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AS 2022 774

Verordnung über die militärische Sicherheit (VMS)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. November 20181 über die militärische Sicherheit wird wie folgt geändert:

Art. 11 Abs. 3

3 Er kann zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben im Rahmen von Einsätzen im Ausland mit ausländischen Behörden und Kommandostellen auf bi- und multilateraler Ebene zusammenarbeiten. Regelmässige Kontakte bedürfen einer jährlichen Genehmigung durch den Bundesrat.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

23. November 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr