AS 2018 4095
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)
Änderung vom 7. November 2018
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Bei- lage geändert.
II Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.
7. November 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 431.012.1
2018-1917 4095
Statistikerhebungsverordnung AS 2018
Anhang (Art. 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 3, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8a Abs. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2,
12 Abs. 2 und 13n)
Liste der statistischen Erhebungen
Statistiken Nr. 10, 15, 32, 35, 37, 39, 40, 48, 58, 59, 62, 67, 68, 70, 88, 89, 91, 93, 94, 99, 100, 104, 105, 107, 108, 114, 118, 121, 125, 131, 151, 158, 171, 179, 180, 183, 185, 188, 191, 192, 196, 201, 210, 211.
10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statis- tik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Kantonale Krebsregister, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Ange- legenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundesstel- len, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt/von der Ärz- tin direkt an das BFS.
2. Stehen Todesfälle im Zusammen-
hang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Verord- nung vom 29. April 2015 (EpV; SR 818.101.1) über die Bekämp- fung übertragbarer Krankheiten des Menschen der Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung von Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das BAG darf die Personendaten nicht an Dritte weitergeben. Es vernich- tet sie nach Abschluss der Abklä- rungen.
3. Für die medizinische Forschung
dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung von Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
4. Rückfragen von Statistikstellen,
Forschenden oder Forschungs- stellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständi- gen Arzt/die zuständige Ärztin weiterleiten.
5. Die Daten dürfen länger als
30 Jahre in pseudonymisierter
Form aufbewahrt werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration, Altersvorsorge und wei- tere soziodemografische und ökono- mische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und der Haushaltsmitglieder; AHV- Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe beste- hend aus natürlichen Personen, ein- schliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationa- lität, CAWI (Online-Fragebogen) oder CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversiche- rungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), Statistik der Struktur und Demografie von Unter- nehmen (STATENT) Befragte: Personen in Privathaushalten, ZAS und SECO Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, ZAS und SECO Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufein- anderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Perso- nenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsdaten, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Befragte: Unternehmen / ESTV Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen
(Statistics on Income and Living Conditions, SILC) Betrifft nur den italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäf- tigte und weitere Daten über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, die innerbetriebliche Diversifikation, die Mechanisierung, die Ausrüstung, die Bewässerung und die Boden- bearbeitung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Die Landwirtschaftliche Betriebs- zählung setzt sich zusammen aus: a. Strukturerhebung: Vollerhebung bei den Landwirt- schaftsbetrieben, die von der Um- setzung agrarpolitischer und Tier- seuchen-Massnahmen betroffen sind, gestützt auf die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über In- formationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71); b. Ergänzungserhebung: bei allen Landwirtschaftsbetrie- ben, die nicht von der Umsetzung von agrarpolitischen und Tierseu- chen-Massnahmen betroffen sind; c. Zusatzerhebung: Stichprobe zur Erhebung der aus a) und b) nicht verfügbaren Merkmale. Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Betriebs- und Unter- nehmensregister (BUR), Agrarpoliti- sches Informationssystem (AGIS), Tierverkehrsdatenbank (TVD), Zentrale Auswertungen der landwirt- schaftlichen Buchhaltungsergebnisse, landwirtschaftliche Betriebsparame- ter zur Berechnung der Ammoniak- Emissionen Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Auskunftspflicht: Obligatorisch
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
Zeitpunkt der Durchführung: Struktur- und Ergänzungserhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst Periodizität: Strukturerhebung: jährlich Ergänzungserhebung: alle 3 Jahre (2013, 2016, 2019, 2022) Zusatzerhebung: 2013, 2016, 2020 Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft Besondere Bestimmungen: Strukturerhebung: Die Daten werden im Rahmen der Umsetzung der agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen durch die Kantone erhoben. Die Kantone liefern diese Daten bis spätestens am 31. Dezember jedes Kalenderjahres. Ergänzungs- und Zusatzerhebung: Die Daten werden direkt durch das BFS erhoben. Rindvieh-, Wasserbüffel-, Bisons- und Equidenbestände: Die Daten werden direkt aus der Tierverkehrsdatenbank übernommen.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Waldflächen, Holzernte, Pflanzun- gen und Anzahl Beschäftigte für Forstbetriebe und Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald. Forstbetriebe liefern zusätzlich Informationen zu Einnah- men, Ausgaben und Investitionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; bei Betrieben mit einer forstlichen Betriebsabrechnung (standardisierte Kosten-/Leistungs- rechnung für die Forstbranche) werden die notwendigen Informatio- nen direkt aus der entsprechenden Applikation entnommen. Verknüp- fung mit Daten der Schweizerischen Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN) Befragte: Forstbetriebe, Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald sowie Forstdienst Als Forstbetrieb gilt, wer eine mini- male produktive Waldfläche in Hektaren ausweist: Jura ≥ 200 ha, Mittelland ≥ 150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Al- pensüdseite ≥ 500 ha Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Forstdienste (Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförster/innen), Forstbetriebs- leiter/innen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung über das Jahr 2017, Stichproben in den Jahren 2018– 2021 Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichproben- erhebungen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Verband Holzindustrie Schweiz (HIS), Verein Senke Schweizer Holz Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
