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AS 2007 3843

AS 2007 3843

Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

SR 0.232.142.21; AS 1977 1780

Beschluss des Verwaltungsrats vom 18. Oktober 2001 In Kraft getreten am 11. September 2001

Originaltext

Art. 1 Die Ausführungsordnung zum EPÜ wird wie folgt geändert:

In Regel 85 EPÜ wird der folgende neue Absatz 5 angefügt: (5) Unbeschadet der Absätze 1–4 kann der Beweis angeboten werden, dass an einem der letzten zehn Tage vor Ablauf einer Frist der Postdienst als Folge eines Kriegs, einer Revolution, einer Störung der öffentlichen Ordnung, eines Streiks, einer Naturkatastrophe oder ähnlicher Ursachen an dem Sitz oder Wohnsitz, dem Ort der Geschäftstätigkeit oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Beteiligten oder seines Vertreters unterbrochen oder im Anschluss an eine solche Unterbre- chung gestört war. Sind solche Umstände dem Europäischen Patentamt nachgewie- sen worden, so gilt ein verspätet eingegangenes Schriftstück als rechtzeitig einge- gangen, sofern der Versand innerhalb von fünf Tagen nach der Wiederherstellung des Postdiensts vorgenommen wurde.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 11. September 2001 in Kraft.

2007-0867 3843

Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen AS 2007

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