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AS 2019 4221

Reglement des UVEK über die Organisation, die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage sowie über den Anlagerahmen des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen

Reglement des UVEK über die Organisation, die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage sowie über den Anlagerahmen des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen

Änderung vom 6. November 2019

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet:

I Das Reglement des UVEK vom 27. Januar 20161 über die Organisation, die Grund- sätze und Ziele der Vermögensanlage sowie über den Anlagerahmen des Still- legungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen wird wie folgt geändert:

Titel Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 3 Abs. 2 Aufgehoben

Art. 5 Abs. 1 Bst. g und m sowie 2

1 Die Kommission hat neben den in Artikel 23 SEFV genannten Aufgaben insbe-

sondere folgende Aufgaben: g. Aufgehoben m. Aufgehoben

2 Sie kann weitere Aufgaben, die weder in Artikel 23 SEFV noch in Absatz 1 ge-

nannt werden, an den Kommissionsausschuss übertragen.

Art. 6 Abs. 1 Bst. d Aufgehoben

1 SR 732.179

2019-2847 4221

Organisation, Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage sowie Anlagerahmen AS 2019 des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen. R des UVEK

Art. 7 Bst. f Der Kommissionsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: f. Er übernimmt weitere Aufgaben, die ihm von der Kommission übertragen werden.

Art. 15 Abs. 2 Aufgehoben

Art. 18 Abs. 4

4 Mitglieder der Kommission, der Ausschüsse und der Fachgruppen, welche die

Interessen der Eigentümer vertreten, haben im Falle von Interessenkonflikten bei Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung der vertretenen Eigentümer und dem Stillle- gungs- beziehungsweise dem Entsorgungsfonds oder bei Interessenkonflikten im Zusammenhang mit ihrer Person in den Ausstand zu treten.

Art. 21 Aufgehoben

II Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

6. November 2019 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Simonetta Sommaruga

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