48. Gütertransporte auf der Strasse
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Schwere Sachentransportfahrzeuge mit Immatrikulation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung auf dem Kor- respondenzweg oder mittels Internet- Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informations- system Verkehrszulassung (IVZ- Register) des Bundesamts für Stras- sen, Daten zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) der Eidgenössischen Zollverwaltung Befragte: Halter/innen von schweren Sachen- transportfahrzeugen mit Immatrikula- tion in der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, ver- fügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/ Klientinnen als Gesamtheit; Angaben zu den einzelnen Angestellten und Klienten/Klientinnen Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März
1994 über die Krankenversicherung
(KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträ- ge (KVG und nicht KVG), Betriebs- ergebnis, Defizitdeckung und Anla- gebuchhaltung, Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt wer- den. Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistun- gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Ab- satz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenver- sicherung [KVV, SR 832.102]). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Arti- kel 59a Absatz 3 KVG zur Verfü- gung gestellt.
59. Krankenhausstatistik
Betrifft nur den französischen Text
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
Betrifft nur den französischen Text
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Empfänger/innen kantonaler und kommunaler bedarfsabhängiger Leistungen; AHV-Versicherten- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung auf Jahresbasis; Ver- knüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinfor- mationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versi- chertenregister (Unique Person Iden- tification, UPI) Befragte: Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bun- desamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft, Staatssekretariat für Migration Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Personen des Flüchtlings- und des Asylbereichs, die Sozialhilfe bezie- hen; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung und Stichprobe; Ver- knüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinfor- mationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versi- chertenregister (Unique Person Iden- tification, UPI) Befragte: Von den Kantonen mit der Aus- richtung der Sozialhilfe beauftragte Organe Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Ein- bis zweimal jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Staatssekretariat für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
70. Bildungsabschlüsse
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufs- maturitäten, Fachmaturitäten, Ab- schlüsse der beruflichen Grundbil- dung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Ab- schlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen, vergleichbare Abschlüsse ohne eidgenössische Anerkennung), sozio- demografische Merkmale der Kandi- dierenden und Diplomierten sowie Angaben zu den Bundesbeiträgen an Kurse zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi- nistrativdaten der Kantone und Bil- dungsinstitutionen sowie des Bundes; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungs- bereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS) Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Schweizerische Matu- ritätskommission (SMK), für die Eidgenössische Berufsmaturitäts- kommission (EBMK), für die eidge- nössischen Prüfungen (Berufs- und höhere Fachprüfungen) und für das Informationssystem für Beiträge an Absolventinnen und Absolventen sowie für Anbieter von vorbereiten- den Kursen Auskunftspflicht: Obligatorisch
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen, Ver- bände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: –
88. Strafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Im Strafregister eingetragene rechts- kräftige Verurteilungen von Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Alle im elektronisch geführten Straf- register-Informationssystem (VOSTRA) eingetragenen Verur- teilungen und nachträglichen Ent- scheide; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), ausschliess- lich zur Bestimmung der Nationa- lität. Befragte: – Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf- bewahrt werden. Erreichen die verurteilten Jugendli- chen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachver- folgung der Entwicklung).
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
89. Jugendstrafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Richter/innen, kantonale Jugendge- richtsbehörden und weitere zustän- dige kantonale Behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Institutionen der Jugend- strafrechtspflege Besondere Bestimmungen: Erreichen die verurteilten Jugendli- chen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachver- folgung der Entwicklung).
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewie- senen Personen ab 18 Jahren; Identi- fikationscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen des Straf- und Mass- nahmenvollzugs Besondere Bestimmungen: Diese Statistik wird mit den erforder- lichen Informationen aus der Strafur- teilsstatistik vervollständigt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Straf- gesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, sozio- demographische Merkmale, Straf- taten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäftigungs- sektoren Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugs- behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden Besondere Bestimmungen: Diese Statistik wird mit den erforder- lichen Informationen aus der Strafur- teilsstatistik vervollständigt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle zu einer unbedingten Freiheits- strafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatz- weise im elektronisch überwachten Strafvollzug verbüssen; Identifi- kationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch über- wachten Strafvollzugs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Vollzugsbehörden, Bun- desamt für Justiz Besondere Bestimmungen: Diese Statistik wird mit den erforder- lichen Informationen aus der Strafur- teilsstatistik vervollständigt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Regis- terharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverord- nung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Gebur- ten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wech- sel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und aus- ländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohn- bevölkerung und der Wohnbevölke- rung am Nebenwohnsitz, Gebäude- koordinaten; AHV-Versicherten- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: kantonale und kommu- nale Einwohnerregister, Informati- siertes Standesregister (Infostar), zentrales Migrationsinformationssys- tem (ZEMIS), Informationssystem Ordipro, Zentrales Versichertenregis- ter (Unique Person Identification, UPI), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.
100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszäh- lungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungspro- gramms nach Artikel 9 der Volks- zählungsverordnung vom 19. Dezem- ber 2008 (SR 431.112.1), Gebäude- koordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: eidgenössisches Ge- bäude- und Wohnungsregister (GWR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Registerinformation des Bundes- amtes für Wohnungswesen (BWO) zum gemeinnützigen Wohnungsbau, Grundbücher Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden, gemeinnützige Bauträger, Grundbuchämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bauämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden, Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) für die Erhebung bei den gemeinnützigen Bauträgern Besondere Bestimmungen: –
4116
Statistikerhebungsverordnung AS 2018
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr:
Mikrozensus Mobilität und Verkehr
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, Wahl des Verkehrsmittels; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, ergän- zende schriftliche Befragung mög- lich; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungs- register (GWR), räumliche Daten (z. B. Distanzen). Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaus- halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kanto- ne und Regionen, private Befra- gungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
105. Omnibus-Erhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-Versicher- tennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
3000 Personen; Mixed-Mode CAWI
(Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung) oder CAWI (Online-Fragebogen); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: April bis Juni Periodizität: nach Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
4118
Statistikerhebungsverordnung AS 2018
107. Erhebung der Umweltschutzausgaben
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung für grosse und reprä- sentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unter- nehmensregisters (BUR) Befragte: Unternehmen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
108. Statistik der Auslandschweizer
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben über Bestand und Bewe- gungen: Aufenthaltsland, Geschlecht, Zivilstand, Alter, Mehrfachbürger- schaft sowie weitere soziodemogra- fische Angaben von im Ausland- schweizerregister geführten Ausland- schweizern/Auslandschweizerinnen via das Informationssystem E-VERA; AHV-Versichertenummer. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) Befragte: Auslandschweizerregister via das Informationssystem E-VERA des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konsularische Direktion des EDA als registerführende Stelle des Aus- landschweizerregisters Besondere Bestimmungen: –
4120
Statistikerhebungsverordnung AS 2018
114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Detaillierte Betriebsangaben über: Waldflächen, Holznutzung, Kosten, Erlöse, Erfolg, Investitionen und Tätigkeiten in Form eines betriebs- wirtschaftlichen Kennzahlenkatalogs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe, elektronische Datenüber- nahme aus analytischer Buchhaltung Befragte: Öffentliche und private Forstbetriebe ab einer minimalen produktiven Waldfläche (Jura ≥ 200 ha, Mittel- land ≥ 150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥ 500 ha) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, Verband WaldSchweiz Besondere Bestimmungen Im Auftrag des BAFU sammelt der Verband WaldSchweiz die Daten und stellt diese dem BFS zu.
