AS 2006 1199
Vertrag zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reich über die Regelung der Fürsorge für alleinstehende Frauen
Vertrag zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reich über die Regelung der Fürsorge für alleinstehende Frauen
SR 0.854.913.62; BS 14 126
Kündigung Durch eine am 22. September 2005 vom Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Note hat der Bundesrat den am 19. März 1943 abgeschlossenen Vertrag zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reich über die Regelung der Fürsorge für alleinstehen- de Frauen gekündigt. In Abweichung von Artikel 3 hat die Schweiz vorgeschlagen, dass die Kündigung des Vertrags auf den 31. März 2006 wirksam werden soll. Deutschland hat sich damit einverstanden erklärt. Die Aufhebung des Vertrags wird daher auf den 31. März 2006 wirksam.
2005-2390 1199
Regelung der Fürsorge für alleinstehende Frauen. Vertrag mit Deutschland AS 2006