AS 2011 3911
Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister
Verordnung über das Fahrtschreiberkartenregister (FKRV)
Änderung vom 29. Juni 2011
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 29. März 20061 über das Fahrtschreiberkartenregister wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks: Im ganzen Erlass wird der Ausdruck «Bundesamt» durch «ASTRA» ersetzt.
Art. 2 Abs. 3 Aufgehoben
Art. 3 Abs. 1 und 2
1 Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist zuständig für:
a. die Führung des FKR in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zoll- verwaltung (EZV); b. die Generierung der Schlüsselpaare für den Fahrtschreiber und die Fahrt- schreiberkarten; c. die Überwachung des Sicherheitssystems nach den in der Verordnung (EG) Nr. 2135/982; d. die Prüfung, Erfassung und Mutation der Daten der Fahrer- und Unterneh- menskarten (Ziff. 1, 2, 6, 7 und 10 Anhang); e. die Bestätigung der von in- und ausländischen Behörden im automatisierten Verfahren übermittelten Statusinformationen.
2 Die eidgenössischen und kantonalen Behörden sind zuständig für die Prüfung,
Erfassung und Mutation der Daten für Kontrollkarten (Ziff. 8, 9 und 10 Anhang).
1 SR 822.223
2 Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. Sept. 1998 zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 festgelegten Grundsätzen, ABl. L 274 vom 9.10.1998, S. 1.
2011-1318 3911
Fahrtschreiberkartenregister AS 2011
II Der Anhang wird wie folgt geändert:
Ziff. 113, 213, 612, 713 sowie Ziff. 10
…
113 Ausstellungsbehörde (ASTRA)
…
213 Ausstellungsbehörde (ASTRA)
…
612 Ausstellungsbehörde (ASTRA)
…
713 Ausstellungsbehörde (ASTRA)
…
10 Daten zum Kartengesuch
1011 Emailadresse des Gesuchstellers
1012 Telefonnummer des Gesuchstellers
1013 Faxnummer des Gesuchstellers
III Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.
29. Juni 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
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