4121
Statistikerhebungsverordnung AS 2018
118. Infektionskrankheiten
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Meldungen von klinischen Befunden (ärztliche Diagnosen), von laborana- lytischen Befunden (Testresultate, Typisierung, Resistenzprofile) und von epidemiologischen Befunden (therapieassoziierte Infektionen) zu bestimmten Krankheitserregern mit Angaben zur Person, zur Klinik, zur Diagnostik, zu Erregercharakteristika und zur Epidemiologie Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Ärzte/Ärztinnen, Laboratorien und Spitäler Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonsärztinnen/-ärzte, Nationale Referenzzentren und Bestätigungs- laboratorien Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
121. Sentinella
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Konsultationen bei praktizierenden Ärzten/Ärztinnen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z. B. Grippe, Keuchhusten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym) Befragte: Arztpraxen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institute für Hausarztmedizin der Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm
125. Aufgehoben
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswir- kungen der bundesrätlichen Sportpo- litik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Statistische Analyse Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: 2004–2022 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Lamprecht & Stamm Sozialfor- schung und Beratung AG Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2018
151. Konsumentenstimmungsindex
Erhebungsorgan: Staatssekretariat für Wirtschaft Erhebungsgegenstand: Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; telefo- nisch oder Online-Befragung Befragte: Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
158. Tiergesundheitsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Lebensmittel- sicherheit und Veterinärwesen Erhebungsgegenstand: Auftreten von Seuchenfällen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Seuchenpolizeiliche Organe Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Veterinärämter Besondere Bestimmungen: –
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171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschafts- aktivität und Produktegruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) Besondere Bestimmungen: –
179. Aufgehoben
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180. Güterverkehr mit Lieferwagen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Inländische leichte Sachentransport- fahrzeuge (inklusive leichte Sattel- schlepper); Fahrleistungen (Kilo- meter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Verkehrs, Herkunfts- und Bestim- mungsorte, Fahrtzwecke, Wirt- schaftszweig Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung auf dem Kor- respondenzweg oder mittels Internet- Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informations- system Verkehrszulassung (IVZ- Register) des Bundesamts für Stras- sen, LSVA-Daten der Eidgenössi- schen Zollverwaltung (nur für leichte Sattelschlepper) Befragte: Halter/innen von inländischen leich- ten Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch für gewerbsmässig genutzte Fahrzeuge Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Alle zehn Jahre (erstmals 2013) Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden
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183. Befragung Sport Schweiz
Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwick- lung von Sport und Bewegung, repräsentative Erhebung des Sport- verhaltens und der Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung; Bedeutung des Vereinssports und privater An- bieter, bestehende Sportanlagen und Bewegungsräume; soziodemographi- sche und ökonomische Merkmale. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen (inkl. kantonale Aufstockungen); Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung) Aufstockungsmöglichkeit Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen der ständigen Wohnbevöl- kerung ab 15 Jahren in Privathaus- halten; Zusatzbefragung bei Kindern im Alter von 10-14 Jahren Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: In der Regel Februar bis Juli Periodizität: In der Regel alle sechs Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: BFS; Befragungsinstitute; Lamprecht & Stamm Sozial- forschung und Beratung AG; Bera- tungsstelle für Unfallverhütung; Swiss Olympic, SUVA; Kantone Besondere Bestimmungen: –
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185. Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung
der Ammoniak-Emissionen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Ausgestaltung und Nutzung von Stall-Systemen für verschiedene Tierkategorien; Fütterung der Nutz- tiere; Weidedauer; Art der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung der flüssigen und festen Hofdünger; eingesetzte Mineraldüngermengen. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung bei einer repräsentativen Stichprobe von Landwirtschafts- betrieben, die vom BFS auf der Grundlage der Strukturerhebung gezogen wird. Verknüpfung der Daten durch das BFS mit der Land- wirtschaftlichen Betriebszählung Befragte: Landwirtschaftsbetriebe Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: 2015, 2019 Periodizität: In der Regel alle 5 Jahre. Für die Zwischenjahre wird interpoliert und auf die Landwirtschaftliche Betriebs- zählung (Grund- und Zusatzerhe- bung) des BFS abgestellt. Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, Berner Fachhochschule: Hoch- schule für Agrar-, Forst- und Le- bensmittelwissenschaften (HAFL). Besondere Bestimmungen: Der Bund ist nach Artikel 44 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) ver- pflichtet, Erhebungen über die Um- weltbelastung durchzuführen. Nach Artikel 12 der Luftreinhalte- Verordnung vom 16. Dezember 1985 (SR 814.318.142.1) besteht eine Auskunftspflicht von Anlagebetrei- bern, die Luftverunreinigungen verursachen. Die Schweiz ist nach Artikel 7 des Göteborg-Protokolls (UNECE; SR 0.814.327) verpflichtet, über die Emissionen Bericht zu erstatten.
