AS 2012 2897
Beschluss Nr. 1/2012 des Rates zur Änderung der Anlage zum Anhang Q der Konvention Luftverkehr des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA)
Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA) Beschluss Nr. 1/2012 des Rates zur Änderung der Anlage zum Anhang Q der Konvention Luftverkehr
Angenommen am 22. März 2012 In Kraft getreten für die Schweiz am 22. März 2012
Übersetzung1 Der Rat gestützt auf dem Willen der Mitgliedstaaten, die Konvention regelmässig zu aktua- lisieren gemäss Entwicklungen des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum und den Bilateralen Verträgen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, gestützt auf Artikel 53 (3) der Konvention, welcher den Rat die Befugnis erteilt, die Anlage zum Anhang Q der Konvention2 zu ändern, gestützt auf die Empfehlung des Luftverkehrsausschusses in seinem Bericht an den Rat, die Anlage zum Anhang Q der Konvention zu ändern, beschliesst: