AS 2006 1781
Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
vom 8. Juni 2005
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20042, beschliesst:
Art. 1
1 Das Abkommen vom 26. November 2004 zwischen dem Schweizerischen Bundes-
rat und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft wird genehmigt.
2 Der Bundesrat ist ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 7. März 2005 Ständerat, 8. Juni 2005 Die Präsidentin: Thérèse Meyer Der Präsident: Bruno Frick Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz