AS 2020 441
Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung
Übereinkommen vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung
SR 0.631.24; AS 1995 4685
Geltungsbereich am 29. Januar 2020, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Armenien* 3. Juli 2018 3. Juli 2018 Vietnam 3. April 2019 B 3. Juli 2019 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Der Wortlaut der Vorbehalte gegenüber einzelnen Bestimmungen in den Anlagen kann bei der Oberzolldirektion, Sektion für internationale Angelegenheiten,
3003 Bern, eingesehen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1995 4685, 2006 2121, 2007 1901,
2012 413, 2015 2929 und 2018 969.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2020-0285 441
Vorübergehende Verwendung. Übereink. AS 2020
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