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AS 2013 765

Verordnung des UVEK über die Personensicherheitsprüfungen

Verordnung des UVEK über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-UVEK)

vom 15. Februar 2013

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des UVEK nach Anhang 1

PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

Art. 2 Aktualisierung des Anhangs Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV sind die entsprechenden Änderungen des Anhangs dieser Verordnung innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft.

15. Februar 2013 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard

SR 120.425 1 SR 120.4

2013-0057 765

Personensicherheitsprüfungen. V des UVEK AS 2013

Anhang (Art. 1 Abs. 2)

Funktionen innerhalb des UVEK, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

1. Generelle Funktionen innerhalb des UVEK

Funktionen Prüfstufen

Direktorinnen/Direktoren von Ämtern und deren Stellvertreter/innen 12 Generalsekretär/-in und dessen/deren Stellvertreter/innen 12 Persönliche Mitarbeiter/innen des Departementsvorstehers / der Departementsvorsteherin 11 Informationschef/in des Departementsvorstehers / der Departements- vorsteherin und dessen oder deren Stellvertreter/in 11 Sekretärinnen/Sekretäre des Departementsvorstehers / der Departements- vorsteherin 10 Referentinnen/Referenten 11 Verantwortliche für Datenschutz 10 Verantwortliche für Informationsschutz 10 Verantwortliche für Informatiksicherheit 11 Verantwortliche für Objektschutz 11 Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen 11 Anwender/innen SIBAD 10 Risikomanager/in des Departements 11 Pressesprecher/in 11 Bundesratsweibel/in 10 Bundesratschauffeuse/-chauffeur 10 Mitglieder des Stabs für ausserordentliche Lagen 11

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2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des UVEK

2.1 GS-UVEK

Funktionen Prüfstufen

Chef/in Rechtsdienst 11 Mitarbeiter/innen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle 11 Mitarbeiter/innen des Civil Aviation Safety Office (CASO) 11

2.2 Bundesamt für Energie

Funktionen Prüfstufen

Abteilungsleiter/innen 11 Sektionschefinnen/Sektionschefs 10 Dienstleiter/innen 10 Mitarbeiter/innen Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte 10 Mitarbeiter/innen Human Resources 10 Mitarbeiter/innen Finanzen und Controlling 10 Mitarbeiter/innen Informatik 10 Mitarbeiter/innen Safeguards 11 Mitarbeiter/innen Kernenergie und Rohrleitungsrecht 10 Mitarbeiter/innen Notfallschutz Talsperren 10 Mitarbeiter/innen des Sekretariats der Kommission für nukleare Sicherheit 10 (KNS)

2.3 Bundesamt für Umwelt

– Sektion Landschaftsqualität und Ökosystemleistungen – Sektion Störfall- und Erdbebenvorsorge – Sektion Nichtionisierende Strahlung (NIS)

Funktionen Prüfstufen

Sektionschef/in und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen 11

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2.4 Bundesamt für Zivilluftfahrt

Funktionen Prüfstufen

Mitarbeiter/innen für Security-Fragen 11 Leiter/in Luftfahrtentwicklung 11 Leiter/in Sicherheit Infrastruktur 11 Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit militärische Anlagen betreten müssen 10

2.5 Bundesamt für Strassen

Funktionen Prüfstufen

Mitarbeiter/innen mit Zugang zu Informationen und Material ab Klassifizie- rungsstufe VERTRAULICH oder zu militärischen Anlagen ab Schutzzone 2 10

2.6 Bundesamt für Kommunikation

Funktionen Prüfstufen

Leiter/in Frequenzmanagement (FM) 11 Mitarbeiter/innen Frequenzplanung (FP)* 11 Mitarbeiter/innen Frequenzzuteilung (FZ)* 11 Mitarbeiter/innen Grundlagen Funk (GF)* 11 Mitarbeiter/innen Radiomonitoring (RM)* 11 Leiter/in Telecomdienste (TC) 11 Mitarbeiter/innen Festnetzdienste und Grundversorgung (FG)* 11 Leiter/in Medien und Post (MP) 11 Rechtsberater/in des Direktors 10 * Mitarbeiter/innen mit Zugang zu Informationen und Material ab Klassifizierungsstufe GEHEIM oder zu militärischen Anlagen ab Schutzzone 3

2.7 Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat

Funktionen Prüfstufen

Sämtliche 10

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2.8 Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

Funktionen Prüfstufen

Direktor/in und dessen oder deren Stellvertreter/in 12 Mitglieder der Geschäftsleitung und deren Stellvertreter/innen 11 Berater/in des Direktors / der Direktorin 11 Sektionschefinnen/Sektionschefs 11 Mitarbeiter/innen der Sektion Sicherung 11 Mitarbeiter/innen der Sektion Informatik 11 Mitarbeiter/innen der Sektion probabilistische Sicherheitsanalysen 11 Mitarbeiter/innen der Sektion deterministische Sicherheitsanalysen 11 Restliche Mitarbeiter/innen 10

2.9 ENSI-Rat

Funktionen Prüfstufen

Mitglieder des ENSI-Rats 12 Mitarbeiter/innen des Sekretariats des ENSI-Rats 11

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