AS 2011 3679
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit internationaler Abkommen
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit internationaler Abkommen
Infolge Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 19571 durch Südafrika und Malta sowie des Europäischen Über- einkommens vom 20. April 19592 über die Rechtshilfe in Strafsachen durch Malta, sind folgende Abkommen heute gegenstandslos: Notenaustausch vom 23. Oktober 1978/7. März 19793 zwischen der Schweiz und Südafrika zur Bestätigung der Weitergeltung des Auslieferungsvertrages von 1880 und des Zusatzabkommens von 1934 mit Grossbritannien, zwischen der Schweiz und Südafrika Notenaustausch vom 3. April 1990/28. Januar 19924 zwischen der Schweiz und Malta zur Bestätigung der Weitergeltung des Auslieferungsvertrags vom 26. November 1880 und des Zusatzabkommens vom 19. Dezember 1934 zwischen der Schweiz und Grossbritannien
9. August 2011 Bundeskanzlei