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AS 2007 4475

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen1

Abgeschlossen am 7. Dezember 2005 Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Juni 20072 In Kraft getreten mit Montenegro durch Notenaustausch am 11. Juli 2007

SR 0.975.257.3 1 Auf Grund der Unabhängigkeit Montenegros am 3. Juni 2006 ist dieses Abkommen auf die Republik Serbien und die Republik Montenegro getrennt anwendbar. Er wurde von beiden Staaten unabhängig ratifiziert und ist auf Grund seines Artikels 14 für beide Staaten getrennt in Kraft getreten. Der Text des Abkommens ist publiziert unter SR 0.975.268.2; AS 2007 3959. 2 AS 2007 3957

2007-1948 4475

Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abk. mit Montenegro AS 2007

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