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AS 2012 1153

Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen

Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV)

Änderung vom 9. März 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfung wird wie folgt geändert:

Art. 5 Stellungspflichtige sowie Angehörige der Armee und des Zivilschutzes

1 Einer Personensicherheitsprüfung nach dieser Verordnung werden unterzogen:

a. Stellungspflichtige und Angehörige der Armee, die für eine Funktion nach Anhang 2 vorgesehen sind; b. Angehörige des Zivilschutzes, die Zugang zu VERTRAULICH oder GEHEIM klassifizierten Informationen, zu ebenso klassifiziertem Material oder zu Schutzzone 2 oder 3 einer militärischen Anlage haben.

2 Einer Personensicherheitsprüfung nach Artikel 113 Absatz 1 Buchstabe d MG

werden auf Antrag des Führungsstabs der Armee unterzogen: a. alle Stellungspflichtigen; b. alle Angehörigen des Rotkreuzdienstes, die mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet werden; c. Angehörige der Armee, wenn:

1. ernst zunehmende Anzeichen oder Hinweise bestehen, dass diese sich

selbst oder Dritte mit der persönlichen Waffe gefährden könnten, oder

2. Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persön-

lichen Waffe durch sie oder durch Dritte bestehen.

3 Bei Stellungspflichtigen erfolgt die Personensicherheitsprüfung anlässlich der

Rekrutierung.

4 Bestimmungen in völkerrechtlichen Verträgen bleiben vorbehalten.

Art. 10 Abs. 4 Einleitungssatz Betrifft nur den französischen Text.

1 SR 120.4

2011-2763 1153

Personensicherheitsprüfungen AS 2012

Art. 11 Abs. 3 und 4 Einleitungssatz 3 Die Prüfbehörde erhebt die Daten nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben a, b und d BWIS sowie die Daten aus dem nationalen Polizeiindex nach der Polizeiindex- Verordnung vom 15. Oktober 20082.

4 Sie kann zusätzlich die Daten nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben c, e und f

BWIS erheben und von der betreffenden Person verlangen, dass sie das Formular «Weitere Angaben zur Person» ausfüllt, wenn:

Art. 12 Abs. 2 Bst. a Ziff. 4 2 Die erweiterte Personensicherheitsprüfung mit Befragung wird von der Fachstelle PSP BK bei Personen durchgeführt, die: a. vom Bundesrat ernannt werden, ausgenommen sind:

4. die Präsidentinnen und Präsidenten, Richterinnen und Richter sowie

Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der Militär- und Militärappella- tionsgerichte;

II Die Anhänge 1 und 2 werden gemäss Beilage geändert.

III Diese Änderung tritt am 1. April 2012 in Kraft.

9. März 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2 SR 361.4

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Personensicherheitsprüfungen AS 2012

Anhang 1 (Art. 4 Abs. 1)

Funktionen beim Bund, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

Ziff. 2.5, 2.8, 4 und 5

2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz

und Sport

Verwaltungseinheiten Funktionen

GS-VBS Support Chef/in VBS und GS Sekretärinnen/Sekretäre Chef/in VBS und GS Stab Chef/in VBS Chef/in und Stv. – Nachrichtendienstliche sämtliche Aufsicht – Bundesratsgeschäfte sämtliche – Parlamentsgeschäfte sämtliche – Planung / Controlling sämtliche – Inspektorat sämtliche Sicherheitspolitik sämtliche … Dienste GS – Geschäftsverwaltung sämtliche – Informatik + Sicherheit GS Chef/in und Stv. – Sprachdienste sämtliche Personal GS sämtliche …

Nachrichtendienst des Bundes sämtliche (NDB)

Oberauditorat sämtliche

Gruppe Verteidigung …

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Personensicherheitsprüfungen AS 2012

2.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie

und Kommunikation

Verwaltungseinheiten Funktionen

Bundesamt für Energie Abteilungsleiter/innen Sektionschefinnen/Sektionschefs Dienstleiter/innen Mitarbeiter/innen Bundesrats- und Parlaments- geschäfte Mitarbeiter/innen Human Resources Mitarbeiter/innen Finanzen und Controlling Mitarbeiter/innen Informatik Mitarbeiter/innen Safeguards Mitarbeiter/innen Kernenergie und Rohrleitungs- recht Mitarbeiter/innen Notfallschutz Talsperren Mitarbeiter/innen Sekretariat Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Bundesamt für Zivilluftfahrt Mitarbeiter/innen für Security-Fragen Leiter/in Luftfahrtentwicklung Leiter/in Sicherheit Infrastruktur Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit militärische Anlagen betreten müssen

Bundesamt für Strassen Mitarbeiter/innen mit Zugang zu Informationen und Material ab Klassifizierungsstufe VERTRAULICH oder zu militärischen Anlagen ab Schutzzone 2

Bundesamt Leiter/in Frequenzmanagement (FM) für Kommunikation Mitarbeiter/innen Frequenzplanung (FP) Mitarbeiter/innen Frequenzzuteilung (FZ) Mitarbeiter/innen Grundlagen Funk (GF) Mitarbeiter/innen Radiomonitoring (RM) Leiter/in Telecomdienste (TC) Mitarbeiter/innen Festnetzdienste und Grund- versorgung (FG) Leiter/in Radio und Fernsehen (RTV) Rechtsberater/in des Direktors

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Personensicherheitsprüfungen AS 2012

4. Funktionen innerhalb des Bundesstrafgerichts3

Sämtliche, ausgenommen Richter/innen

5. Funktionen innerhalb der Bundesanwaltschaft4

Sämtliche, ausgenommen Bundesanwältin/Bundesanwalt und stellvertretende Bun- desanwältin/stellvertretender Bundesanwalt

3 Liste gemäss Meldung des Bundesstrafgerichts.

4 Liste gemäss Meldung der Bundesanwaltschaft.

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Personensicherheitsprüfungen AS 2012

Anhang 2 (Art. 5 Abs. 1)

Funktionen bei der Armee, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

Ziff. 3 und 10–15

3. Infanterie (Inf)

Formationen Funktionen

Stab Gren Bat sämtliche Offiziere und höheren Unter- offiziere

Gren Stabskp, Gren Kp, Gren Aufkl Kp sämtliche

10. ABC-Abwehrtruppen (ABC Abw Trp)

Formationen Funktionen

KAMIR Ei Det sämtliche Offiziere und höheren Unter- offiziere

ABC Abw Labor, ABC Abw Bat, ABC Abw Ei Kp sämtliche

11. Militärjustiz (MJ)

Formationen Funktionen5

Stab OA sämtliche

MKG sämtliche

MAG sämtliche

Mil Ger sämtliche

5 Truppenrichter/in ist keine Funktion der Militärjustiz.

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Personensicherheitsprüfungen AS 2012

12. Ausbildung und Support (Ausb u Sup)

Formationen Funktionen

sämtliche Betr Det des HQA sämtliche

Betr Det MILAK sämtliche Mann- schaftsgrade und Unteroffiziere

Betr Det LBA, Betr Det LBA Betriebe sämtliche; das VBS kann Ausnahmen vorsehen

13. Stäbe Bundesrat

Formationen Funktionen

Stab BR NAZ sämtliche

14. Sämtliche Formationen

Formationen Funktionen

sämtliche Kdt, Kdt Stv, Chef Ei, Adj und Nof aller Stufen, Gst Of, Truppenrichter/in, Angehörige des Rotkreuzdienstes

15. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund

internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss Bei Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss, richtet sich die Prüfstufe nach den Anforderungen des betreffenden internationalen Abkommens.

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