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AS 2006 1703

Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister

Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister (FKRV)

vom 29. März 2006

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 56 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) sowie die Artikel 7 Absatz 2, 16 Absatz 2 und 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19922 über den Datenschutz (DSG), verordnet:

Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb des zentralen Fahrtschreiber- kartenregisters (FKR) zum digitalen Fahrtschreiber.

Art. 2 Zweck und Inhalt des FKR 1 Das FKR dient der Erteilung von Fahrtschreiberkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unter- nehmens- und Kontrollkarten) sowie der Unterstützung der in- und ausländischen Kartenausgabe- und Vollzugsbehörden bei der Kontrolle der Arbeits- und Ruhezei- ten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen.

2 Das FKR enthält die Daten nach Anhang. Es speichert Daten:

a. zum Karteninhaber oder zur Karteninhaberin; b. zum Status der Fahrtschreiberkarten.

3 Der Kartengesuchsteller oder die Kartengesuchstellerin kann beantragen, dass

zusätzlich zu den Daten nach Anhang weitere Daten aufgenommen werden.

Art. 3 Zuständigkeiten und Verantwortung

1 Das Bundesamt für Strassen (Bundesamt) ist zuständig für:

a. die Führung des FKR in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Eidge- nössischen Zollverwaltung (EZV); b. die Generierung der Schlüsselpaare für den Fahrtschreiber und die Fahrt- schreiberkarten;

SR 822.223

2005-2091 1703

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

c. die Überwachung des Sicherheitssystems nach den in der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. September 19983 zur Änderung der Verord- nung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 festgelegten Grundsätzen.

2 Die kantonalen Behörden sind zuständig für die Prüfung, Erfassung und Mutation

der Daten für die Fahrer-, Unternehmens- und Kontrollkarten (Ziff. 1, 2, 6, 7, 8 und

9 Anhang).

3 Die EZV ist zuständig für die Prüfung, Erfassung und Mutation der Daten für die Werkstattkarte (Ziff. 3, 4 und 5 Anhang).

4 Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ist zuständig für:

a. den technischen Betrieb und die Wartung der EDV-Applikation zur Daten- verwaltung des FKR; b. die technische Umsetzung und die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen; c. den technischen Systemunterhalt unter Berücksichtigung der Sicherheitsan- forderungen und des Datenschutzes nach der Verordnung vom 14. Juni

19934 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG);

d. die technische Abwicklung des Datenaustauschs mit ausländischen Regis- tern; e. den Betrieb der nationalen Zertifizierungsstelle; und f. den technischen Betrieb der Clearingstelle für die Abwicklung des Zah- lungsverkehrs. 5 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ist diejenige Behörde verant- wortlich, welche die Daten in das System eingibt.

Art. 4 Zugriffsberechtigung im Abrufverfahren 1 Zugriff auf die vollständigen Daten erhalten nur das Bundesamt sowie die Strafver- folgungs- und -gerichtsbehörden im Rahmen von Verfahren zur Beurteilung von Strassenverkehrswiderhandlungen, und zwar nach folgenden Abfragekriterien: a. persönliche Identifikationsnummer (PIN); b. Registeridentifikation; c. Fahrtschreiberkartennummer; d. Führerausweisnummer; e. Name; f. Name und Geburtsdatum; g. Name und Vorname(n); h. Name, Vorname(n) und Geburtsdatum;

3 ABl. Nr. L 274 vom 9.10.1998, S. 1.

4 SR 235.11

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

i. Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnort; j. Name, Vorname(n) und Wohnort; k. Name und Wohnort.

2 Zugriff nach denselben Abfragekriterien erhalten:

a. die Verkehrspolizeien und die Zollorgane auf die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten nach der Verordnung vom 19. Juni 19955 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führer- innen (ARV 1) und nach der Verordnung vom 6. Mai 19816 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personen- transportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) erforderlichen Daten; b. die EZV sowie die kantonalen Behörden auf jene Daten, für deren Erfassung und Mutation sie nach Artikel 3 Absätze 2 und 3 verantwortlich sind oder die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten nach ARV 1 und ARV 2 oder nach Artikel 102 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 19957 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) notwendig sind, und zwar getrennt nach folgenden Datenbereichen:

1. Fahrer oder Fahrerin (Ziff. 1 und 2 Anhang),

2. Werkstatt (Ziff. 3, 4 und 5 Anhang),

3. Unternehmen (Ziff. 6 und 7 Anhang),

4. Kontrolle (Ziff. 8 und 9 Anhang).

3 Ausländische Behörden erhalten nur Zugriff auf jene Daten, die sie für die Ertei- lung der Fahrerkarten sowie für die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten benöti- gen, und zwar nach folgenden Abfragekriterien: a. Fahrerkartennummer; b. Werkstattkartennummer; c. Führerausweisnummer; d. Ausstellungsbehörde der Karte, Name, Vorname(n), Geburtsdatum; e. Ausstellungsland, Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Heimatort/Geburtsort; f. Ausstellungsland, Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Heimatort/Geburtsort, Führerausweisnummer, Ausstellungsland des Führerausweises.

Art. 5 Datenaustausch mit ausländischen Behörden

1 Zur Prüfung der Einmaligkeit der Fahrerkarte nach Artikel 13b Absatz 4 ARV 18

ist der Datenaustausch mit den entsprechenden ausländischen Behörden zulässig. Personendaten dürfen nur ausgetauscht werden, soweit dies für die Prüfung der Einmaligkeit erforderlich ist.

5 SR 822.221; AS 2006 1689 6 SR 822.222; AS 2006 1701 7 SR 741.41 8 SR 822.221; AS 2006 1689

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

2 Automatisierte Meldungen von ausländischen Behörden über Entzug, Beschädi-

gung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer schweizerischen Fahrtschreiberkar- te müssen vom Bundesamt im FKR bestätigt werden.

Art. 6 Übernahme von Daten aus dem Fahrberechtigungsregister Für die Erteilung der Fahrerkarten greift das FKR im Rahmen der Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 5a Absatz 2 der Verordnung vom 23. August 20009 über das Fahr- berechtigungsregister auf die Daten des automatischen Fahrberechtigungsregister (FABER) zurück. Änderungen von Daten im FABER werden automatisch ins FKR übernommen.

Art. 7 Auskunfts- und Berichtigungsrecht 1 Jede registrierte Person, Werkstatt oder jedes Unternehmen hat das Recht, bei der für die Datenerfassung nach Artikel 3 Absätze 2 und 3 zuständigen Behörde Aus- kunft über die eigenen Daten zu verlangen. Bei Urteilsunfähigen steht das Aus- kunftsrecht auch dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin zu, aber ausschliesslich im Namen und im Interesse der betroffenen Person. Die Aus- kunft verlangende Person hat sich auszuweisen und ein schriftliches Gesuch einzu- reichen.

2 Die Behörde gibt die erfassten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des

Gesuchs schriftlich, unentgeltlich und in Form einer Verfügung bekannt.

3 Personen, Werkstätten oder Unternehmen nach Absatz 1 können verlangen, dass

unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt, ergänzt oder aus dem FKR entfernt werden. Sie müssen das Gesuch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen.

4 Auskunfts- und Berichtigungsgesuche von Privatpersonen, Werkstätten oder

Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland werden vom Bundesamt an die Behörde weitergeleitet, welche die letzte Mutation im FKR vorgenommen hat.

Art. 8 Speichern und Entfernen von Daten, Archivierung

1 Die Daten bleiben im FKR noch während drei Jahren nach Ablauf einer Fahrt-

schreiberkarte verfügbar. Danach sind sie aus dem FKR zu entfernen. 2 Verzichtet eine Person oder ein Unternehmen freiwillig auf eine Fahrtschreiberkar- te oder meldet die zuständige Behörde die Auflösung eines Unternehmens, so wer- den die entsprechenden Daten von den für die Datenmutation des jeweiligen Karten- typs zuständigen Behörden im FKR entsprechend gekennzeichnet. Die Karten verlieren zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung oder der Meldung ihre Gültigkeit. Die Daten werden noch während drei Jahren verfügbar gehalten. Danach sind sie aus dem FKR zu entfernen.

3 Das Bundesamt sorgt dafür, dass die entfernten Daten noch während fünf Jahren

archiviert werden.

9 SR 741.53

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

4 Nicht mehr benötigte oder zur Löschung oder Vernichtung bestimmte Daten und

Akten werden dem Bundesarchiv zur Archivierung angeboten.

Art. 9 Datensicherheit und Protokollierung 1 Für die Gewährleistung der Datensicherheit haben die zugriffsberechtigten schwei- zerischen Behörden die VDSG10 und den Abschnitt über die Informatiksicherheit in der Bundesinformatikverordnung vom 26. September 200311 zu beachten.

2 Im Rahmen der Datenbearbeitung und beim Datenabgleich mit FABER wird vom

System selber protokolliert, welcher Benutzer oder welche Benutzerin wann den aktuellen Datenstand herbeigeführt hat.

Art. 10 Interne Datenschutzkontrolle Die zugriffsberechtigten schweizerischen Behörden treffen die erforderlichen orga- nisatorischen und technischen Massnahmen, damit ihre Daten vor Verlust und gegen jegliche unbefugte Bearbeitung, Kenntnisnahme oder Entwendung geschützt sind.

Art. 11 Bekanntgabe von Daten zu Statistik- oder Forschungszwecken Die Bekanntgabe von im FKR erfassten Daten zu Statistik- oder Forschungszwe- cken richtet sich nach den Bestimmungen des DSG und der VDSG12 sowie nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 199213.

Art. 12 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft.

29. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

10 SR 235.11 11 SR 172.010.58 12 SR 235.11 13 SR 431.01

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

Anhang (Art. 2 Abs. 2)

1 Daten zum Fahrer oder zur Fahrerin

11 Identifikationsdaten

111 vom System zugeteilte Fahrer-Identifikationsnummer

112 persönliche Identifikationsnummer (PIN) nach FABER

113 Ausstellungsbehörde (Kanton)

12 Stammdaten

121 Familienname

122 Geburtsname

123 Vorname(n)

124 Geschlecht

125 Geburtsdatum

126 Sprache, in welcher der Führerausweis ausgestellt ist

127 Heimatort/Geburtsort

128 Nationalität

129 digitalisiertes Passfoto

1210 Datum der Erfassung des digitalisierten Passfotos
1211 digitalisierte Unterschrift
1212 Datum der Erfassung der digitalisierten Unterschrift

13 Adressdaten

131 aktuelle Adresse

14 Kontrollinformationen

141 Datum der Erfassung

142 Benutzer-Identifikation (ID) der Person, welche die Erfassung vorgenom-

men hat

143 Datum der letzten Mutation

144 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

2 Daten zur Fahrerkarte

21 Identifikationsdaten

211 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer

212 persönliche Identifikationsnummer (PIN) nach FABER

213 Ausstellungsbehörde (Kanton)

22 Kartendaten

221 Kartenstatus

222 Sprache, in welcher die Fahrerkarte ausgestellt ist

223 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber

224 Kartennummer (Stammnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)

225 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats

226 Gesuchsdatum

227 Eingangsdatum

228 Ausstelldatum

229 Beginn der Gültigkeitsdauer

2210 Ende der Gültigkeitsdauer

23 Daten zum Führerausweis

231 Ausweisstatus

232 fortlaufende Ausweisnummer

233 Rohkartennummer des Führerausweises

234 ausstellende Behörde des Führerausweises (Kanton oder ausländischer Staat)

24 Kontrollinformationen

241 Datum der Erfassung

242 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

243 Datum der letzten Mutation

244 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

3 Daten zur Werkstatt

31 Identifikationsdaten

311 vom System zugeteilte Werkstatt-Identifikationsnummer

312 Ausstellungsbehörde (EZV)

313 Registeridentifikation

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

32 Stammdaten

321 Name und Sitz der Werkstatt, des Fahrtschreiberherstellers oder des Fahr-

zeugherstellers

33 Bewilligungsdaten

331 Daten zur Zulassungsbewilligung (Art. 102 VTS14)

332 Daten zum Prüfzertifikat (Eichverordnung vom 17. Dez. 198415)

34 Adressdaten

341 aktuelle Adresse der Werkstatt, des Fahrtschreiberherstellers oder des Fahr-

zeugherstellers

35 Kontrollinformationen

351 Datum der Erfassung

352 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

353 Datum der letzten Mutation

354 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

4 Daten zu Werkstatttechniker oder -technikerin

41 Identifikationsdaten

411 vom System zugeteilte Werkstatttechniker-Identifikationsnummer

412 Werkstatt-Identifikationsnummer

413 Ausstellungsbehörde (EZV)

414 Registeridentifikation

42 Stammdaten

421 Familienname

422 Vorname(n)

423 Geschlecht

424 Geburtsdatum

425 Heimatort/Geburtsort

426 Nationalität

43 Bewilligungsdaten

431 Datum des letzten Technikerlehrgangs

44 Adressdaten

441 aktuelle Adresse des Technikers oder der Technikerin

14 SR 741.41 15 SR 941.210

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

45 Kontrollinformationen

451 Datum der Erfassung

452 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

453 Datum der letzten Mutation

454 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

5 Daten zur Werkstattkarte

51 Identifikationsdaten

511 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer

512 Werkstatttechniker-Identifikationsnummer

513 Werkstatt-Identifikationsnummer

514 Ausstellungsbehörde (EZV)

52 Kartendaten

521 Kartenstatus

522 Sprache, in welcher die Werkstattkarte ausgestellt ist

523 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber

524 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)

525 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats

526 Gesuchsdatum

527 Eingangsdatum

528 Ausstelldatum

529 Beginn der Gültigkeitsdauer

5210 Ende der Gültigkeitsdauer

53 Kontrollinformationen

531 Datum der Erfassung

532 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

533 Datum der letzten Mutation

534 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

6 Daten zum Unternehmen

61 Identifikationsdaten

611 vom System zugeteilte Unternehmens-Identifikationsnummer

612 Ausstellungsbehörde (Kanton)

613 Registeridentifikation

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

62 Stammdaten

621 Name und Sitz des Unternehmens

622 Nummer der Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmung

64 Adressdaten

641 aktuelle Adresse des Unternehmens

65 Kontrollinformationen

651 Datum der Erfassung

652 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

653 Datum der letzten Mutation

654 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

7 Daten zur Unternehmenskarte

71 Identifikationsdaten

711 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer

712 Unternehmens-Identifikationsnummer

713 Ausstellungsbehörde (Kanton)

72 Stammdaten

721 Name des Hauptsitzes oder Sitz der Zweigniederlassung des Unternehmens

73 Adressdaten

731 aktuelle Adresse des Unternehmens oder der Zweigniederlassung

74 Kartendaten

741 Kartenstatus

742 Sprache, in welcher die Unternehmenskarte ausgestellt ist

743 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber

744 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)

745 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats

746 Gesuchsdatum

747 Eingangsdatum

748 Ausstelldatum

749 Beginn der Gültigkeitsdauer

7410 Ende der Gültigkeitsdauer

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

75 Kontrollinformationen

751 Datum der Erfassung

752 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

753 Datum der letzten Mutation

754 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

8 Daten zur Kontrollbehörde

81 Identifikationsdaten

811 vom System zugeteilte Kontrollbehörden-Identifikationsnummer

812 Ausstellungsbehörde (Kanton)

813 Registeridentifikation

82 Stammdaten

821 Bezeichnung und Funktion der Kontrollbehörde

83 Adressdaten

831 aktuelle Adresse der Kontrollbehörde

84 Kontrollinformationen

841 Datum der Erfassung

842 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

843 Datum der letzten Mutation

844 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat

9 Daten zur Kontrollkarte

91 Identifikationsdaten

911 vom System zugeteilte Karten-Identifikationsnummer

912 Kontrollbehörden-Identifikationsnummer

913 Ausstellungsbehörde (Kanton)

92 Kartendaten

921 Kartenstatus

922 Sprache, in welcher die Kontrollkarte ausgestellt ist

923 Sprache zur Steuerung der Sprachanzeige am Fahrtschreiber

924 Kartennummer (Stamm- und Laufnummer, Erneuerungs- und Ersatzindex)

925 Identifikationsnummer des Kartenzertifikats

926 Gesuchsdatum

927 Eingangsdatum

Fahrtschreiberkartenregister AS 2006

928 Ausstelldatum

929 Beginn der Gültigkeitsdauer

9210 Ende der Gültigkeitsdauer

93 Kontrollinformationen

931 Datum der Erfassung

932 Benutzer-ID der Person, welche die Erfassung vorgenommen hat

933 Datum der letzten Mutation

934 Benutzer-ID der Person, welche die letzte Mutation vorgenommen hat