AS 2004 903
Bundesbeschluss über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik
Bundesbeschluss über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik
vom 11. Dezember 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 3. September 20032 über zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1
1 Die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 mit dem
Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 8. Dezember 2003 Ständerat, 11. Dezember 2003 Der Präsident: Max Binder Der Präsident: Fritz Schiesser Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz