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AS 2015 4253

Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion

Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)

Änderung vom 30. Oktober 2015

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:

I Anhang 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über die Hygiene bei der Milchproduktion wird wie folgt geändert:

Ziff. 4, vierter Strich

4 Verfütterung von Schotte und anderen flüssigen Milchnebenprodukten

Bei Verfütterung von Schotte und anderen flüssigen Milchnebenprodukten sind folgende Anforderungen einzuhalten: – Schotte und andere flüssige Milchnebenprodukte sind vor der Verfütte- rung nach den Vorschriften von Anhang 5 Ziffer 31a der Verordnung vom 25. Mai 20112 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten zu erhit- zen.

II Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.

30. Oktober 2015 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset