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AS 2010 3419

Notenaustausch vom 14. Januar 2009 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Notenaustausch vom 14. Januar 2009 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 20101 In Kraft getreten am 22. Juli 2010

Übersetzung2

Mission der Schweiz Brüssel, den 14. Januar 2009 bei der Europäischen Union

Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion H Justiz und Inneres

Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 15. Dezember 2008, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Euro- päischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Schengen- Assoziierungsabkommen), das am 26. Oktober 20043 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden

«In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen- Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsaktes notifiziert: – Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsa- chen verarbeitet werden

SR 0.362.380.041 1 AS 2010 3417

2 Übersetzung des englischen Originaltextes.

3 SR 0.362.31

2009-2052 3419

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. AS 2010 Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI

Dokument des Rates: 9260/08 CRIMORG 71 DROIPEN 43 ENFOPOL 89 DATAPROTECT 23 ENFOCUSTOM 55 COMIX 370 Datum der Annahme: 27.–28. November 2008»4

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungs- abkommens und unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraus- setzungen der Schweiz informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umset- zen wird. Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Schengen-Assoziierungsabkommens wird die Schweiz das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union unver- züglich über die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen infor- mieren. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 15. Dezember 2008 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dieses Abkommen wird zum Zeitpunkt der Information durch die Schweiz über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft treten. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen die in den Artikeln 7 und 17 des Schengen-Assoziierungsabkommens aufgeführt sind. Eine Kopie dieser Note wird der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt. Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

4 ABl. L 350 vom 30.12.2008, S. 60.

Notenaustausch vom 14. Januar 2009 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) | Lexipedia | Lexipedia