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AS 2020 4077

Verordnung über das Informationssystem Plato

Verordnung über das Informationssystem Plato (Plato-Verordnung)

vom 25. September 2020

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 24. März 20001 über die Bearbeitung von Personendaten im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und auf Artikel 57h Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972, verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung des Informationssystems Plato (Plato) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Art. 2 Zweck des Informationssystems Das Plato dient dem EDA zur Erfüllung seiner Aufgaben, die durch die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) in der Politischen Direktion und durch den Direkti- onsbereich Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe (Direktionsbereich HH/SKH) in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Anwendung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20033 über Mass- nahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und der Verordnung vom 11. Mai 19884 über das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe wahrgenommen werden. Es dient insbesondere: a. der Verwaltung und Administration der Angehörigen des Schweizerischen Expertenpools für zivile Friedensförderung der AMS und des SKH;

SR 235.26

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Plato-Verordnung AS 2020

b. der Rekrutierung von Expertinnen und Experten für die Expertenpools; c. der Planung und Abwicklung von Einsätzen; d. der Erstellung von Arbeitsverträgen; e. der Administration der Schulungen und Weiterbildungen der Expertinnen und Experten; f. der logistischen Bereitstellung von Einsatzmaterial; g. der Erstellung von Statistiken.

Art. 3 Verantwortlichkeiten Die AMS und der Direktionsbereich HH/SKH tragen die Verantwortung für das Plato.

Art. 4 Struktur Das Plato besteht aus einer Anwendungsoberfläche sowie den folgenden, voneinan- der getrennten Datenbanken: a. Datenbank für die Angehörigen des Schweizerischen Expertenpools für zivi- le Friedensförderung; b. Datenbank für die Angehörigen des SKH.

2. Abschnitt: Datenbearbeitung

Art. 5 Bearbeitete Daten

1 Das Plato enthält Daten von Personen nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom

24. März 2000 über die Bearbeitung von Personendaten im Eidgenössischen Depar- tement für auswärtige Angelegenheiten.

2 Welche Daten bearbeitet werden, ist im Anhang aufgeführt.

Art. 6 Herkunft der Daten und Bearbeitungsrechte

1 Die Daten werden von der AMS, vom Personal EDA und vom Direktionsbereich

HH/SKH erfasst. Diese Stellen verfügen für die von ihnen verwalteten Daten über vollständige Bearbeitungsrechte.

2 Die Fachgruppe Rettung SKH im Eidgenössischen Departement für Verteidigung,

Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verfügt über das Leserecht für Daten über Expertinnen und Experten des SKH, die der Fachgruppe Rettung des SKH angehö- ren. 3 Die Einheit für Informatik des EDA verfügt über diejenigen Zugriffsrechte, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.

4 Alle Bearbeitungsrechte werden im Abrufverfahren ausgeübt.

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Plato-Verordnung AS 2020

Art. 7 Bekanntgabe von Daten Dem Krisenmanagementzentrum des EDA und der Konsularischen Direktion kön- nen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Bewältigung von Krisen und Sicherheitsvorfällen sowie der Krisenvorsorge Daten über im Einsatz stehende Expertinnen und Experten übermittelt werden.

Art. 8 Vernichtung von Datensätzen

1 Datensätze von Personen werden spätestens zehn Jahre nach Erreichen des sieb-

zigsten Altersjahrs vernichtet.

2 Datenüber abgewiesene Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens drei

Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.

3 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Archivierungsgesetzgebung des Bun-

des.

Art. 9 Ablage von Dokumenten Im Plato können alle Dokumente zu im System erfassten Personen gespeichert werden.

3. Abschnitt: Betrieb und Zugriffsberechtigungen

Art. 10 Technischer Betrieb und Systemverwaltung

1 Die Einheit für Informatik des EDA ist für den technischen Betrieb des Plato

verantwortlich.

2 Die Systemadministratorin oder der Systemadministrator gehört der Einheit für

Informatik des EDA an. Sie oder er verwaltet das Computersystem, die Datenbanken und die Anwendungen.

3 Je eine Anwendungsverantwortliche oder ein Anwendungsverantwortlicher gehört

der AMS und dem Direktionsbereich HH/SKH an. Sie bilden die Schnittstelle zwi- schen der Systemadministratorin oder dem Systemadministrator und den Benutze- rinnen und Benutzern.

Art. 11 Erteilung der Zugriffsberechtigung

1 Die Anwendungsverantwortlichen erteilen den Benutzerinnen und Benutzern des

Plato die individuellen Zugriffsrechte.

2 Sie überprüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Zugriffsberechtigungen

weiterhin bestehen.

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4. Abschnitt: Datensicherheit

Art. 12 Sorgfaltspflichten

1 Die AMS und der Direktionsbereich HH/SKH sorgen dafür, dass die Daten im

Plato vorschriftsgemäss bearbeitet werden.

2 Sie stellen sicher, dass die Daten richtig, vollständig und nachgeführt sind.

Art. 13 Bearbeitungsreglement Die AMS und der Direktionsbereich HH/SKH erlassen ein Bearbeitungsreglement. Dieses enthält die organisatorischen und technischen Massnahmen zur Gewährleis- tung der Datensicherheit sowie zur Kontrolle der Datenbearbeitung.

