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AS 2021 434

Bundesbeschluss vom 19. Juni 2020 über die Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel

vom 19. Juni 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20202 zur Aussenwirtschaftspolitik 2019 enthaltene Botschaft des Bundesrates, beschliesst:

Art. 1

1 Es werden genehmigt:

a. das Landwirtschaftsabkommen vom 22. November 20183 zwischen der Schweiz und Israel; b. die Änderung vom 21. November 20184 des Protokolls A über landwirt- schaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Abkommen vom 17. Septem- ber 19925 zwischen den EFTA-Staaten und Israel.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen und die Änderung des Protokolls A

zu ratifizieren.

4 AS 2021 436 5 SR 0.632.314.491

2021-1687 AS 2021 434

Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen AS 2021 434 der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungs-erzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel. BB

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 19. Juni 2020 Ständerat, 19. Juni 2020 Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Präsident: Hans Stöckli Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen.6

13. Juli 2021 Bundeskanzlei

6 BBl 2020 5745

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