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AS 2004 363

Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien

Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien

vom 14. März 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20012 zur Aussenwirtschaftspolitik

2000 enthaltene Botschaft,

beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Abkommen vom 19. Juni 2000 zwischen den EFTA-Staaten und der Repu- blik Mazedonien, samt Verständigungsprotokoll; b. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien über Abmachungen im Agrarbereich.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 7. März 2001 Ständerat, 14. März 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

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