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188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung
in der Schweiz (act-info)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Eintritte, Austrittsmeldungen, Institu- tionenbefragung, soziodemografische Angaben der Patientinnen/Patienten; Risikoverhalten; konsumierte Sub- stanzen und damit verbundene Prob- leme; soziale Integration Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Zuständige kantonale Behörden; Suchthilfeinstitutionen für Personen mit problematischem Konsum und anderen Abhängigkeiten Auskunftspflicht: Obligatorisch für den Bereich der Substitutionsbehandlungen Freiwillig im Rahmen der Sucht- behandlungen Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Sucht Schweiz; Kantone Besondere Bestimmungen: Artikel 3f und Artikel 29–29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)
191. Aufgehoben
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192. Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Vorsorgliche Anordnungen bezüg- lich Schutzmassnahmen und deren Umsetzung im Falle einer Platzie- rung von Jugendlichen ausser Haus sowie Vollzug von Sanktionen und Schutzmassnahmen, die eine Platzie- rung ausser Haus zur Folge haben; Identifikationscode, soziodemografi- sche Merkmale, Straftaten und Sank- tionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Jugendgerichte und -anwaltschaften sowie weitere zuständige kantonale Behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Institutionen der Jugend- strafrechtspflege Besondere Bestimmungen: Erreichen die verurteilten Jugend- lichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachver- folgung der Entwicklung).
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196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Feindschaft gegenüber muslimischen Personen, Feindschaft gegenüber Personen schwarzer Hautfarbe, Feindschaft gegenüber jüdischen Personen, Diskriminierung, soziode- mografische und sozioökonomische Merkmale; AHV-Versicherten- nummer. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
3000 Personen: Mixed-Mode CAWI
(Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung); Verknüp- fung von Daten aus folgenden Quel- len: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Befragte: Personen der ständigen Wohnbevöl- kerung ab 15 Jahren in Privathaus- halten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: April bis Juni Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der
höheren Berufsbildung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Ausbildung, Ausbildungszufrieden- heit, Finanzierung der Ausbildung, Erwerbssuche nach der Ausbildung, weiterer Erwerbsverlauf unter beson- derer Berücksichtigung der Erwerbs- situation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung / Prüfung, Weiterbildung und berufsbiografi- scher Werdegang, soziodemographi- sche Angaben; AHV-Versi- chertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungs- abschlüsse, Schweizerische Studie- rendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen) Befragte: Kandidaten/Kandidatinnen und Absolventen/Absolventinnen der eidgenössischen Prüfungen und der höheren Fachschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: ein Jahr nach Ausbil- dungsabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Staatssekretariat für Bildung, For- schung und Innovation (SBFI), Höhere Fachschulen (HF), Befra- gungsinstitute
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Besondere Bestimmungen: Die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (E-Mail- Adressen der Absolventen / Absol- ventinnen des ausgewählten Ab- schlussjahrgangs) dürfen von den Ausbildungsstellen und vom Staats- sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekannt gegeben werden.
210. Schweizerische Denkmalstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl, Merkmale, Verteilung und Finanzierung der Baudenkmäler, archäologischen Stätten und Ortsbil- der Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Online-Befragung Befragte: Kantone Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Februar–März Periodizität: Alle 5 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Kantone Besondere Bestimmungen: –
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211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen
(Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Grundkompetenzen (Lesen, Mathe- matik, Problemlösen), soziodemogra- fische und ökonomische Merkmale, Aus- und Weiterbildung, aktueller Arbeitsmarktstatus und Erwerbsbio- graphie, Informationen zur aktuellen und zur letzten Arbeitsstelle, Nut- zung von Kompetenzen im Arbeits- kontext und im Alltag, non-economic Outcomes, soziale und emotionale Kompetenzen, AHV-Versicherten- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; compu- tergestützte persönliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversiche- rungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) Befragte: Wohnbevölkerung ab 15 Jahren Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: September 2021 bis Oktober 2022 Periodizität: 2021/2022 Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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