Umsätze und Fertigwarenlager Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft Besondere Bestimmungen: Keine
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Einkommens- und Verbrauchserhebung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, CH-SILC) Erhebungsgegenstand: Einkommens- und Vermögenssitua- tion von privaten Haushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zur sozialen Ausschliessung und zu den Lebensbedingungen, weitere sozio- demografische und -ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslagen der Haushalte und deren Mitglieder, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haus- halten, telefonische Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Steuererhebung bei den Steuer- behörden Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus dem Vorjahr wieder verwendet werden.
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Bundesamt für Statistik, Hotelstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Beherbergungsstatistik Erhebungsgegenstand: Logiernächte der Gäste nach Wohn- sitzländern; Beherbergungskapazität Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung bei Betrieben bzw. bei deren Besitzern und Leitern Befragte: Besitzer und Leiter von Hotels, Kurbetrieben, Zelt- und Wohn- wagenplätzen, Touristen- und Massenlagern, Unterkünften für organisierte Gästegruppen und Jugendherbergen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, touristische Organisationen, Verbände Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Eisenbahnrechnung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Eisenbahnrechnung Erhebungsgegenstand: Ausgaben und Einnahmen sowie Anlage- und Abschreibungsrechnun- gen der Bahnunternehmen, aufgeteilt nach den Sparten Verkehr und Infrastruktur Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Bahnunternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Eisenbahnrechnung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Mikrozensus Verkehr Erhebungsgegenstand: Von der Wohnbevölkerung benutzte Verkehrsmittel und zurückgelegte Strecken, aufgeteilt nach Fahrt- zwecken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Privathaushalte und Personen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: 1974–1994/2000 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Kofederführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Sport, Eidgenössische Technische Hochschulen, Kantone und Regionen, private Auftrags- nehmer Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Mikrozensus Verkehr streichen nach: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Filmstatistik (SFS)
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Mikrozensus Verkehr Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Touristische Transportanlagen der Schweiz Erhebungsgegenstand: Technische Angaben von eid- genössisch konzessionierten Seil- bahnen sowie von kantonalen Seil- bahnen und Skiliften Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Interkantonales Konkordat Seil- bahnen und Skilifte IKSS, Thun, eidgenössisch konzessionierte Seil- bahnunternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1978 Periodizität: Alle fünf bis zehn Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Raumentwicklung Besondere Bestimmungen: Keine
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Touristische Transportanlagen der Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Alpen- und grenzquerender Personenverkehr Erhebungsgegenstand: Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenz- übergängen der Schweiz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobeerhebung Befragte: Führer von Personenwagen, Zugrei- sende Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1996 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Eidgenössische Zoll- verwaltung, SBB, Kantone, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Keine
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Alpen- und grenzquerender Personenverkehr Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Periodische Erhebung der Fahrleistungen Erhebungsgegenstand: Fahrleistungsdaten des privaten Strassenverkehrs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe Befragte: Ablesung der Kilometerzähler bei den Fahrzeugen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1995 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Strassenverkehrsämter, Bundesamt für Raumentwicklung Besondere Bestimmungen: keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der sozial- medizinischen Institutionen Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, Ein- richtung und Ausstattung; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Patienten; Betriebsrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Invaliden und Sucht- kranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem Bundesamt Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Daten werden nach den Artikeln 49–51, 53–56, 58 und 59 des Krankenversicherungs- gesetzes (SR 832.10), nach Artikel
30 der Verordnung vom 27. Juni
1995 über die Krankenversicherung
(SR 832.102) und nach den Artikeln
14 und 15 der Verordnung vom
3. Juli 2002 über die Kosten- ermittlung und die Leistungs- erfassung in der Kranken- versicherung (SR 832.104) für Aufsichts- und Kontrollaufgaben des Bundesamtes für Gesundheit4 verwendet.
4 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde gemäss Art. 4a der Publikations-
verordnung vom 15. Juni 1998 (SR 170.512.1) angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
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Bundesamt für Statistik, Krankenhausstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Krankenhausstatistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Ein- richtung und Ausstattung, Aus- bildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Leistungen; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und Patienten; Kostenträgerrechnung und Investitionsrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem Bundesamt Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Daten werden nach den Artikeln 49–51, 53–56, 58 und 59 des Krankenversicherungs- gesetzes (SR 832.10), nach Artikel
30 der Verordnung vom 27. Juni
1995 über die Krankenversicherung
(SR 832.102) und nach den Artikeln 13 und 15 der Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kosten- ermittlung und die Leistungs- erfassung in der Kranken- versicherung (SR 832.104) für Aufsichts- und Kontrollaufgaben des Bundesamtes für Gesundheit verwendet.
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Bundesamt für Statistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnosen- und Operationscodes stationär behandelter Patienten (stationäre und teilstationäre Patientinnen und Patienten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem vierstelligen Code der Inter- nationalen Klassifikation der Krank- heiten (ICD), 10. Revision, die diagnostischen und operativen Ein- griffe nach dem vierstelligen Code der schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operations- klassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.
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Bundesamt für Statistik, Statistik diagnosebezogener Fallkosten Erhebungsorgan Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik diagnosebezogener Fallkosten Erhebungsgegenstand: Sozialdemografische Merkmale, Angaben über die Hospitalisation, Diagnosen- und Operationscodes, fakturierter Betrag, Anzahl Leistungen nach TARMED-Position von stationär, teilstationär oder ambulant behandelten Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Verbände des Gesundheitswesens Besondere Bestimmungen: Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem vierstelligen Code der Internationa- len Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die diagnosti- schen und operativen Eingriffe sind nach dem vierstelligen Code der schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operations- klassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.
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Bundesamt für Statistik, Personen in Ausbildung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Personen in Ausbildung Erhebungsgegenstand: Schülerinnen, Schüler, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach Berufsbildungsgesetz, SR 412.10), Zertifikate. Merkmale: schulische, soziodemografische Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen, Verbände Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Verbände Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Kompetenzmessungen bei den 15-Jährigen (PISA: «Programme for International Student Assessment») Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Kompetenzmessungen bei den 15-Jährigen (PISA: «Programme for International Student Assessment») Erhebungsgegenstand: Leistungsprofil der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler; Fähigkeiten und Kenntnisse in fach- spezifischen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) und fachüber- greifenden Kompetenzfeldern Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Schülerinnen und Schüler, Schulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2000 Periodizität: Alle drei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Erziehungsdirektorenkonferenz, regionale Koordinationszentren, Kantone, Schulen, Befragungs- institute Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der Maturitäten und Lehrerpatente Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Maturitäten und Lehrerpatente Erhebungsgegenstand: Durch die Gymnasien und die Berufsmaturitätsschulen, die Schweizerische Maturitätskommis- sion und die Schweizerische Berufsmaturitätskommission in der Schweiz ausgestellte Maturitäts- zeugnisse, durch die Lehrerseminare ausgestellte Lehrerpatente Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Gymnasien, Berufsmaturitäts- schulen, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft für die Schweizerische Maturitätskommission, die Schweizerische Berufs- maturitätskommission, Lehrer- seminare und Institutionen der Lehrkräfteausbildung Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Statistik der Maturitäten und Lehrerpatente Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Bildungsabschlüsse Regionale Koordinationszentren, Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (Lehrabschlüsse, Abschlüsse an Handels- und Diplommittelschulen) sowie Abschlüsse auf der Tertiärstufe (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen, Verbände Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Schulen, Verbände Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Schweizerische Studierendendatei Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Studierendendatei Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen (inkl. Fachhochschulen) immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Hochschulen (inkl. Fachhoch- schulen), universitäre und extrauni- versitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Semesterweise für die Studenten, laufend für die Prüfungen Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatri- kulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; Hoch- schule; Studiensemester; Studien- kategorie, Studienstufe und Studien- gang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studien- gang, in dem sie abgelegt wurde;
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Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtanzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studien- berechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person.
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Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Erhebung bei den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen zum Übergang vom Studium in den Beruf Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizeri- schen Register der Studierenden SHIS Befragte: Studierende der Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: 2005 Periodizität: Einmalige Erhebung Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Erhebung über Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung über Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen Erhebungsgegenstand: Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung ein- gesetzte finanzielle und personelle Mittel Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Privatunternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen Besondere Bestimmungen: Keine
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Bundesamt für Statistik, Erhebung über Forschung und Entwicklung im Tertiärsektor Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung über Forschung und Entwicklung in den Hochschulen Erhebungsgegenstand: Von den Hochschulen für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Universitäre Hochschulen (kantonale Universitäten, ETH), Fachhoch- schulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Einfügen nach: Bundesamt für Gesundheit, Nationale Methadonstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Bezeichnung der Erhebung: Erhebung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Thema «Cannabis» Erhebungsgegenstand: Einstellungen und Erwartungen von Jugendlichen zum Gebrauch, zur Verfügbarkeit und zu den Risiken von Cannabis Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung, Longitudi- nalstudie (Kohortendesign) Befragte: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 und 29 Jahren Auskunftspflicht: Fakultativ Zeitpunkt der Durchführung: 2004 und 2007 Periodizität: – Mitwirkende bei der Durchführung: Private Forschungsinstitute, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogen- probleme Besondere Bestimmungen: Keine
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Bundesamt für Sport, Statistik über die körperliche Leistungsfähigkeit der Stellungspflichtigen Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Bezeichnung der Erhebung: Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung Erhebungsgegenstand: Auswertung der Prüfung der Stellungspflichtigen nach Disziplinen und Regionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Stellungspflichtige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Aushebungsorgane Besondere Bestimmungen: Keine
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Einfügen nach: Bundesamt für Sport, Statistik über die körperliche Leistungsfähigkeit der Stellungspflichtigen Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Bezeichnung der Erhebung: Observatorium Sport und Bewegung Schweiz Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Statistikverbund Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: 2004–2007 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Lamprecht & Stamm Sozial- forschung und Beratung AG Besondere Bestimmungen: Keine
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Einfügen nach: Bundesamt für Justiz, Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Erhebungsorgan: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen Bezeichnung der Erhebung: Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz Erhebungsgegenstand: Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Aufsichtsbehörden im Zivilstands- wesen, Zivilstandsämter, Bundesamt für Statistik Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Bundesamt für Landwirtschaft (Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik FAT), Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft (Agroscope FAT Tänikon, Eidgenössische Forschungs- anstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik) Bezeichnung der Erhebung: Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsergebnisse und Zusatzinformationen von Landwirt- schaftsbetrieben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Landwirtschaftsbetriebe Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Landwirtschaftliche Buch- und Treuhandstellen, Partner gemäss Zusammenarbeitsvertrag Besondere Bestimmungen: Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen der zentralen Auswertung von landwirtschaftlichen Buch- haltungsdaten (Zusammenarbeits- vertrag)
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Bundesamt für Landwirtschaft, Obstkulturen der Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Bezeichnung der Erhebung: Obstkulturen der Schweiz Erhebungsgegenstand: Bewirtschafter, Standort, Arten, teilweise Sorten, Pflanzjahr, Flächen, Anzahl Bäume und Pflanz- abstände Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit Befragte: Kantone bzw. Kantonale Zentral- stellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Anfang Januar bis Ende August Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Bundesamt für Landwirtschaft, Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Bavendorfer Methode) Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Bezeichnung der Erhebung: Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Bavendorfer Methode) Erhebungsgegenstand: Hauptsorten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichproben mittels Feldbeobachtun- gen, Beurteilung der Fruchtbehangs- dichten und Fruchtgrössenbestim- mung, Prognoseerstellung mit der Statistik «Obstkulturen der Schweiz» Befragte: Kantonale Zentralstellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Juni/Juli Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Farm Software GmbH Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.
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Bundesamt für Raumentwicklung, Touristische Transportanlagen der Schweiz: Streichen
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Bundesamt für Raumentwicklung, Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung Bezeichnung der Erhebung: Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene Erhebungsgegenstand: Anzahl schwere Strassengüterfahr- zeuge und technische Merkmale; Herkunft, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Transport im Huckepackverkehr Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Manuelle Zählung während
15 Tagen; repräsentative Stichprobe
von schweren Strassengüterfahr- zeugen während etwa 120 Tagen (repräsentative Haupterhebung) Befragte: Fahrzeugführer Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1979 Periodizität: Jährlich (manuelle Zählung); alle fünf Jahre (repräsentative Haupt- erhebung) Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Statistik, Schweizerische Bundesbahnen, Kantone, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Raumentwicklung, Alpen- und grenzüberquerender Personenverkehr: Streichen
Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2004
Bundesamt für Raumentwicklung, Periodische Erhebung der Fahrleistungen Streichen
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Bundesamt für Zivilluftfahrt, Luftverkehrsstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Zivilluftfahrt Bezeichnung der Erhebung: Luftverkehrsstatistik Erhebungsgegenstand: Bewegungen aller Luftfahrzeuge, Passagiere, Fracht und Post nach Herkunft und Bestimmung, Flug- unternehmen, Infrastruktur und Flugzeuge Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Behörden der Flughäfen und Flug- plätze, Flugplatzbetreiber und Unter- nehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Statistik Besondere Bestimmungen: –