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AS 2014 4711

Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (Protokoll von Aarhus)

Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (Protokoll von Aarhus)

SR 0.814.326; AS 2004 1191

Beschluss 2012/6: Änderung von Anhang III des Protokolls von Aarhus Von den Vertragsparteien angenommen am 13. Dezember 2012 In Kraft getreten am 9. Januar 2014

Anlässlich der in Genf abgehaltenen 31. Tagung des Exekutivorgans haben die an- wesenden Vertragsparteien des Protokolls mit Beschluss 2012/6 am 13. Dezem- ber 2012 die folgende Änderung von Anhang III des Protokolls angenommen. Gemäss Absatz 4 des Artikels 13 des Protokolls sind die Änderungen für alle Ver- tragsparteien am 9. Januar 2014 in Kraft getreten.

Übersetzung1 Anhang III wird durch den folgenden Text ersetzt: Anhang III

Beste verfügbare Techniken zur Begrenzung der Emissionen von Schwermetallen und ihren Verbindungen aus den in Anhang II aufgeführten Kategorien von Quellen

1. Mit diesem Anhang soll den Vertragsparteien eine Anleitung zur Ermittlung der

besten verfügbaren Techniken für ortsfeste Quellen gegeben werden, die es ihnen ermöglicht, die Verpflichtungen des Protokolls zu erfüllen. Weitere Beschreibungen und Anleitungen zu solchen besten verfügbaren Techniken sind im Leitfaden enthal- ten, der von den Vertragsparteien an einer Tagung des Exekutivorgans angenommen wurde; sie können bei Bedarf durch eine einvernehmliche Annahme der Vertrags- parteien an einer Tagung des Exekutivorgans aktualisiert werden. 2. Der Begriff «beste verfügbare Techniken» (BVT) steht für die effektivste und am weitesten fortgeschrittene Stufe der Entwicklung von Tätigkeiten und entsprechen- den Verfahren und verweist darauf, dass bestimmte Techniken praktisch dazu geeig- net sind, die Grundlage für Emissionsgrenzwerte (und anderer Genehmigungsaufla- gen) zu liefern, die so beschaffen sind, dass Emissionen und ihre Auswirkungen auf

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2014 4711).

2014-2892 4711

Weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung AS 2014 betreffend Schwermetalle. Protokoll

die Umwelt als Ganzes verhindert und, wo dies nicht praktikabel ist, reduziert wer- den: (a) Der Begriff «Techniken» betrifft sowohl die eingesetzte Technologie als auch die Art und Weise, in der die Anlage geplant, gebaut, in Stand gehal- ten, betrieben und ausser Betrieb gesetzt wird; (b) «verfügbare» Techniken bedeutet, dass sie in einem Massstab entwickelt wurden, der ihre Realisierung in dem relevanten Sektor der Industrie unter wirtschaftlich und technisch tragfähigen Bedingungen bei Berücksichtigung der Kosten und Vorteile erlaubt, unabhängig davon, ob die Techniken inner- halb des Territoriums der fraglichen Vertragspartei angewendet werden oder von dort stammen, solange sie für den Betreiber auf vernünftigem Wege zu- gänglich sind; (c) «beste» heisst am effektivsten im Hinblick auf die Erreichung eines hohen allgemeinen Schutzniveaus der Umwelt als Ganzes.

3. Die Kriterien für die Festlegung der BVT sind wie folgt:

(a) Einsatz abfallarmer Technologien; (b) Verwendung mindergefährlicher Stoffe; (c) Förderung der Rückgewinnung und Verwertung von Stoffen, die im Prozess gebildet und verwendet worden sind, sowie von Abfällen, wo dies zweck- mässig ist; (d) vergleichbare Betriebsprozesse, -einrichtungen oder -methoden, die im industriellen Massstab erfolgreich erprobt worden sind; (e) technologische Fortschritte und Veränderungen bei den wissenschaftlichen Kenntnissen und Erkenntnissen; (f) Art, Auswirkungen und Umfang der betreffenden Emissionen; (g) Inbetriebnahmetermine für neue oder bestehende Anlagen; (h) zur Einführung der besten verfügbaren Technik benötigte Zeitspanne; (i) Verbrauch und Beschaffenheit der in dem Prozess verwendeten Rohstoffe (einschliesslich Wasser) und ihre Energieeffizienz; (j) Notwendigkeit der Verhinderung bzw. Minimierung der Gesamtauswirkun- gen der Emissionen auf die Umwelt und der Risiken für sie; (k) Notwendigkeit der Verhütung von Unfällen und der Minimierung ihrer Fol- gen für die Umwelt; (l) von nationalen und internationalen Organisationen veröffentlichte Informa- tionen. Das Konzept der BVT zielt nicht darauf ab, eine bestimmte Technik oder Technolo- gie vorzuschreiben; es müssen auch die technischen Merkmale der betreffenden Anlage, ihr geografischer Standort und die örtlichen Umweltbedingungen berück- sichtigt werden.

Schwermetalle. Prot.

4. Die Erfahrungen mit neuen Produkten und neuen Anlagen, die mit emissionsar-

men Techniken arbeiten, sowie mit der Nachrüstung vorhandener Anlagen wachsen ständig; dies kann eine Aktualisierung des in Absatz 1 genannten Leitfadens erfor- derlich machen.

Weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung AS 2014 betreffend Schwermetalle. Protokoll

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