Art. 14 Protokollierung

1 Die Zugriffe auf das Plato und die Bearbeitungen werden laufend protokolliert.

2 Die Protokolle werden ein Jahr aufbewahrt.

5. Abschnitt: Inkrafttreten

Art. 15 Diese Verordnung tritt am 1. November 2020 in Kraft.

25. September 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Anhang (Art. 5 Abs. 2)

Im Plato erfasste Personendaten

I. Angaben zur Person

1. Nachnamen

2. Vornamen

3. Geburtsdatum/Alter

4. Zivilstand

5. Geschlecht

6. Geburtsort

7. Heimatort

8. Nationalitäten mit ISO-Code

9. Adressen (Strasse, PLZ, Ort)

10. Land (Name, Postcode, ISO-Code, Telefoncode)

11. Adresstyp

12. Telefonnummern

13. E-Mail-Adresse

14. Anrede

15. Titel

16. Kommunikation

17. Kommunikationstyp

18. Korrespondenzsprache

19. Sprachkenntnisse

20. Sprachdiplome und -zertifikate

21. Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezem-

ber 19465 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

22. Personalnummer

23. Angaben zu Schriften (Datum und Ort des Depots)

24. Beruf und Ausbildung

25. Heutige Tätigkeit

26. Humanitäre Erfahrung

27. Militärischer Rang

5 SR 831.10

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28. Polizeilicher Rang

29. Status (aktiv/passiv) mit Datum und History

30. Status beim VBS

31. HH/SKH-Kategorie

32. HH/SKH-Einsätze (exkl. Mandat / Zentrale DEZA)

33. Anzahl HH/SKH-Einsätze (exkl. Mandat / Zentrale DEZA)

34. davon Einsätze im Soforteinsatzteam (SET) oder in der Rettungskette (RK)

35. Mitglied SET und Funktion

36. Priorität SET

37. Mitglied RK und Funktion

38. Priorität RK

39. Zuständige Stelle

40. Führungsstufe

41. Firma

42. Einsatztyperfahrung

43. Einsatzverfügbarkeit und -einschränkungen

44. Einsatzvorbehalt

45. Begründung Einsatzvorbehalt

46. Facharbeitsgruppe und Position

47. Funktion Fachgruppe und Position

48. Angaben zu Fremdeinsätzen (Firma, Organisation, Jobbeschrieb, Dauer)

49. Weiterbildungsbedarf

50. Angaben zu Kursen (Kursname, Kurstyp, Ort, Teilnahmetyp, Teilnahme-

status)

II. Angaben zum Pass

1. Passtyp

2. Land

3. Passnummer

4. Gültigkeitsdauer

5. Ausstellungsort

6. Ausstellungsdatum

7. Übergabe

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8. Rückgabe

9. Passablage

III. Angaben zur Rekrutierung

1. Interviewdatum

2. Vollbewerbung

3. Rekrutierungstag

4. Tauglichkeitsbestätigung

5. Datum Strafregisterauszug

6. Personensicherheitsprüfung (gültig bis)

7. Aufnahmebestätigung

8. Führerausweis (Kategorie, Datum, Bemerkungen)

IV. Angaben zur Firma

1. Name

2. Adressen (Strasse, Ort, Land)

3. Adresstyp

4. Kommunikation

5. Kommunikationstyp

V. Angaben zur Bezugsperson

1. Namen

2. Vornamen

3. Bezugsart

4. Priorität

5. Teilnahme an Familienmission

6. Adressen (Strasse, PLZ, Ort)

7. Land (Name, Postcode, ISO-Code, Telefoncode)

8. Adresstyp

9. Kommunikation

10. Kommunikationstyp

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VI. Angaben zu Einsatz und Vertrag

1. Einsatz (Bezeichnung, Typ, Subtyp, Form, Dauer, Tage, Ort, HH/SKH, Or-

ganisation, Funktion, Fachgruppe, Land, Kontinent)

2. Vertrag (Typ, Dauer, Nummer, rechtliche Grundlage)

3. Planeinsatz (Typ, Status)

4. Familienmission

5. Einstufung

6. Programmbeauftragter

7. Beschäftigungsgrad

8. Civilian Police (CIVPOL)

9. Stufe Personensicherheitsprüfung

10. Entsende- und Empfängerorganisation

11. Supervisor

12. Selektionsstatus

13. Polizeilicher Grad

14. Zuständigkeit Sicherheit

15. Bewerbungsstatus

16. Material/Gepäck

17. Organisationseinheit/Abteilung/Sektion

18. aktuell im HH/SKH-Einsatz

19. Reiseangaben (Datum, Zeit)

20. Reise inbegriffen

21. unbezahlter Urlaub (von/bis, Anzahl Tage)

22. Ferientage (Anzahl)

23. Unterstellung

24. Personalbereich

25. Angaben zum Lohn (Lohnklasse, Betrag, Zahlungen, Finanzierung, Dienst-

reisekosten-Typ usw.)

26. Anzahl Ferienflüge

27. Zusatztage

28. Entschädigungen und Zulagen

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