AS 2017 2655
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie zwischen Annemasse und Genf
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie zwischen Annemasse und Genf
vom 4. Juni 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 20142, beschliesst:
Art. 1
1 Das Abkommen vom 19. März 20143 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat
und der Regierung der Französischen Republik über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie zwischen Annemasse und Genf wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Um die im Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens vorgesehene Massnahme umzuset- zen, gewährt die Schweiz eine exterritoriale Finanzierung durch einen einmaligen Pauschalbetrag von 15,7 Millionen Euro.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 12. März 2015 Ständerat, 4. Juni 2015 Der Präsident: Stéphane Rossini Der Präsident: Claude Hêche Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol