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AS 2007 6471

Verordnung über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

Verordnung über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

Änderung vom 14. November 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Preisbeobachtung im Landwirt- schaftsbereich wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken 1 Im Titel und in den Artikeln 1 und 2 Sachüberschrift und Absatz 1 wird der Begriff «Preisbeobachtung» durch «Marktbeobachtung» ersetzt.

2 In

den Artikeln 1, 3 und 4 wird der Begriff «Preisbeobachtungsstelle» durch «Marktbeobachtungsstelle» ersetzt.

Art. 2 Abs. 2

2 Die Marktbeobachtungsstelle bestimmt die einzelnen Waren, deren Marktdaten

beobachtet werden.

Art. 2a Mitwirkung der Marktteilnehmer Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, der Marktbeobachtungsstelle nach deren zeitlichen und gegenständlichen Vorgaben die Marktdaten zu liefern.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

14. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 942.31

2007-1618 6471

Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich AS 2007

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