AS 2013 1467
Tierseuchenverordnung
Tierseuchenverordnung (TSV)
Änderung vom 8. Mai 2013
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19951 wird wie folgt geändert:
Art. 179 Überwachung Tiere der Rindergattung ab einem nachweislichen oder vermuteten Alter von
48 Monaten sind auf verändertes Prion-Protein zu untersuchen, wenn sie:
a. umgestanden sind; b. nicht zum Zweck der Schlachtung getötet worden sind; c. krank oder verunfallt zur Schlachtung gebracht worden sind.
II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
8. Mai 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 916.401
2013-0723 1467
Tierseuchenverordnung AS 2013
1468